Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-12
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die grünliberale Fraktion zum Eintreten und zur Zweiteilung dieser Vorlage.
Das Datenschutzgesetz der Schweiz stammt aus dem Jahr 1992 und atmet noch den Beginn der "Elektrifizierung der Daten", ich nenne es mal so. Aber es hat noch viel von der Olivetti-Schreibmaschine in diesem Gesetz drin. Das Gesetz ist auf jeden Fall revisionsbedürftig. Denn die Sphären, in denen wir uns heute datenmässig bewegen, sind ganz andere als noch in den Neunzigerjahren, nicht nur national, sondern halt eben auch international. Selbst Dinge oder Informationen, die wir für national gespeichert oder von nationaler Adresse zu nationalem Adressaten reichend glauben, sind in Wirklichkeit international, weil die Datenströme halt eben aus dem Land hinaus in die Hubs, auf die Server, in die Clouds usw. auf der ganzen Welt reichen. Darum sind auch die Grünliberalen von allem Anfang an der Meinung gewesen, dass eine Revision und Änderung des Datenschutzgesetzes notwendig sei.
Gleichzeitig hat auch die EU erkannt, dass das Datenschutzrecht und insbesondere der Schutz der Personendaten im EU-Raum mangelhaft sind, und ihr Recht angepasst. Wenn Sie das etwas miteinander vergleichen, das Schweizer Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1992 und die Datenschutz-Grundverordnung der EU, stellen Sie fest, dass die Datenschutz-Grundverordnung der EU sich an die Grundzüge des Datenschutzgesetzes sehr, sehr stark angenähert und dieses noch überholt hat, dort, wo es notwendig ist, nämlich im Bereich der besonders schützenswerten Daten, im Bereich der Prävention und in der Art und Weise, wie man Prävention vorbereiten soll. Aus diesem Blickwinkel ist die Datenschutz-Grundverordnung eigentlich auch eine sehr gute Basis für uns, um unser Gesetz weiterzuentwickeln.
Auf der anderen Seite ist im Zusammenhang mit dem Datenaustausch im strafrechtlichen Bereich im Schengen/Dublin-Raum natürlich ebenfalls die Notwendigkeit entstanden, besonders schützenswerte Personendaten zu definieren - ich erinnere beispielsweise an die Daten von Flugpassagieren und Ähnliches - und dort eine klare Regelung darüber einzuführen, wie Staaten mit diesen Daten umzugehen haben und eben welche Restriktionen bestehen; es muss eben auch eine gesetzliche Grundlage dafür bestehen, was und wie es bearbeitet wird.
Nun haben wir uns mit diesen beiden Vorlagen - eigentlich wären es ja deren drei gewesen: unsere eigene Intentionen, die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie - so ein klein bisschen wie Buster Keaton verhalten, wenn er, Sie erinnern sich vielleicht an ihn und seine Filme, einen Boden gemalt und plötzlich festgestellt hat, dass er in der Ecke drin steht. Kein Schritt vor, kein Schritt zurück. Wir haben uns mit dieser Zweiteilung des Gesetzes jetzt einfach in eine Ecke hinein gemalt, und wir können gar nicht anders, als dass wir das jetzt trocknen lassen und halt warten, denn wir können nicht so wie Buster Keaton irgendwie famos und kreativ aus diesem Zimmer herausspringen, sondern wir müssen das jetzt so durchziehen, und dabei ist es wirklich etwas, was niemand bestellt hat - niemand wollte das.
Natürlich haben wir Zeitdruck, das ist klar. Die EU hat diese Richtlinie relativ rasch verabschiedet, und wir haben kaum die Zeit gehabt, das alles zu bearbeiten. Es ist ein grosses Werk, das ist richtig. Ich muss Ihnen aber auch sagen, dass wir in der Kommission Stunden damit verbraten haben, darüber zu diskutieren, wie wir das teilen können.
Nun schaffen wir ein Gesetz, das wir nach etwa vier Jahren wieder in den Papierkorb werfen werden. Ich erhalte wegen dieser Datenschutz-Grundverordnung täglich Anfragen von Unternehmern in der Schweiz, die sich bei mir erkundigen, wie sie denn jetzt mit ihren Kunden in der Europäischen Union umgehen sollen. Ich glaube, es ist wichtig, das hier noch einmal festzuhalten: Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union gilt für die Schweiz nicht. Wenn Sie im internationalen Bereich tätig sind, ist es aber eine Normierung, so ähnlich, wie wir einmal damit begonnen haben, Schrauben oder Stahl zu normieren. Wenn Sie international mit Schrauben oder Stahl handeln wollen, dann müssen Sie sich an diese internationalen Normen halten; sonst wird Ihnen niemand eine Schraube abkaufen, und Sie werden Ihren Stahl nirgendwo hin liefern können. Darum ist es wichtig, dass wir hier die Äquivalenz haben. Wie gesagt, es wird auch nicht viel weiter gehen als das, was wir sowieso als rechtens anschauen.
Zum Antrag der Kommissionsminderheit werde ich später noch sprechen. Ich bitte Sie, einzutreten und jetzt halt eben den Boden trocknen zu lassen.