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Bezzola Duri · Nationalrat · 2002-06-19

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-06-19

Wortprotokoll

Wir behandeln den Bundesbeschluss über den Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweizerische Eidgenossenschaft über deutschem Hoheitsgebiet.

Zuerst einige Vorbemerkungen zum Verfahren: Es handelt sich bei der Vorlage um einen vom Bundesrat ausgehandelten und unterzeichneten Staatsvertrag. Das Parlament kann diesen Vertrag nur gesamthaft genehmigen oder nicht genehmigen. Der Vertrag hat bereits Wirkungen entfaltet, bevor sich das Parlament darüber aussprechen konnte. Diese Tatsache wurde in den Kommissionsberatungen verschiedentlich beanstandet. Wäre aber kein Vertrag abgeschlossen und die einseitige Verordnung umgesetzt worden, hätte das Parlament überhaupt nicht mitsprechen können.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, es handle sich um einen schlechten Vertrag, dies insbesondere, weil ihm das Kriterium Bewegungen statt Lärm zugrunde liegt. Die KVF empfiehlt Ihnen mit knappem Mehr, nämlich mit 13 zu 12 Stimmen, auf das Geschäft nicht einzutreten. Die Mehrheitsverhältnisse gegen den Staatsvertrag wären jedoch höher ausgefallen, hätte es nicht auch noch Stimmen gegeben, die das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen wollten. An den Hearings hatten die anwesenden Vertreter der deutschen Seite unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass es keine Nachverhandlungen geben würde. Der Mehrheit der Kommission erschien es deshalb als richtig, auf den Bundesbeschluss gar nicht einzutreten. Ich verzichte darauf, im Detail auf die Einzelheiten des Vertrages einzugehen, und rufe nur die zentralen Punkte kurz in Erinnerung:

1. Die Nachtflugsperre von heute 24 Uhr bis 5 Uhr 30 wird neu auf 22 Uhr bis 6 Uhr ausgedehnt; das gilt seit dem 19. Oktober 2001.

2. Eine Wochenendregelung wird eingeführt, wonach an Samstagen und Sonntagen sowie deutschen Feiertagen - auch rein süddeutschen Feiertagen - bis 9 Uhr und ab 22 Uhr keine Anflüge aus Norden erfolgen dürfen. Diese Regelung wäre gültig mit Einführung des Winterflugplans, also ab dem 27. Oktober 2002.

3. Eine Plafonierung der Flugbewegungen auf jährlich unter 100 000 Flüge soll eingeführt werden, geltend ab spätestens 20. Februar 2005.

4. Die Flugsicherung im süddeutschen Raum wird durch die Schweiz vorgenommen.

Ihre Kommission hat umfassende Hearings mit Rechtsexperten des Bundes, mit Dr. Reinhard Hilger, dem deutschen Botschafter in der Schweiz, mit Vertretern der Regierungen der Kantone Zürich, Baselland, Thurgau und Aargau durchgeführt. Alle diese Vertreter konnten sich zu diesem Vertrag äussern. Die Direktbetroffenen konnten sich ebenfalls dazu äussern, das sind die Flughafen Zürich AG, die Swiss, Skyguide, aber auch das Landesamt Waldshut, vertreten durch Landrat Dr. Bernhard Wütz, und natürlich der Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Zürich.

Die Kommission konnte sich durch diese Statements und die anschliessenden Frage- und Antwortmöglichkeiten umfassend ins Bild setzen.

Nun zuerst ein Wort zur Flugsicherung: Auch in der Kommission herrschte Einigkeit darüber, dass Sicherheit Vorrang vor regionalpolitischen Sonderinteressen haben muss. In den Hearings und in der Kommissionsberatung hat sich herausgestellt, dass der Bereich Flugsicherung einer klaren rechtlichen Grundlage bedarf, welche die hoheitlichen, die haftungsrechtlichen und finanziellen Fragen klärt und einen effizienten Betrieb sicherstellt.

Die Mehrheit der Kommission ist indessen der Auffassung, dass eine Regelung der Flugsicherung erfolgen kann, ohne dass damit betriebliche Einschränkungen verbunden sind. Die Schweiz hat beispielsweise mit Frankreich einen Vertrag zur Durchführung der Flugsicherung durch Skyguide auf französischem Gebiet ohne jegliche restriktive An- und Abflugregelung.

