Amstutz Adrian · Nationalrat · 2018-06-11
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-11
Wortprotokoll
Es wurde ja in den vergangenen Stunden dieser Debatte sehr viel von Menschenrechten gesprochen. Strassburg verbietet die Ausweisung eines Kriminellen; es handelt sich um einen Drogenhändler. Strassburg erlaubt kriminellen Ausländern die Einreise in die Schweiz. Strassburg lässt einen Verein mit rechtswidrigem Zweck zu. Es ist ein Verein, der die illegale Besetzung von Häusern zum Ziel hat. Strassburg schützt einen kriminellen Asylbewerber, der haltlose Asylgesuche stellt - ich könnte die Liste schön erweitern.
Menschenrechte! Ja, vom Recht welcher Menschen sprechen wir denn in diesem Saal? Vom Recht derjenigen Menschen, die in einer demokratischen Abstimmung mit einem Mehrheitsentscheid eine Verfassungsänderung bewirkt haben? Sprechen wir vom Recht des Vergewaltigers oder von dem der Vergewaltigten? Sprechen wir vom Recht des Mörders oder von dem der Ermordeten? Sprechen wir vom Recht des Diebes oder von dem des Bestohlenen? Sprechen wir vom Recht des brutalen Frauenhändlers oder vom Recht der Zwangsprostituierten? Sprechen wir hier in diesem Saal vom Recht des Drogenhändlers oder vom Recht der Schulkinder und ihrer Eltern in Lausanne, wo das Gift auf dem Pausenplatz angeboten wird? Sprechen wir vom Recht von Linksextremen, sogenannt Autonomen, die Polizisten vor der Reitschule in Bern mit Pflastersteinen und Brandsätzen bewerfen? Sprechen wir vom Recht des Patriarchen, der seine Tochter beschneiden lässt, oder von dem des beschnittenen Mädchens, das mit diesem Unding leben muss? Sprechen wir vom Recht des deutschen Schlägers, der vor kurzer Zeit dank der Nichtumsetzung der Ausschaffungs-Initiative und unter Zuhilfenahme der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative nicht ausgeschafft wird? Vom Recht welcher Menschen sprechen wir in diesem Saal?
Martin Naef hat ausgeführt: "Uns Europäerinnen und Europäern ist es nach den Verbrechen des Zweiten Weltkrieges gelungen, eine Instanz zu finden, eine gemeinsame Wertebasis." Gemeinsame Wertebasis! Mitglieder dieses Gremiums sind die Türkei, Aserbaidschan, Georgien, die Ukraine und Russland. "Es ist uns nach dem Unfassbaren des Völkermordes gelungen, erfolgreich den Versuch zu unternehmen, unser Europa auf Werte zu verpflichten" - Türkei, Aserbaidschan, Georgien. "Es sind die Werte des Respekts vor den Menschen, der Freiheit, der Solidarität, es ist die Idee und die Verpflichtung, jeden Menschen, jedes Menschenleben zu respektieren, zu schützen, zu achten und an der Gemeinschaft zu beteiligen; es sind unsere Werte." Herr Naef, richtig: Die Türkei, Aserbaidschan, Georgien, Ukraine und Russland und weitere Länder sind Mitglieder.
Ja, von was für Werten sprechen wir, und wo sind diese Werte in Gefahr? Wer hat sie vorbildlich gelebt in dieser Gemeinschaft - wer? Wer hat Angst vor der Volksmehrheit in diesem Land? Wenn Herr Portmann das Hitlerregime zitiert und sagt, dass die Verfassung vor solchen Gräueltaten eben nicht schützt, ja, hat dann irgendjemand in diesem Saal das Gefühl, die EMRK hätte Hitler mit seinen Schergen - übrigens auch Stalin - von diesen Gräueltaten abhalten können? Hat wirklich jemand in diesem Saal dieses Gefühl? Also bitte, wacht auf! Ich bin der Meinung, die Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer hat solche Vergleiche nicht verdient.