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Fetz Anita · Ständerat · 2018-06-12

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission befasste sich an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2017 - das ist etwas lange her, aber das Geschäft ist doch endlich auf die Traktandenliste gelangt - mit dieser Motion und entschied sich knapp, nämlich mit 7 zu 6 Stimmen, für die Annahme der Motion.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass sich die Schuldenbremse bewährt habe. Insbesondere sei es ihr zu verdanken, dass die Schulden des Bundes in den letzten zehn Jahren um rund 20 Milliarden Franken verringert werden konnten. In den Augen der Befürworterinnen und Befürworter der Motion hat sich die Finanzlage des Bundes nicht zuletzt wegen der Schuldenbremse in den letzten Jahren positiv entwickelt. Nun, zu einem Zeitpunkt, an dem sich die Finanzaussichten des Bundes etwas eintrüben, sei es nicht der richtige Zeitpunkt, die geltenden Regeln aufzuweichen und auf diese Weise Mehrausgaben Tür und Tor zu öffnen, wie sich ein Kommissionsmitglied ausgedrückt hat. Nur durch strikte Anwendung der Schuldenbremse könne ein sparsamer Umgang mit den öffentlichen Geldern sichergestellt werden. Die Mehrheit bekräftigt daher ihre Position, wonach der gesamte Überschuss für die Rückzahlung der Schulden verwendet werden soll.

Die Kommissionsminderheit, also die Gegnerinnen und Gegner der Motion, stellen den Grundsatz der Schuldenbremse keineswegs infrage. Sie heben jedoch hervor, dass deren strikte Anwendung automatisch zu strukturellen Überschüssen führt - das hat man ja in den letzten Jahren immer wieder gesehen -, was so ursprünglich nie vorgesehen war. Ihrer Ansicht nach ist es wirtschaftlich sinnvoller, zumindest einen [PAGE 505] Teil dieser Überschüsse nicht für den Schuldenabbau, sondern zum Beispiel für Investitionen zu verwenden. Einige vertreten zudem die Meinung, dass der Bundesrat angesichts der sich eintrübenden Finanzaussichten etwas finanzpolitischen Handlungsspielraum haben solle.

Einige Kommissionsmitglieder halten es, ich zitiere aus dem Bericht der Kommission, "für eher eigenartig, eine im Gesetz verankerte und bereits umgesetzte Regelung per Motion noch einmal ins Gesetz aufzunehmen". Doppelt gemoppelt ist in Gesetzen nicht unbedingt das, was man sich unter schlanker Gesetzgebung vorstellt.

Also, wie gesagt, Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 6 Stimmen, die Motion anzunehmen.