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Ruppen Franz · Nationalrat · 2018-06-11

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Mit der Selbstbestimmungs-Initiative soll sichergestellt werden, dass die Bundesverfassung wieder die oberste Rechtsquelle der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist und dass - mit Ausnahme des zwingenden Völkerrechts - die in der Verfassung festgeschriebene schweizerische Rechtsordnung gilt. Der Begriff des Völkerrechts lässt sich sehr unterschiedlich definieren. Man kann ihn auf Grundsätze wie die fundamentalen Menschenrechte beschränken. Man kann aber unter Völkerrecht auch viel mehr verstehen, zum Beispiel eben alles Völkervertragsrecht. Dazu gehören alle zwischenstaatlichen Regelungen von Dingen, bei denen die Vertragspartner eine Regelung als nötig ansehen.

Lange galt, dass nicht nur das gesamte Völkervertragsrecht, sondern sogar das Völkerrecht im Sinne der Grundsätze über einem normalen schweizerischen Gesetz, aber unter dem Verfassungsrecht steht. Dann entstand in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung das, was man als Schubert-Praxis bezeichnet: Man ging davon aus, dass das Völkerrecht dem Gesetzesrecht grundsätzlich vorgeht. Ausnahmsweise, wenn die Bundesversammlung bewusst ein völkerrechtswidriges Gesetz erlassen hatte, so war dieses spätere Gesetz für das Bundesgericht massgebend. Fundamentale internationale Menschenrechtsgarantien gingen jedoch dem Bundesgesetz stets vor. Leider brach das Bundesgericht 2012 mit der Schubert-Praxis und ist nun der Auffassung, dass die Schweizerische Bundesverfassung im Besonderen und unser Landesrecht im Allgemeinen dem sogenannten Völkerrecht generell untergeordnet sei.

Die Selbstbestimmungs-Initiative will nun eigentlich nur den Zustand, wie er vor 2012 in der bundesgerichtlichen Praxis bestand, wiederherstellen und in der Verfassung festhalten. Zwingendes Völkerrecht soll der schweizerischen Verfassung vorgehen, nicht jedoch jedes beliebige Völkervertragsrecht. Nichtzwingende Bestimmungen des internationalen Rechts sollen also wieder unterhalb unserer Bundesverfassung stehen. Es ist erstaunlich, wie viel Aufschrei und Widerspruch diese Initiative erzeugt hat: Die Schweiz werde nicht mehr als Vertragspartner akzeptiert werden, man werde international isoliert werden, Minderheiten würden unterdrückt werden, die Schweiz würde alle Menschenrechte mit Füssen treten - unglaublich, was man da alles gehört hat! Wenn wir uns an die Zeit vor 2012 erinnern, können wir mit Sicherheit nicht feststellen, dass die Schweiz damals international isoliert war, dass die Minderheiten unterdrückt und die Menschenrechte geächtet wurden.

Mit der Selbstbestimmungs-Initiative werden Rechtssicherheit und Stabilität erhalten, indem das Verhältnis zwischen Landesrecht und internationalem Recht geklärt wird. Rechtssicherheit und Stabilität sind wichtige Grundpfeiler für unseren Wohlstand und für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Im Weiteren stellen wir mit einer Annahme der Selbstbestimmungs-Initiative sicher, dass die Selbstbestimmung der Schweizerinnen und Schweizer und damit unsere weltweit einzigartige direkte Demokratie bewahrt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.