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preparatory:AB 231967

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-12

Wortprotokoll

Wir sind hier also im Obligationenrecht. Es geht um das Widerrufsrecht und um die sogenannten Haustürgeschäfte. Der Bundesrat hat hier keinen Vorschlag gemacht. Die Änderung dieses Artikels ist in Ihrer Kommission entstanden; der Wortlaut wurde inzwischen verschiedene Male angepasst. Dieser Änderung haftet der Makel an, dass sie nicht in einer Vernehmlassung war. In unserer Gesetzgebung pflegen wir die Bestimmungen der grundlegenden Gesetze - und dazu gehört das Obligationenrecht - jeweils einer Vernehmlassung zu unterstellen, damit sich auch alle aussprechen können.

Der Vorschlag, der heute vorliegt, ist eigentlich ein Filter. Ursprünglich beinhaltete er ein Widerrufsrecht bei allen Finanzdienstleistungsgeschäften. Dann hat man das in Ihrer Kommission eingeschränkt. Der Ständerat hat eine weitere Einengung vorgenommen oder einen weiteren Filter vorgeschoben. Die Beurteilung dieses heute vorliegenden Artikels kann man so übernehmen mit dem Makel, dass er nicht vernehmlasst wurde. Es geht hier eigentlich darum, dass zum Beispiel bei grossen Kursschwankungen, Währungsschwankungen kein Widerrufsrecht besteht. Es gilt, einen Riegel gegen den Missbrauch zu schieben. Denn wenn sich die Voraussetzungen ändern, könnte man ja vom Vertrag zurücktreten. Jetzt ist der Artikel so formuliert, dass er nur für diese bestimmten Geschäfte gilt, sodass man ihm zustimmen könnte.

Aus unserer Sicht ist das eine taugliche Fassung. Sie wurde auch mehrmals geprüft und diskutiert, man kann ihr zustimmen. Aber dem Artikel haftet natürlich der Makel an, dass er nicht in der Vernehmlassung war. Aber in den längeren Diskussionen in den Kommissionen konnten die Meinungen dazu geäussert werden.

Ich würde Ihnen empfehlen, gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission dem Kompromiss des Ständerates zuzustimmen.