Der CEO der Skyguide, Herr Rossier, führte in der Kommission aus, dass sich im Sinne des Single European Sky die Zuständigkeiten der Flugsicherung nicht mehr nach Staatsgrenzen, sondern nach Verkehrsflüssen definieren sollten. Zu wählen ist dasjenige System, das am effizientesten ist und sich sinnvoll in die europäischen Sicherheitsbestimmungen einfügt. Das bedeutet Beibehaltung der Flugsicherung im süddeutschen Raum durch Skyguide.

Momentan gibt es keinen Flugsektor, der entlang der Landesgrenze verläuft. Deutschland müsste also bei Eurocontrol eine neue Aufteilung der Flugsektoren verlangen, was seiner bisherigen Position und Praxis zuwiderlaufen würde.

Die hauptsächlichen Bedenken in der Kommission bezogen sich auf die rechtliche Betrachtungsweise.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen: Alle Gutachten, von wem sie auch in Auftrag gegeben worden sind, bestätigen, dass es zur Frage, ob das viel zitierte Transitabkommen, das Chicago-Abkommen von 1944, auch Landeanflüge abdeckt, keine Präzedenzfälle gibt. Das lässt sich insofern erklären, als noch nie ein Staat das Transitabkommen so restriktiv ausgelegt hat, wie es die deutschen Behörden und das UVEK tun. Die Experten waren sich offenbar auch in einem zweiten Punkt einig: Wenn die Schweiz dem Staatsvertrag zustimmt, verzichtet sie freiwillig auf die Ansprüche, die sie unter dem Transitabkommen geltend machen könnte.

In den Kommissionsverhandlungen spielte schliesslich auch die europarechtliche Richtlinie 2002/30, die am 28. März 2002 eingeführt wurde, eine Rolle. Diese Richtlinie ist zwar nicht direkt anwendbar, sie zeigt aber auf, in welche Richtung die EG in Bezug auf lärmbedingte Betriebseinschränkungen für Flughäfen der Gemeinschaft geht. Diese Richtlinie muss von den EU-Mitgliedstaaten bis zum Herbst 2003 umgesetzt werden.

Gemäss der Richtlinie gelten folgende Grundsätze: eine kohärente Einführung von Betriebseinschränkungen, also Massnahmen, die ein Höchstmass an Umweltnutzen möglichst kostengünstig erreichen; das heisst nichts anderes als Messung von Lärm. Die im Vertrag mit Deutschland vorgesehenen Einschränkungen für den Flughafen Zürich passen klar nicht in dieses Bild.

Seit dem 1. Juni sind wir durch das Luftverkehrsabkommen den EU-Ländern gleichgestellt. Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Schweiz EU-Prinzipien zuwiderlaufenden Einschränkungen nicht zustimmen sollte. Sie ist zur Überzeugung gelangt, dass die Genehmigung des Staatsvertrages sowohl aus völkerrechtlicher als auch aus europarechtlicher Perspektive die Lage der Schweiz, der schweizerischen Bevölkerung, des Flughafens Zürich und der Swiss verschlechtert. Sie sieht eine Diskriminierung des Flughafens und der Swiss in Bezug auf den Marktzugang und eine Diskriminierung der Anwohner des Flughafens in der Schweiz zugunsten von Sonderrechten der Bevölkerung, die entlang der Landesgrenze wohnt.

Eine starke Minderheit der Kommission befürchtet, dass die Flugsicherung an Deutschland zurückfallen könnte. Sie ist der Meinung, dass die Schweiz bei einer einseitigen Verordnung, die von Deutschland erlassen wird, mit noch strengeren Restriktionen zu rechnen habe und dass der Rechtsweg unsicher und das Prozessrisiko in diesem Fall zu hoch sei.

