Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-06-12
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-06-12
Wortprotokoll
Ich war der Vorgängerpräsident der Kommission, der jeweils bei den Entscheiden mit 6 zu 6 Stimmen den Stichentscheid in die andere Richtung fällte. Ich kann mir vorstellen, dass es, gestützt auf die langwierigen und langdauernden Vordiskussionen, auch für den Rat nicht ganz einfach ist, diesen Entscheid zu fällen. Der Kommissionspräsident hat die Geschichte dieser Vorlage vorzüglich geschildert; dazu brauche ich nichts mehr zu sagen. Ich würde aber gerne, um Ihnen den Entscheid zu erleichtern, noch ein paar inhaltliche Informationen zu diesem Geschäft geben.
Erdbeben ist die Naturgefahr mit dem grössten Schadenpotenzial in der Schweiz. Nicht die ganze Schweiz ist gleichermassen betroffen. Besondere Gefahren bestehen im Wallis, in der Region Basel, im St. Galler Rheintal, im Berner Oberland - von da komme ich her -, im Engadin und in Teilen der Innerschweiz.
Wie sind die Schweizerinnen und Schweizer heute gegen Erdbeben versichert? Es gibt 17 Kantone, die Mitglied im Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung sind. Dieser hält [PAGE 511] 2 Milliarden Franken bereit. Es besteht aber kein Rechtsanspruch. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent, mindestens 50[NB]000 Franken. Dann gibt es einen Kanton, der eine Sonderregelung getroffen hat. Die Gebäudeversicherung Zürich hat eine limitierte Erdbebenversicherung mit maximal einer Milliarde Franken; dort besteht ein Rechtsanspruch. In acht Kantonen besteht kein Schutz.
Wie muss das Schadenpotenzial eingeschätzt werden? Ein Ereignis, das alle hundert Jahre vorkommt, würde, gestützt auf heute mögliche Prognosen, etwa 7 Milliarden Franken kosten. Ein Beben der Stärke 6,2 in der Innerschweiz würde 17 Milliarden Franken kosten. Und sollte sich ein Beben, wie es 1356 in Basel stattgefunden hat, wiederholen, würde das etwa 120 Milliarden Franken kosten.
In der Schweiz ist es ja so, dass bei neun anderen Naturgefahren, wie Lawinen, Sturm und Hagel, ein weltweit einzigartiges System, das Elementarschadenversicherungssystem, praktisch 100 Prozent der Schäden versichert. Beim Erdbeben besteht nach wie vor kein vergleichbarer Schutz und auch nur eine sehr beschränkte Solidarität. Privat sind heute etwa 8 bis 9 Prozent der Gebäude in der Schweiz versichert, das heisst, so viele Leute haben ihr Haus bei einer Privatversicherung versichert. Sehr viele Leute glauben nach wie vor, dass Erdbeben Teil der Elementarschadenversicherung sei, auch wenn in den letzten Jahren viel Aufklärungsarbeit geleistet worden ist.
Gestützt auf die angenommene Motion hat das EFD ein Modell ausgearbeitet, das eine föderale Lösung und eine Bundeslösung vorsah. Beide Lösungen sahen vor, dass der Bund und die Assekuranz je 10 Milliarden Franken übernommen hätten. Das Geld wäre nicht in einen Fonds einbezahlt, sondern von beiden Seiten als Garantie sichergestellt worden. Damit wären einmal 20 Milliarden Franken zur Verfügung gestanden.
Was sind die Vorteile einer solchen Lösung? Die Versicherung eines Einfamilienhauses würde rund 100 Franken kosten. Wenn man das bei einem Privatversicherer macht, kostet das 300 bis 700 Franken. Die nationale Solidarität hätte wie bei allen anderen Naturgefahrenversicherungen gespielt. Ein ganz wesentliches Element wäre auch gewesen, dass die Fragen der Abwicklung und Schadenerledigung gelöst gewesen wären.
Sie haben vom Kommissionspräsidenten die Vorgeschichte gehört. Der Bund hat zunächst die Kantone konsultiert. Die KdK hat auf unsere Bitte hin die Kantone erneut konsultiert. Und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr hat auf unsere Bitte hin noch ein drittes Mal die Kantone konsultiert. Das Resultat war immer etwa das gleiche: Eine klare Mehrheit der Kantone hat immer gesagt, dass man eine nationale Lösung wolle; eine Mehrheit hat immer gesagt, dass man ein Konkordat wolle. Aber es waren eben nie alle. Darum hat der Bundesrat aus nachvollziehbaren Gründen den Antrag gestellt, der Vorstoss sei abzuschreiben. Bei der Lektüre der Stellungnahmen der Kantone zur letzten Umfrage erhielt ich den Eindruck, dass nicht sicher sei, ob sich alle Kantone wirklich ernsthaft mit diesem Thema befasst haben. Ich habe auch gehört, dass einige kantonale Gebäudeversicherungen über die Stellungnahme ihrer Regierungen konsterniert gewesen seien.
