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Hess Lorenz · Nationalrat · 2018-06-11

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2018-06-11

Wortprotokoll

Eingangs hat die geschätzte Kommissionssprecherin, Kollegin Heim, gesagt: Es herrscht Handlungsbedarf bei der Qualität in unserem Gesundheitswesen. Ich weiss natürlich, was sie gemeint hat, und das stimmt auch. Auf der anderen Seite könnte man meinen, wir seien in unserem Gesundheitswesen auf einem tiefen Standard. Das sind wir natürlich nicht, und das wissen wir alle, und gerade weil wir diesen hohen Standard in unserem Gesundheitswesen pflegen, haben wir auch mit den entsprechenden Kosten zu kämpfen.

Es ist aber trotzdem richtig, wenn man sagt, es herrscht Handlungsbedarf im Bereich Qualität. Nur handelt es sich hier vielmehr, und das sehen Sie eben in dieser Vorlage, darum, endlich zu klären, wer was tun muss, wer wofür verantwortlich ist, wer die Standards festlegt, wer steuert, wer koordiniert, wer eingebunden wird und schlussendlich auch was die Sanktionen bei Nichterfüllen von Qualitätsstandards sind. Hier herrscht tatsächlich Handlungsbedarf. Deshalb hat sich die Kommission auch an vielen Sitzungen mit diesem relativ alten Anliegen beschäftigt.

Trotzdem hatte eigentlich auch der Ständerat in seiner Begründung gegen die Vorlage Recht, weil man tatsächlich behaupten könnte: Eigentlich sind die gesetzlichen Vorgaben jetzt schon gegeben, um die Qualität durchzusetzen. Nun hat sich aber eben gezeigt, dass hier die Grundlagen nicht so umgesetzt und gelebt werden, wie das vorgesehen wäre.

Deshalb schlägt Ihnen unsere Kommission hier eben trotzdem eine doch relativ schlanke Vorlage für die Anpassung des KVG vor. Wir sind in der Kommission der Meinung - und auch seitens der BDP-Fraktion sind wir einstimmig dieser Meinung -, dass es sich hier um ein gutes Konzept, ein gutes Papier handelt, das in guten Verhandlungen so erarbeitet wurde.

Wir bitten Sie deshalb, hier auf diese Vorlage einzutreten, und lehnen den Antrag Moret ab. Wir haben in der Kommission keine solchen Ansätze diskutiert, und insofern ist der Antrag jetzt hier, gelinde gesagt, etwas überraschend. Die BDP-Fraktion lehnt diesen Antrag ab und ist klar für Eintreten.

Überall wird von Qualität gesprochen, sei es, wenn man den Kostensenkungskatalog des Bundes anschaut, sei es, wenn man über eine Lockerung des Vertragszwangs spricht. Überall ist Qualität ein Thema. Qualitätsnormen sind wichtig, Qualitätsvorgaben müssen verbindlich sein. Es gäbe noch mehr Beispiele. Vor diesem Hintergrund wäre es fahrlässig, hier nicht einen Schritt zu tun, der schlussendlich allen Empfängern von Leistungen im Gesundheitswesen entgegenkommt. Deshalb bitten wir Sie, hier einzutreten und der Vorlage im Sinne der Kommission zuzustimmen.

Ebenfalls kann ich bereits jetzt sagen, dass wir die Minderheit Humbel unterstützen. Es geht hier darum, dass in der Vorlage zu Recht die Einbindung der verschiedenen Akteure - oder Player, wie man moderner sagt - im Gesundheitswesen wichtig ist, sei es bei der Kommissionsarbeit, sei es beim Erarbeiten von Standards und sei es auch beim Unterzeichnen von Verträgen. Da wir hier von Einbindung sprechen, denken wir, dass die Einbindung und die Akzeptanz unter den Partnern besser ist, wenn wir hier entsprechend dem Minderheitsantrag Humbel eine Finanzierung mit drei Dritteln anstatt die vorgeschlagene Fünfzig-fünfzig-Finanzierung beschliessen.

Ich bitte Sie, einzutreten, den Einzelantrag Moret abzulehnen, den Anträgen der Kommission zu folgen und die Minderheit Humbel zu unterstützen.