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Rutz Gregor · Nationalrat · 2018-06-11

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich doch noch zwei, drei kritische Fragen aufwerfe zum Schluss dieser Debatte, die teilweise doch ein bisschen absurd war. "Hat unsere Demokratie immer Recht? Sind Volksentscheide unfehlbar?", fragt uns Kollegin Fiala. Nein, vielleicht nicht. Aber die Behörden haben auch nicht immer Recht, und ein Einzelner schon gar nicht. Sie alle im Saal finden vielleicht da und dort: "Da hätte ich doch Recht gehabt! Wir hätten anders entscheiden können!" Wenn Sie überlegen, merken Sie: Die Kraft dieses Landes liegt eben gerade darin, dass wir uns austauschen und zusammen Entscheide fällen. Und wenn diese Entscheide falsch sind, wie man es vielleicht im Nachhinein feststellt, haben wir Gelegenheit, noch einmal darauf zurückzukommen. Das ist die Kraft und der Wert der Demokratie, und um genau diese Frage geht es hier.

Wer hat das letzte Wort? Das letzte Wort in diesem Land haben Volk und Stände. Sie sind frei in der Beurteilung darüber, ob das letzte Wort wirklich das letzte ist oder ob man die Angelegenheit noch einmal diskutieren muss. Das hat unser Land stark gemacht. Da frage ich mich dann schon etwas, was hier erzählt wird. Es geht hier nicht darum, dass Verträge nur noch von Fall zu Fall gelten, wie es Kollege Hardegger gesagt hat. Oder Kollegin Streiff hat die Vertragstreue in den Mittelpunkt gestellt. Es gäbe hier auch noch die Frage der Verfassungstreue. Es geht doch darum, ob Sie Entscheide als definitiv, unverrückbar, unveränderbar definieren wollen oder ob wir überall immer wieder die Gelegenheit haben sollen mitzusprechen. Es geht bei dieser Initiative um die Frage, welche Rechtsnorm im Konfliktfall gilt. Es will doch niemand alles über den Haufen werfen. Es geht um die Frage eines Konfliktfalls. Da scheint es mir klar, dass man als unabhängiger, souveräner Staat am Schluss selber entscheiden können muss.

Diese Initiative, Kollege Grossen, gefährdet die Rechtssicherheit nicht, wie Sie in Ihrem Votum befürchtet haben. Was ist denn Rechtssicherheit? Ich habe einmal im Duden nachgeschaut. Rechtssicherheit wird beschrieben als "Schutz des Vertrauens des einzelnen Staatsbürgers in eine Rechtmässigkeit, die durch die Rechtsordnung und Rechtspflege garantiert wird." Das heisst, man muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln in einem Staat gelten. Genau das möchten wir, weil es eben nichts bringt, wenn wir abstimmen und nachher zum Schluss kommen müssen, dass es ja gar nicht gilt.

Da sind wir auch bei den Menschenrechten, die von Ihnen immer wieder angesprochen worden sind. Ich frage Sie noch einmal: Welches Land auf der Welt schützt seine Minderheiten besser als die Schweiz mit ihrer Bundesverfassung? Warum haben wir einen funktionierenden Minderheitenschutz? Weil unsere Minderheiten nicht per Gesetz unter Heimatschutz gestellt sind, sondern mitreden können, weil sie mitwirken können, weil wir in den Gemeinden und in den Kantonen die Möglichkeit haben, auch als Minderheit sich zu formieren, sich politisch einzubringen. Das sind am Schluss die Menschenrechte, das, worauf es ankommt. Es ist der Einzelne, der im Kollektiv einen Wert, ein Gewicht hat. Das ist der Wert der direkten Demokratie.

Das alles wollen Sie über den Haufen werfen, wenn ich Ihren Voten so zuhöre. Ich höre hier, dass Frau Kollegin Streiff sagt, wir schwächen den europäischen Mindeststandard für Menschenrechte mit dieser Initiative. Das meinen Sie ja wahrscheinlich nicht im Ernst! Oder Kollegin Arslan sagt, die EMRK muss dafür sorgen, dass in der Schweiz die Grundrechte durchgesetzt werden. Ja, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Haben Sie einmal etwas die Geschichte angeschaut? Sind Sie sich bewusst, seit wann in diesem Land Menschenrechte gelten? Sind Sie sich bewusst, dass es Jahrzehnte war, bevor überhaupt jemand auf die Idee gekommen ist, eine europäische Menschenrechtskonvention zu schreiben? Schauen Sie doch einmal die Fakten an. Es ist ja wirklich absolut absurd, was Sie hier erzählen.

Die Menschenrechte sind verknüpft mit der Demokratie. "Die Freiheitsrechte folgen der Demokratie wie der Schatten dem Licht", hat einmal ein bekannter Staatsrechtler gesagt. Das müssen Sie noch einmal ganz genau studieren. Sie können uns doch hier nicht vorwerfen, wir wollten aus dem Staat Gurkensalat machen, wenn genau Sie im Begriff sind, das zu tun. Es geht um die Frage: Welche Norm gilt in einem Konfliktfall? Es geht darum: Kann sich der Bürger darauf verlassen, dass er, wenn er abstimmt, dann das Resultat auch durchsetzen [PAGE 944] kann, dass es auch gilt und akzeptiert wird? Das ist die Frage, die sich hier stellt, und damit eben auch die Frage, ob Minderheiten in diesem Land zu Wort kommen und ernst genommen werden.

Wenn Sie diese Initiative ablehnen, ohne einen Gegenvorschlag zu bringen, dann dokumentieren Sie damit, dass Ihnen letztlich der Schutz der Minderheiten und der Menschenrechte Wurst ist, dass Sie solche Sachen lieber anderen überlassen. Ich sorge lieber für mich selber, ich finde, das sollte unser Land auch tun. Darum ist es unehrlich und unstatthaft, diese Initiative mit so hohlen Parolen zur Ablehnung zu empfehlen und keinen Gegenvorschlag zu formulieren.