Reimann Lukas · Nationalrat · 2018-06-11
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Heinrich Pestalozzi sagte in seiner berühmten Rede "An die Unschuld, den Ernst und den Edelmuth meines Zeitalters und meines Vaterlandes" 1815: "Ihr kennt kein Völkerrecht ohne ein Volksrecht und kein Volksrecht ohne ein Menschenrecht." Ich glaube, heute vergessen viele, dass die beiden einander bedingen. Ich habe in jedem Votum gegen die Initiative "Menschenrecht", "Menschenrecht", "Menschenrecht" gehört. Aber diese Initiative will nichts anderes als direkte Demokratie. Sie will Selbstbestimmung, sie will, dass das Volk bei allen Entscheiden das letzte Wort hat. Jede Änderung der Bundesverfassung, das wissen Sie als Demokraten, braucht die Zustimmung von Volk und Ständen. Das soll in allen Punkten so bleiben, auch in der Aussenpolitik.
Wenn Sie nun behaupten, diese Initiative sei ein Angriff auf die Menschenrechte, dann behaupten Sie auch, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in diesem Land die Menschenrechte angreifen oder abschaffen könnten - die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in einem urdemokratischen Land, in einem Land, das seit 1291 von der treibenden Kraft des Strebens nach Freiheit und individuellen Freiheitsrechten lebt, in einem Land, das die Bürgerin und den Bürger in den Mittelpunkt stellt und nicht den Staat oder den Mächtigen, in einem Land, das Gute Dienste angeboten hat in einer Zeit, in der sich die meisten Länder in Europa und in der Welt die Köpfe eingeschlagen haben. Die Schweiz sucht eigene, bürgernahe, steuergünstige, freiheitliche Lösungen, und sie respektiert die Menschenrechte. Sie glauben ja nicht im Ernst, dass die Bevölkerung die Menschenrechte abschaffen möchte oder könnte, wenn diese Initiative durchkommt! Nein, nein, Ihnen geht es um etwas ganz anderes, Ihnen geht es um Ihre Macht. Ihnen geht es darum, dass Sie entscheiden können, dass Sie das letzte Wort haben in der Aussenpolitik - der Bundesrat, nicht die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.
Als die Schweiz die Bundesverfassung schuf, wurde es in ganz Europa unruhig. Die europäischen Mächte drohten. Ja, man drohte sogar, man möchte den Pöbel in der Schweiz ruhigstellen, so nannte man damals unser Volk. Eine freiheitlich-demokratische Verfassung, die Menschenrechte achtete, lange bevor andere das Wort "Menschenrechte" kannten! Damals blieb die Schweiz standhaft. Das Ergebnis ist dank dieser Verfassung zweihundert Jahre Frieden, Sicherheit und ein unglaublicher wirtschaftlicher Aufstieg der Schweiz vom Armenhaus Europas zu einem der wohlhabendsten Länder der Welt.
Die Bundesverfassung hat selbstverständlich den Vorrang vor fremden Richtern. Wenn Sie hier nun die Bundesverfassung nicht als oberste Rechtsquelle respektieren, dann relativieren Sie die Bundesverfassung und den Wert dieser Bundesverfassung. In der Schweiz wurden, lange bevor in anderen Staaten Menschenrechte bekannt waren, zum Beispiel zum ersten Mal die Schriften des Freiherrn von Pufendorf gedruckt, der der Idee der natürlichen Gleichheit der Menschen und den Gedanken der Humanität und der Menschenrechte den Weg bereitete. Das war nicht irgendwann um 1950, sondern da sprechen wir von 1677.
Ich möchte nicht wie Kollege Molina mit Hayek, sondern mit Konrad Adenauer schliessen. Konrad Adenauer sagte: "Demokratie ist mehr als eine parlamentarische Regierungsform, sie ist eine Weltanschauung, die wurzelt in der Auffassung von der Würde, dem Wert und den unveräusserlichen Rechten eines jeden einzelnen Menschen." Sie wollen Demokratie angreifen, abschaffen, nicht weil Sie gute Menschen sind, sondern weil Sie regieren wollen und weil es Sie stört, wenn die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land das letzte Wort haben und mehr Macht haben als Sie. Da sollten Sie sich den Spiegel etwas häufiger vorhalten, statt immer nur mit den Menschenrechten eine Keule zu schwingen.