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Feri Yvonne · Nationalrat · 2018-06-11

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11

Wortprotokoll

Die sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen der Schweiz zu Serbien und Montenegro sollen mit den zwei neuen Abkommen aktualisiert werden. Noch heute werden die Beziehungen zwischen der Schweiz und diesen Staaten im Bereich der sozialen Sicherheit durch das Abkommen von 1962 mit dem ehemaligen Jugoslawien geregelt. Es besteht nun jedoch die Notwendigkeit, den Abkommenstext und die dazugehörigen Bestimmungen an die aktuelle Gesetzgebung der Vertragsparteien anzupassen.

Die vorliegenden Abkommen erfassen insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie die Unfallversicherung der Vertragsstaaten. Sie enthalten wichtige Grundsätze wie die Gleichbehandlung der Staatsangehörigen der Vertragsstaaten oder die Aufrechterhaltung und Gewährleistung ihrer Ansprüche, und sie regeln die Auszahlung von Leistungen ins Ausland. Sie treten erst in Kraft, wenn die Parlamente in den jeweiligen Staaten sie ratifiziert haben. Inhaltlich entsprechen die vorliegenden Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen. Sie richten sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit.

In der Kommission wurde ein Antrag Aeschi Thomas auf Nichteintreten eingereicht und diskutiert. Die Minderheit Aeschi Thomas argumentiert, dass sie keine Totalisierung möchte, das heisst keine Anrechnung von im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Beitragszeiten. Sie bezieht sich dabei auf die Abkommen mit China, Südkorea und Indien, welche die Totalisierung nicht beinhalten. Allerdings handelt es sich dabei um reine Entsendeabkommen und nicht um Leistungsexport. Personen, welche die Schweiz verlassen, sollen sich gemäss der Minderheit den Verhältnissen und Gegebenheiten im neuen Wohnland anpassen. Die Minderheit befürchtet Mehrkosten und möchte den Export von Leistungen sowie den Zugang zu diesen für serbische und montenegrinische Staatsangehörige einschränken. Eine Mehrheit der Kommission war klar für Eintreten. Der Entscheid fiel mit 11 zu 8 Stimmen.

Inhaltlich gab es nachfolgend in der Kommission keine Diskussionen, reiht sich das Abkommen doch, wie bereits erwähnt, in eine lange Reihe bereits ratifizierter Verträge ein.

Der zweite Hauptdiskussionspunkt war die Unterstellung unter das fakultative Referendum. Dazu liegt ebenfalls ein Minderheitsantrag vor. Die Frage, ob Doppelbesteuerungsabkommen und Freihandelsabkommen dem fakultativen Referendum unterstellt sein sollen, hat sich immer wieder gestellt. In jüngster Zeit hat das Parlament diese gegen den Willen des Bundesrates, aber gestützt auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz systematisch dem fakultativen Referendum unterstellt. Das Bundesamt für Justiz hatte nämlich die Praxis der sogenannten Standardabkommen infrage gestellt. Unter "Standardabkommen" verstand der Bundesrat Verträge, die nicht dem fakultativen Referendum unterliegen, weil die enthaltenen Bestimmungen nicht als besonders wichtig erachtet werden, da sie keine weiter gehenden Verpflichtungen schaffen als ähnliche Verträge, die die Schweiz bereits abgeschlossen hat. Als "wichtige rechtsetzende Bestimmungen" waren diese gemäss Bundesrat nur dann anzusehen, wenn sie neue Verpflichtungen für die Schweiz schufen.

Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass zuerst die grundsätzliche Diskussion, wie sie in der laufenden Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in der SGK-SR geführt wird, abgewartet werden muss. Im Rahmen dieser Revision möchte der Bundesrat eine Delegationsnorm in den jeweiligen Sozialversicherungsgesetzen schaffen, damit die Genehmigung von Sozialversicherungsabkommen nicht dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss. Die Mehrheit der Kommission schlägt deshalb vor, dass die Referendumsfähigkeit der Sozialversicherungsabkommen grundsätzlich im Rahmen der ATSG-Revision diskutiert wird und dass jetzt dem Antrag des Bundesrates gefolgt wird. Die Kommission stellt diesen Antrag mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.