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Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2002-06-19

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Herr Maurer, Sie haben als dritten Punkt Ihrer Ausführungen eine Risikoanalyse angesprochen. Da haben Sie gesagt, Sie könnten sich nicht vorstellen, dass ein Gericht in seinem Entscheid dann unter das gehen würde, also härter entscheiden würde als das, was jetzt der Staatsvertrag vorsieht. Ist Ihnen bei dieser Aussage bewusst, dass ein Gericht gar nicht den Staatsvertrag als solchen beurteilen oder die Rahmenbedingungen festsetzen wird, sondern dass das Gericht, wenn es von Unique oder von Swiss angerufen würde im Falle, dass eben eine entsprechende einseitige Verordnung erlassen würde, nur beurteilen kann, ob die erlassene Verordnung rechtens sei oder nicht? Ist Ihnen wirklich bewusst, dass das Gericht die Verordnung selbst nicht korrigieren könnte?