Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-11
Wortprotokoll
Ich glaube, da ist etwas ein bisschen durcheinandergekommen. Diese Schwerstverbrechen, Herr Ständerat Föhn, die Sie erwähnt haben, begründen gemäss Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention die Ausnahmen vom Rückschiebeverbot. Dort wird das Rückschiebeverbot in der Genfer Flüchtlingskonvention relativiert. Da gilt dann einzig noch das Verbot der Rückführung bei drohender Folter, also das Non-Refoulement-Gebot.
Hier sprechen wir nicht von Schwerstverbrechern, sondern hier sprechen wir von straffällig gewordenen Flüchtlingen. Natürlich stört das, das sage auch ich: Das stört uns alle, nicht nur Sie. Die Frage ist aber - Frau Ständerätin Bruderer hat es gesagt: Das ist heute geltendes Recht -, ob Sie hier etwas ändern möchten; wir haben hier die Flüchtlingskonvention und die Staatenlosen-Konvention.
Ich muss Ihnen schon sagen: Wenn ich im Moment sehe, dass man im europäischen Umfeld sogar sagt, diese Genfer Flüchtlingskonvention sei ja auch nicht das Gelbe vom Ei, darüber müsse man auch mal ein bisschen sprechen, glaube ich nicht, dass die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Flüchtlingskonvention in diesem Umfeld jetzt das Land sein soll, das sagt: Ja, bei uns ist das jetzt auch ein bisschen relativiert worden; sie ist für uns auch nicht mehr in allen Punkten wirklich gültig. Noch einmal: Das ist geltendes Recht, es ist keine Ausweitung, keine Neuerung. Ich bitte Sie, hier nicht plötzlich zu sagen, bei uns solle jetzt die Genfer Flüchtlingskonvention auch noch relativiert werden. Ich glaube, da würden wir ganz, ganz schlechte Signale aussenden.
Ich bitte Sie, beim geltenden Recht zu bleiben und hier die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen.