Romano Marco · Nationalrat · 2018-06-12
Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Die SPK-NR hat an ihrer Sitzung vom 12. April die von der SPK-SR am 18. Januar dieses Jahres eingereichte und vom Ständerat am 14. März angenommene Motion vorberaten.
Kurz zur Entstehungsgeschichte: Am Anfang stand die Motion 17.3270 der SPK-NR mit dem Titel "Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme"; der Nationalrat hat diese in der Sommersession 2017 angenommen. Die SPK-SR beantragte daraufhin ihrem Rat, die Motion abzulehnen. Der Ständerat wies die Motion jedoch an die Kommission zurück mit dem Auftrag, die Kantone, Städte und Gemeinden anzuhören - was wir in der SPK-NR acht Monate zuvor auch bereits gemacht hatten. Die SPK-SR war nach der Durchführung dieser Anhörungen trotzdem nicht von der Nationalratsmotion überzeugt und beantragte dem Rat deshalb erneut Ablehnung. Die vom Nationalrat angenommene Motion der SPK-NR ist somit vom Tisch.
Zur Diskussion steht heute die vom Ständerat angenommene Motion 18.3002. Der Bundesrat beantragt die Annahme dieser Motion. Der Ständerat folgte in der Frühjahrssession dem Antrag seiner Kommission. Durch diese Motion wird der Bundesrat beauftragt, einen Gesetzentwurf mit punktuellen Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme, namentlich zur Änderung des Begriffs "vorläufige Aufnahme" sowie zur Erleichterung von Kantonswechseln, vorzulegen. Der heutige Status der vorläufigen Aufnahme wird grundsätzlich beibehalten.
In den letzten Jahren wurden mehr als zwanzig Vorstösse zu diesem Thema eingereicht. Ein detaillierter Bericht des Bundesrates vom Oktober 2016 geht auf drei angenommene Postulate zurück; die Analyse stellt klar dar, dass die aktuelle Regelung unbefriedigend und irreführend ist. Der Aufenthalt ist absolut oder fast immer nicht "vorläufig", und dies generiert Probleme, sowohl für die Betroffenen als auch für die Behörden, für die Kantone und für den Bund.
Es ist also unbestritten, dass Reformbedarf besteht. Die Meinungen teilen sich dann aber bei der Stossrichtung der Reform. Insbesondere kann einerseits an der Integration in den Arbeitsmarkt gearbeitet werden, andererseits muss der Charakter der Ersatzmassnahme nicht geändert werden. Es ist schwierig, eine gerechte und klare Lösung zu finden für Personen, für die ein bloss vorübergehendes Schutzbedürfnis absehbar ist.
Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen, die Motion anzunehmen. Der Ständerat hat die Motion wie gesagt am 14. März 2018 mit 36 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.
Mit dem Ziel, dass man endlich gesetzgeberisch tätig wird, ist es notwendig, dieser Motion des Ständerates zuzustimmen, nach der lediglich punktuelle Anpassungen am Status der vorläufigen Aufnahme vorgenommen werden sollen. Sie ist nicht besonders mutig, löst aber einen notwendigen Prozess aus. Handlungsbedarf ist gegeben. Das Thema wurde breit vertieft, die aktuelle Gestaltung des Aufenthaltsstatus ist unbefriedigend und ungerecht. Der Bundesrat wird uns gesetzgeberische Lösungsvorschläge unterbreiten, mit denen dann die Diskussion zur künftigen Gestaltung des Status ermöglicht wird. Am Ende, bei unbefriedigenden Resultaten, wird es eventuell noch möglich sein, alles so zu lassen, wie es ist. Wie aber bereits gesagt, wurde mehrmals in beiden Räten, auch seitens der Kantone und seitens der Städte betont, dass man an diesem Status etwas ändern muss.