Hausammann Markus · Nationalrat · 2018-06-11
Hausammann Markus · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Ich unterstütze die Initiative, und ich hätte meinen Auftritt auch ohne Anwesenheitskontrolle nicht verpasst.
Auf internationaler Ebene gilt ein Staat als souverän, wenn er von allen übrigen Staaten und internationalen Organisationen unabhängig ist. Er muss folglich nur jene Verpflichtungen erfüllen, die er selbst eingegangen ist, sowie Verpflichtungen, die sich aus dem zwingenden Völkerrecht ergeben. Genau dieses Selbstverständnis verdanken wir der Geschichte unseres Landes, und es wird von niemandem, der tatsächlich in unserem Land verwurzelt ist, infrage gestellt.
Subversive Strömungen wie zum Beispiel Profitgier und Geltungsdrang, welche früher klar angeprangert und in die Schranken gewiesen wurden, sind über Verträge und Abkommen zur Verwässerung unserer staatlichen Souveränität gesellschaftsfähig geworden. Diese unliebsame Entwicklung wurde vor sechs Jahren durch einen grundlegenden Bundesgerichtsentscheid beflügelt. Damals hat eine knappe Handvoll Bundesrichter darüber befunden, dass jedes Völkervertragsrecht auch unserer Verfassung vorgehen solle. Man kann ihnen, abgesehen von mangelnder Sensibilität, nicht einmal einen Vorwurf machen, weil die Verfassung hierzu keine ausdrückliche Regelung enthält.
Genau hier soll die Selbstbestimmungs-Initiative Abhilfe schaffen. Die Artikel 5 und 190 der Bundesverfassung sollen ergänzt und ein neuer Artikel 56a soll in die Verfassung eingefügt werden. Wie es für einen souveränen Staat zwingend ist, würde der Bundesverfassung ein genereller Vorrang gegenüber jeglichem Recht, welches über die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts hinausgeht, eingeräumt. Eine Übergangsbestimmung soll zudem festhalten, dass die geänderten verfassungsrechtlichen Bestimmungen auf alle bereits bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen des Bundes und der Kantone anwendbar sind.
Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, mit der Annahme dieser Initiative begeben wir uns auf den Weg, die Souveränität unseres Landes zum Vorteil unserer Gesellschaft als Ganzes Schritt für Schritt zurückzuerlangen, und stellen das Gesamtinteresse über Einzelinteressen. Dieses Gesamtinteresse - sprich die Verfassung - ist nirgends so legitimiert wie in unserem Land, weil es basisdemokratisch zustande kommt.
Ich empfehle Ihnen, liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, aus Überzeugung, die Initiative anzunehmen.