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Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · 2018-06-12

Gmür-Schönenberger Andrea · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Für die CVP ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht einfach ein Lippenbekenntnis. Wir sprechen nicht nur davon, sondern unterstützen tatsächlich auch Programme und Massnahmen, welche eine Verbesserung und Erleichterung des Arbeitsalltags von Eltern für und mit ihren Kindern bringen. Mit der familienergänzenden Kinderbetreuung ist dies nachweislich der Fall. Die CVP-Fraktion befürwortet deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer des Impulsprogramms um vier Jahre und damit die Festlegung eines Finanzrahmens von 130 Millionen Franken und bittet Sie, dies ebenso zu tun.

Dank dem Impulsprogramm wurden bis heute weit über 50[NB]000 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Wissenschaftliche Evaluationen haben gezeigt, dass die Anstossfinanzierung nachhaltig ist und ihre Ziele erreicht. Tatsache ist aber auch, dass für 20 Prozent der Kinder im Vorschulalter und 18 Prozent der Kinder im Schulalter immer noch keine Betreuung im gewünschten Umfang gefunden werden kann. Es besteht da nach wie vor eine Lücke, die es zu füllen gilt. Es geht um nötige Plätze, um Plätze, die gebraucht werden, Frau Pieren.

Die Finanzhilfen bedeuten nicht einfach Mehrausgaben, im Gegenteil: Das Impulsprogramm ist für unsere gesamte Volkswirtschaft von grossem Nutzen - kein Wunder, findet es auch seitens der Wirtschaft Unterstützung. Zusätzliche Betreuungsplätze ermöglichen es den Eltern, stärker berufstätig zu sein. Damit kann einerseits dem Fachkräftemangel begegnet, andererseits können dadurch höhere Steuereinnahmen generiert werden.

Familienpolitik liegt in der Schweiz, Herr Wasserfallen, zur Hauptsache in der Verantwortung der Kantone. An dieser Aufgabenteilung rüttelt niemand. Wir kennen aber Artikel 116 der Bundesverfassung, den sogenannten Familienartikel. Absatz 1 dieses Artikels erlaubt es dem Bund, Massnahmen zum Schutz der Familie zu unterstützen - was er mit den Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung auch tut. Das Engagement des Bundes ist also mehr als gerechtfertigt.

Familienpolitik basiert auf den Grundsätzen von Föderalismus und Subsidiarität. Auch diese werden eingehalten. Die Kantone werden zu nichts gezwungen. Es ist seitens des Bundes ein echt liberales Angebot an die Kantone. Diese haben, wenn sie möchten, die Möglichkeit, zusammen mit den Gemeinden ihr Angebot auszubauen. Sie müssen es aber nicht tun. Wem es mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wirklich ernst ist, wem diese tatsächlich ein ehrliches Anliegen ist, der wird eines nicht tun: die verschiedenen Möglichkeiten, Familien zu unterstützen, gegeneinander ausspielen. Man soll das eine tun und das andere nicht lassen.

Es wäre fatal, im 21. Jahrhundert die familienexterne Kinderbetreuung auf dem Altar eines unausgegorenen Elternurlaubs zu opfern, einer Strategie, die über Nacht entstanden ist. Ein Eltern- oder Vaterschaftsurlaub, der maximal während der ersten paar Monate nach der Geburt eines Kindes ein Thema ist, hat nichts zu tun mit diesen Finanzhilfen, die für die Schaffung von Betreuungsplätzen gebraucht werden, von denen Eltern und ihre Kinder jahrelang profitieren können.

Im Sinne einer echten und langfristigen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, im Sinne der Kantone und Gemeinden und unserer Volkswirtschaft bitte ich Sie, es der CVP-Fraktion gleichzutun und der Verlängerung des Impulsprogramms zuzustimmen.