preparatory:AB 231785
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-12
Wortprotokoll
Wir haben jetzt bei der Versteuerung die 70/30-Prozent-Regel für Leistungskombinationen. Das heisst konkret, in einem Halbpensionsarrangement eines Hotels wird die Hauptmahlzeit ebenfalls mit 3,7 Prozent versteuert, weil sie etwa einem Anteil von 25 Prozent entspricht. Das war damals die Ausgangslage für die Einführung dieser 70/30-Prozent-Regel, die so funktioniert.
Mit der Ausdehnung auf 55/45 Prozent kommen in Packages weitere Möglichkeiten dazu. Beispielsweise versteuern Sie dann auch noch ein Ski- oder Wellnessabonnement für 3,7 Prozent statt für 7,7 Prozent. Das kann auf der einen Seite eine unmittelbare administrative Vereinfachung für den Kunden und den Leistungserbringer geben. Auf der anderen Seite gibt es dann aber möglicherweise eine andere Schnittstelle: Der Skiliftanbieter hat nämlich dann plötzlich zwei Sätze, für das Hotel 3,7 Prozent und für denjenigen, der das Abonnement direkt kauft, 7,7 Prozent. Es muss also nicht durchgehend sein. Generell glauben wir auch, dass die administrative Belastung durch die Digitalisierung und die Informatik verringert wurde. Wenn das einmal eingegeben worden ist, dann funktioniert es. Aber es gibt durchaus Elemente - Herr Engler hat sie geschildert -, die für diese Motion sprechen.
Was eindeutig dagegen spricht, ist die Ungleichbehandlung der entsprechenden Kunden. Weshalb soll jemand, der in einem Hotel ist, 4 Prozent billiger Skilift fahren als derjenige, der anreist? Das Gleiche gilt im Wellnessbereich. Sie schaffen also mit einer solchen Lösung eine zusätzliche Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen im Mehrwertsteuerbereich. Daher muss diese Änderung wohl als eine zusätzliche Subvention an die Hotellerie beurteilt werden. Man kann dafür oder dagegen sein; das ist ein politischer Entscheid. Frankenmässig fällt das wahrscheinlich nicht so ins Gewicht. Wir gehen von einem tiefen zweistelligen Millionenbetrag aus, der bei der Mehrwertsteuer fehlen würde.
Der Bundesrat beantragt nicht primär aus finanzpolitischen Überlegungen die Ablehnung dieser Motion, sondern im Hinblick auf die grösstmögliche Gleichbehandlung von Bezügern von Leistungen. Mit einer Ausdehnung der Packages von 70/30 Prozent auf 55/45 Prozent schaffen Sie solche Ungleichheiten. Wir kennen ja unsere Pappenheimer: Da wird dann der nächste Vorstoss kommen, der das weiter öffnen will.
Jeder Strich, den wir irgendwo bei den Steuern ziehen, schafft in diesem Bereich unmittelbar gewisse Unsicherheiten oder Ungleichheiten. Das lässt sich nicht ändern. Ich denke aber auch, dass wir uns davor hüten sollten, jedes Problem, jede Förderung oder jede Subventionierung auch noch über die Steuern zu zementieren. Das System wird so nicht einfacher. Ich erinnere Sie auch an die Vorstösse, die fordern, dass wir die Steuerabrechnungen und alles, was damit verbunden ist, endlich vereinfachen sollen. Die Motion würde eher zu einer weiteren Komplizierung führen.
Der Bundesrat lehnt die Motion aus diesen Überlegungen ab und bittet Sie, das ebenfalls zu tun.