Jositsch Daniel · Ständerat · 2018-06-11
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-11
Wortprotokoll
Ich kann Kollege Caroni beruhigen, wenn er seine eigene Kompetenz als Vertreter des Kantons Appenzell Ausserrhoden anzweifelt, über Landfriedensbruch nachzudenken. Als Vertreter des Kantons Zürich kann ich Ihnen sagen, dass das, was Sie sagen, richtig ist. Wir haben tatsächlich sowohl Fussballspiele als auch 1.-Mai-Demonstrationen und unerfreuliche Vorfälle, die einschlägige Auseinandersetzungen hervorrufen. Insofern teile ich die Zielsetzung von Kollege Rieder und der Mehrheit der Kommission vollumfänglich, dass nämlich gegen solche Vorgänge, gegen die entsprechenden Täter konsequent vorzugehen ist. Wie so häufig ist allerdings das Ziel das eine und der Weg das andere. Ich glaube, dass hier die Kommissionsmehrheit den falschen Weg wählt, dass sie auf die falschen Leute zielt.
Herr Caroni hat versucht, in juristisch perfekter Weise, zu zeigen, was der Tatbestand des Landfriedensbruchs eigentlich meint. Ich versuche, es jetzt noch ein bisschen einfacher oder eine andere Facette darzustellen. Was wollte der Gesetzgeber?
Der Gesetzgeber hat gesagt: "Wir haben auf der einen Seite Leute, die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und Sachen verüben, die Pflastersteine werfen, die Leute verletzen, und diese Personen bestrafen wir wegen Körperverletzung, Tötung, Gewalt und Drohung gegen Beamte usw." Das Problem beim Landfriedensbruch ist, dass wir darum herum eine Gruppe von Menschen haben, die es ermöglichen, dass die Gewalttäter aus der Anonymität der Gruppe heraus agieren können. Sie decken diese Leute, sie machen es schwierig, diese zu verhaften usw. Um gegen dieses Phänomen vorzugehen, hat der Gesetzgeber gesagt: "Wir wollen nicht nur die Gewalttäter bestrafen, sondern auch das Umfeld darum herum." Darum braucht es den Tatbestand des Landfriedensbruchs. Für die anderen braucht es ihn nicht, weil sie ohnehin schon bestraft werden. Dieses Umfeld ist gefährlich, macht solche Veranstaltungen so gefährlich. Deshalb ist es richtig, dass beim Landfriedensbruch im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, dass solche Leute bestraft werden, und zwar relativ hart: mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe. Wir brauchen diesen Rahmen, weil es natürlich Leute gibt, die nur sehr am Rand mit dabei sind; es gibt andere, die tatsächlich näher dabei sind.
Was nun die Mehrheit, vertreten durch den Motionär, Herrn Kollege Rieder, vorschlägt, ist, dass man für diese Mitläufer den Strafrahmen erhöht - und zwar massiv! Sie fordert eine obligatorische Freiheitsstrafe und dazu noch eine Geldstrafe. Damit haben Sie den Effekt, dass nicht diejenigen, die die schweren Delikte verüben, härter bestraft werden, sondern diejenigen, die nur am Rand mit beteiligt sind.
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich sage nicht, man solle diese Leute nicht bestrafen. Aber wir müssen das schon einigermassen in das gesamte Strafsystem einmitten. Einfach zum Vergleich für diejenigen, die nicht tagtäglich mit Strafrecht zu tun haben: Im Endeffekt verlangt Kollege Rieder für diejenigen Leute, die an einer solchen Manifestation mit beteiligt sind und keine Gewalttätigkeiten verüben - keine Gewalttätigkeiten verüben! -, eine härtere Bestrafung als für Leute, die wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden. Das wäre die Konsequenz, und das macht aus meiner Sicht nun wirklich keinen Sinn.
Dass in diesem Zusammenhang die Kombination von Freiheitsstrafe und Geldstrafe etwas absolut Unsinniges wäre, weil es sich ja nicht um ein Vermögensdelikt handelt, ist jetzt vielleicht ein Detail, das ist Kosmetik. Aber das Wichtige ist, dass wir eben just am Ziel vorbei die Mitläufer schwer bestrafen und gegen das Phänomen, das ja von denjenigen ausgeht, die gewalttätig werden, eigentlich gar nichts machen. [PAGE 496]
Sie haben gesagt, Herr Kollege Rieder, man solle ein Zeichen an die Justiz senden. Nun, ist das wirklich das Zeichen, das wir senden wollen? Ich sage Ihnen jetzt eben als Vertreter des betroffenen Kantons Zürich: Mich nervt die Unfähigkeit, gegen solche Leute vorzugehen! Ich finde es ungeheuerlich, dass man an ein Fussballspiel gehen, sich dort danebenbenehmen kann und die Polizei ratlos danebensteht. Wenn Sie fragen, warum das so ist, dann sagen Ihnen die verantwortlichen Behörden: Wir können nicht mit fünfzig Polizeibeamten in eine solche Manifestation hineingehen, wir brauchen dazu Hunderte von Polizeibeamten, die dort hineingehen. Ich bin der Meinung: Das muss man eben einmal durchziehen - übrigens, nur damit wir uns richtig verstehen, auch am 1. Mai. Denn auch als jemand, der dem 1. Mai wohlgesonnen ist, bin ich durchaus der Meinung, dass es genau diese Ausschreitungen sind, die solche Veranstaltungen eben kaputt machen. Deshalb muss man hier konsequent vorgehen.
Aber das erreichen Sie, Kollege Rieder, nicht, indem Sie in Gesetzen, die schon existieren, einfach noch den unteren Teil anheben. Das sieht gut aus, und wir können uns dann auf die Schultern klopfen, hinausgehen und sagen: Wir haben etwas gemacht. Aber in Tat und Wahrheit müssen wir das heute existierende Gesetz schlicht und ergreifend umsetzen. Und dafür brauchen wir Polizeikorps, die derart bestückt sind, dass sie konsequent in solche Manifestationen hineingehen, die Leute verhaften und dort herausziehen können. Dann werden diese genau so bestraft, wie es hier im Gesetz steht. Wir haben nämlich die Möglichkeit, gegenüber den Mitläufern, die nicht gewalttätig sind, bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe zu verhängen - dafür brauchen wir keinen höheren unteren Rahmen. Es geht nicht darum, hier Gesetze zu machen, sondern vor allem darum, sie durchzusetzen.
Deshalb ersuche ich Sie, die Minderheit zu unterstützen.