Imhof Rudolf · Nationalrat · 2002-06-19
Imhof Rudolf · Nationalrat · Basel-Landschaft · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Nebst den klaren Aussagen von Nutzern und Betreibern, von Kantonen und Bevölkerung gibt es für die Mehrheit der CVP-Fraktion drei weitere wichtige Gründe für das Nein. Die meisten von uns haben sich für die bilateralen Abkommen eingesetzt. Wir wussten, dass uns das Landverkehrsabkommen einige, für viele unter uns viel zu starke Nachteile bringen würde. Wir argumentierten [PAGE 1034] damals, dass wir bei den übrigen Abkommen wesentliche Erleichterungen und namentlich beim Flugverkehrsabkommen eine optimale Vertragsbasis bekommen würden.
Sie können täglich erfahren, wie sich das Landverkehrsabkommen auf unser Land auswirkt. Wir haben den Verkehr für "40-Tönner" freigegeben, wir ertragen die Verkehrslast - murrend und knurrend -, aber wir erfüllen den Vertrag. Wir verlangen also nichts anderes, als dass auch die anderen Abkommen erfüllt werden. Wenn nicht, so fragen Sie die Urner und Tessiner, die den Lärm und den Gestank auf der Gotthard-Transitstrecke ertragen müssen - was notabene auch wesentlich von deutschen "40-Tönnern" verursacht wird -, fragen Sie, was sie dazu sagen, wenn von Deutschland nun einseitig der Versuch gemacht wird, die eigene Bevölkerung vom Fluglärm auszunehmen. Ich denke, dass die Vertragsbestimmungen für die deutsche Seite nicht dazu da sind, die süddeutsche Bevölkerung nur vom Lärm zu schützen, sondern sie verschaffen dieser Bevölkerung ganz eindeutig Sonderprivilegien.
Ich schlage nicht vor, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und nun Restriktionen im Landverkehr anzudrohen. Darüber sprechen und diese Tatsachen erwähnen, das dürfen wir aber sicher. So gesehen wäre es absurd, wenn wir beim Luftverkehr unsere guten Positionen aufgeben würden. Trotzdem sind viele von Ihnen bereit, die Vorteile des Luftverkehrsabkommens durch diesen Staatsvertrag mit einem der EU-Länder aufs Spiel zu setzen.
Wenn die Befürworter nicht müde werden zu erwähnen, dass ein Passus im Vertrag steht, der garantiert, dass das Abkommen an die EU-Richtlinien angepasst werden kann, dann sind sie gelinde gesagt naiv, denn das Gegenteil wird der Fall sein. Die EU-Kommission wird sich hüten, diesen Staatsvertrag zu überprüfen. Sie hätte mit einigen Schwierigkeiten zu rechnen, würde es sich doch bei diesem Vertrag um ein Abkommen handeln, das zwei souveräne Staaten miteinander ausgehandelt und zwei Parlamente genehmigt haben. Was denken Sie, warum soll sich die EU-Kommission da einmischen?
Etwas dürfen wir aber auch nicht vergessen. Wir haben nicht nur den Flughafen Zürich. Wenn wir den Vertrag ratifizieren, schaffen wir für die übrigen Schweizer Flughäfen ein Präjudiz. Unsere Flughäfen befinden sich alle in Grenznähe; ihre Lage müsste als Erstes überdacht werden. Aber auch in Deutschland würde dieser Vertrag zu neuen Überlegungen führen. Warum soll in Frankfurt und München und in allen kleineren Flughäfen Deutschlands nicht gelten, was zwischen der Schweiz und Deutschland ausgehandelt wurde? Die deutschen Behörden werden es sich gut überlegen müssen, ob sie vor diesem Hintergrund eine einseitige Verordnung riskieren wollen.
Ich bitte Sie, auch den Antrag Frey Claude abzulehnen. Wir müssen jetzt Ja oder Nein sagen. Neue Gründe für eine Verschiebung des Geschäftes gibt es nicht. Bitte ratifizieren Sie diesen Vertrag nicht.