Jetzt denken Sie vielleicht, dass klar sei, dass sich der Luginbühl für dieses Geschäft einsetze, arbeite er doch bei einer Versicherungsgesellschaft. Doch genau das ist hier nicht ausschlaggebend. Wenn eine solche nationale Lösung eingeführt worden wäre, würde die Versicherung des Risikos in 19 Kantonen über die Gebäudeversicherungen abgewickelt. Jede Versicherung, auch mein Arbeitgeber, bietet heute privat solche Gebäudeversicherungen an. Solange nichts passiert, verdient man damit ganz gut Geld - das muss man auch klar sagen. Aber wenn mal etwas passiert, dann werden wir ein grösseres Problem haben.
Warum ist es bisher zu keiner Lösung gekommen? Es sind vor allem folgende Gründe: Es ist die Uneinigkeit der Kantone hinsichtlich des Vorgehens. Es gibt Kantone, die sagen: Wir wollen ein Obligatorium, aber es muss eine nationale Lösung sein. Und es gibt Kantone, die sagen: Wir wollen ein Obligatorium, aber es muss ein Konkordat sein. Der Kanton Zürich beispielsweise hat in der letzten Umfrage gesagt: Wir wollen eine Versicherung, aber es muss eine nationale Lösung sein. Zürich macht 17 Prozent aus. Vielleicht wäre mit Zürich die 85-Prozent-Grenze erreicht worden. Dann war immer Widerstand der Hauseigentümer zu spüren. Und ganz grundsätzlich geht man davon aus, dass Erdbeben glücklicherweise nicht allzu häufig passieren und dass dann, wenn sie passieren, die öffentliche Hand in jedem Fall einspringe. Das ist zweifellos der Fall; der Bund wird gar nicht anders können, als zu bezahlen. Er wird nicht nur gewaltige Infrastrukturkosten übernehmen müssen, er wird im Eintretensfall auch Private unterstützen müssen, weil einige - dessen sind wir uns alle bewusst - ihr ganzes Kapital in die Liegenschaft gesteckt haben. Diese Leute kann man ja nicht hängenlassen. Eine solche Lösung ist aber nicht besonders liberal, sie entspricht eigentlich nicht dem Selbstverantwortungsprinzip. Dessen muss man sich auch bewusst sein.
Ich habe mich in den letzten sechs Jahren sehr stark für dieses Geschäft engagiert, nicht aus den Gründen, die Sie vielleicht vermuten, sondern weil ich glaube, dass dieses Konkordat eine gute Lösung gewesen wäre. Ich erachte es als geeignet und weise noch einmal darauf hin, dass nur 8 bis 9 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer entsprechend versichert sind. Ich bin enttäuscht, dass es nicht gelungen ist, auf diesem Weg Mehrheiten zu erreichen. Ich glaube, man hat hier eine grosse Chance verpasst. Die Kantone hätte diese Lösung keinen Franken gekostet. Wird es in der Schweiz einmal ein grosses Erdbeben geben, wird man ab dem zweiten Tag die Frage stellen: Warum hat man nicht? Warum hat man nicht?
Die Kommission hat nach dem Bund zumindest zweimal versucht, die Kantone ins Boot zu bringen. Es ist nicht gelungen. Ich hatte auch nie den Eindruck - und das hätte ich eigentlich erwartet -, dass die Kantone, die diese Lösung besonders gewollt hatten, etwas Aufwand und Engagement geleistet hätten, um die anderen Kantone zu überzeugen. Es waren ja jeweils nur fünf oder sechs Kantone, die man noch hätte überzeugen müssen.
Weil es so ist, habe ich mich bei der letzten Diskussion in der Kommission der Stimme enthalten, damit es möglich wurde, dass das Geschäft überhaupt hier diskutiert werden kann. Denn sonst würden wir uns in der Kommission wahrscheinlich noch weiter im Kreis drehen.
Wir sind im Dilemma, dass eine klare Mehrheit der Kantone ein Konkordat vorzieht; gleichzeitig können wir als Parlament oder kann der Bundesrat als Exekutive nur aktiv werden, wenn wir eine Bundeslösung umsetzen wollen.