Lexipedia

Romano Marco · Nationalrat · 2018-06-12

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion will ein modernes Datenschutzrecht. Es braucht eine Anpassung an die veränderten technologischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Wir wollen keine gläsernen Bürger. Das Recht auf Schutz vor dem Missbrauch persönlicher Daten, wie es auch durch die Bundesverfassung garantiert wird, ist ein kostbares Gut. Dieses Recht soll allerdings dort enden, wo der Schutz einer Person eine andere Person oder grundlegende Anliegen des Gemeinwohls gefährdet.

Die CVP-Fraktion anerkennt den Bedarf, das Datenschutzgesetz an die internationalen Entwicklungen speziell im Europarat und in der Europäischen Union anzupassen. Dies ist unter anderem notwendig, damit die EU den sogenannten Angemessenheitsbeschluss, welcher belegt, dass die Schweiz über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügt, gegenüber der Schweiz erneuert. Dies ist zentral für die in der EU tätigen Schweizer Unternehmen, dies ist zentral für die Schweiz. Die CVP lehnt allerdings jeglichen Swiss Finish ab. Dies ist beispielsweise im Bereich des sogenannten Profilings der Fall. Die CVP will ein schlankes und pragmatisches Datenschutzgesetz. Der Erhalt des Angemessenheitsbeschlusses ist notwendig, aber es ist nicht zwingend, das Ganze weiter zu verkomplizieren. Modern und pragmatisch, so weit wie möglich unbürokratisch: So muss es gestaltet werden.

Die CVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass das Datenschutzrecht für die gesamte Schweizer Wirtschaft praktikabel ist. Die Anforderungen müssen auch für die KMU tragbar sein. Es darf nicht sein, dass den KMU so neue Hürden in den Weg gestellt werden. Der Aufwand und die damit erreichte Erhöhung des Datenschutzniveaus sollten in einem angemessenen Verhältnis stehen. Weiter sollen die Anforderungen nicht jegliche Innovation schon von vornherein unterbinden und beispielsweise die Gründung von Start-up-Unternehmen verunmöglichen.

Grossunternehmen und international tätige KMU haben sich bereits an das neue europäische Recht angepasst. Es ist seit dem 25. Mai 2018 zwingend, auch wenn die Rechtsunsicherheit im europäischen Raum noch gross ist. Viel ist noch zu interpretieren und zu konkretisieren, sämtliche Berater haben grosse Businessopportunitäten gefunden. Was aber tatsächlich notwendig ist, scheint manchmal fraglich zu sein.

Die Anwendung des neuen Regelwerks benötigt Zeit und wird noch Unsicherheit generieren. Bereits heute ist klar, dass nicht alle Länder die Grundsätze gleich verstehen und interpretieren. In dieser Situation können wir heute positiv unterstreichen, dass der strategische Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, diese technisch komplizierte und politisch heikle Vorlage aufzuteilen, korrekt war. Für alle Akteure, die sich im europäischen Raum bewegen oder mit der EU handeln, gelten heute bereits die europäischen Regeln. Für die Grundsatzrevision des schweizerischen Datenschutzrechts braucht es eine pragmatische und vertiefte Arbeit, bei der drei Regeln gelten sollen und Zurückhaltung wichtig ist:

1. Der EU-Ansatz ist kein Dogma.

2. Der Angemessenheitsbeschluss ist zentral, aber man muss ihn durch die besten Lösungen erreichen.

3. Keinen Swiss Finish, dafür Freiräume schaffen, damit wir die technologische Entwicklung nicht bremsen.

Es ist demnach wichtig, dass wir in dieser ersten Etappe die wichtigsten und nichtverhandelbaren Elemente des EU-Rechts übernehmen und in unserem Gesetz festhalten. Ich meine damit, im Rahmen der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes, die Richtlinie 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich des Strafrechts. Wir haben somit pragmatisch einen ersten Schritt gemacht. Bereits in den letzten Wochen wurden die letzten Anhörungen durchgeführt, damit die SPK-NR Ende Juni mit der Totalrevision des Gesetzes beginnen kann. Der gewählte Ansatz ermöglicht uns, nicht unter Druck zu arbeiten und eine politische Debatte zu führen, wie wir den Datenschutz in der Schweiz, in Bezug auf die neue europäische Regelung, implementieren wollen.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und ist für Eintreten. [PAGE 963]

La nuova legislazione in materia di protezione dei dati a livello europeo è una realtà, è entrata in vigore il 25 maggio. In tutto il continente regna comunque incertezza, i differenti paesi interpretano in maniera singolare l'applicazione della nuova legislazione. Sappiamo che le aziende svizzere che operano nel contesto europeo e hanno relazioni commerciali con i paesi europei hanno già ripreso la legislazione europea.

Il PPD non mette in discussione la necessità di ammodernare e di adattare il diritto svizzero agli sviluppi del diritto comunitario, ma per farlo occorre prudenza e pragmatismo: dobbiamo essere sì conformi ai nuovi disposti europei ma non dobbiamo eccedere nello "swiss finish" e dobbiamo trovare una regolamentazione che sia snella e che risponda soprattutto all'evoluzione tecnologica.

Oggi riprendiamo una prima parte del diritto europeo, quella parte su cui non è possibile sindacare, quella parte che dobbiamo riprendere uno a uno, senza possibilità di cambiarne i contenuti. In una seconda fase della revisione potremo entrare nei dettagli della legislazione svizzera, cercando di avere l'equivalenza rispetto al diritto europeo, ma gestendo quel margine di manovra che ci è dato per un'applicazione svizzera, per una legislazione tipicamente svizzera. La divisione della revisione ci permette ora di occuparci quindi del cuore dell'ammodernamento della legislazione in materia di protezione dei dati, con l'obiettivo di essere conformi ma di restare svizzeri e non riprendere uno a uno tutto quanto è stato codificato a livello europeo.