Einige Kommissionsmitglieder wollen den Staatsvertrag auch dazu nutzen, in der Schweiz die gleichen Restriktionen [PAGE 1024] durchzusetzen, wie sie für den süddeutschen Raum gelten. Sie sind auch der Meinung, der Kanton Zürich, der Flughafen Zürich und die Swiss hätten aus der Vergangenheit nichts gelernt und würden immer noch die Theorie des grenzenlosen Wachstums verfolgen, ohne Rücksicht auf die lärmgeplagte Bevölkerung. Es sei ferner nachgewiesen, dass der ganze zusätzliche Verkehr über der Schweiz abgewickelt werden könnte, wie dies auch vom Flughafen unterbreitete Varianten zu einem neuen Anflugregime belegten.

Die Mehrheit der Kommission ist sich wie die Regierung des Kantons Zürich, die Flughafenverantwortlichen und die Swiss dieser Lärmfragen bewusst. Sie ist aber der Ansicht, dass es sich dabei um ein innenpolitisches Problem handelt und dass der Spielraum durch den Staatsvertrag nur noch viel enger wird. Die laufenden Diskussionen um die vom Flughafen erarbeiteten technischen Alternativen zum heutigen Anflugverfahren zeigen mit aller Deutlichkeit, dass die schweizerische Bevölkerung nicht gewillt ist, ein Vielfaches an zusätzlichem Lärm zu tragen. Die Mehrheit der Kommission ist deshalb der Auffassung, dass die durch den Staatsvertrag auferlegten zusätzlichen Flugbewegungen nicht im eigenen Land abgewickelt werden können. Sie sieht das Hauptproblem nicht allein im Staatsvertrag, sondern darin, dass entsprechende Massnahmen im eigenen Land umgesetzt werden müssten. Gleich lautende Forderungen von Schweizer Seite wie z. B. die Einführung der Wochenendregelung auch für schweizerisches Gebiet würden indessen den Betrieb nicht nur behindern, sondern verunmöglichen.

Es ist nicht lange her, seit wir in diesem Saal harte Diskussionen um Beiträge an eine neue schweizerische Airline geführt haben. Deutschschweizer, Welsche, Tessiner und auch Rätoromanen waren sich damals weitgehend einig, dass es in der Frage um eine nationale Airline nicht um ein Zürcher Problem, sondern um ein gesamtschweizerisches Problem geht. Die Swiss ist nun im höchsten Mass darauf angewiesen, dass sie auch Rahmenbedingungen erhält, die es ihr erlauben, im Wettbewerb bestehen zu können.

Die Mehrheit der Kommission ist der Überzeugung, dass allein die Wochenendregelungen gemäss Staatsvertrag für die Swiss nicht tragbar sind. Deshalb befürchtet sie auch, dass die Flughäfen Basel, Genf und Agno ähnlichen Restriktionen ausgesetzt werden könnten wie der Flughafen Zürich.

Die Mehrheit beantragt Ihnen deshalb, auf das Geschäft nicht einzutreten.

Zu den weiteren Anträgen noch zwei, drei Worte: Sie haben einen Antrag der Aussenpolitischen Kommission erhalten. Dieser Antrag entspricht der Minderheit Ihrer Kommission. Darauf möchte ich nicht speziell eingehen. Dann haben wir einen Rückweisungsantrag Frey Claude. Es handelt sich um eine Rückweisung an die Kommission. Ich möchte nicht auf die einzelnen Fragen eingehen, nur so viel: Die Kommission hat sich intensiv mit der Flugsicherung, mit Skyguide, mit Herrn Alain Rossier auseinander gesetzt. Eine Rückweisung an die Kommission würde damit nichts bringen. Selbstverständlich wurden nicht alle Fragen beantwortet, es können noch weitere Fragen auftauchen. Aber wir haben ja einen Zweitrat, und der Ständerat könnte diese Fragen auch beantworten.

Zum Eventualantrag Föhn: Der Eventualantrag Föhn lag der Kommission ebenfalls vor, wir haben ihm gegenüber Nichteintreten vorgezogen. Die Mehrheit der Kommission entschloss sich, die Vorlage nicht zurückzuweisen, sondern nicht darauf einzutreten. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Mehrheit der Kommission dem Antrag Föhn als Eventualantrag zustimmen könnte.

Die Fragen oder die Aufträge, die an den Bundesrat gerichtet sind, entsprechen den Elementen, denen wir ohne weiteres zustimmen könnten.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten zuzustimmen.