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Eberle Roland · Ständerat · 2018-06-12

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12

Wortprotokoll

Der Wunsch ist der Vater des Gedankens. Ich möchte zuhanden der Materialien noch zwei, drei Punkte erwähnen.

Es geht um die Aussage von Beat Rieder, man möge doch auf die Kantone Zwang ausüben. Ich habe das in Bezug auf den Föderalismus bis jetzt immer ein bisschen anders verstanden. Ich zitiere zwei Passagen aus dem Gutachten des Bundesamtes für Justiz in Bezug darauf, man könne doch die Kantone zwingen und der Bund habe in dieser ganzen Geschichte eine Verantwortung. In Bezug auf die Frage, wer für Naturgefahren zuständig ist, heisst es: "Die Anordnung von Massnahmen zur Abwehr von Naturgefahren und zur Erdbebenvorsorge ist grundsätzlich Sache der Kantone. Daran hat sich seit der Diskussion in der UREK-NR in den Jahren 2002 und 2003 nichts geändert." Dann folgt ein Hinweis auf die rechtlichen Quellen: Wildhaber und Bütler, das sind Rechtsgutachten aus dieser Zeit, das letzte stammt von 2015: "Rechtsfragen zu Naturgefahren und Revisionsbedarf im Kanton Zürich", Seiten 10 bis 21.

Der zweite Abschnitt, den ich unter dem Aspekt, ob der Bund überhaupt eine Möglichkeit hat, ohne Verfassungsgrundlage zu agieren, zitiere, lautet: "Nach wie vor fehlt dem Bund eine Kompetenz im Bereich der Abwehr von Naturgefahren allgemein und im Bereich der Erdbebenvorsorge im Speziellen. Er kann daher zu diesen Zwecken insbesondere keine Vorschriften gegenüber Privaten erlassen und sich auch nicht finanziell an Vorkehren der Kantone im Bereich der Erdbebenversicherung wie im Zusammenhang mit der IKEV beteiligen. Der Bund hat im Bereich der Abwehr von Naturgefahren nur punktuell Kompetenzen, beispielsweise für den Wasserbau (Art. 76 Abs. 1 und 3 BV) und den Wald (Art. 77 Abs. 1 BV). Diese bestehenden Kompetenzen des Bundes im Bereich der Naturgefahren beziehen sich nicht auf Erdbebenvorsorge und bieten keine Grundlage für die finanzielle Beteiligung des Bundes im Zusammenhang mit einer Erdbebenversicherung nach dem IKEV." So viel zu den Ausführungen des Bundesamtes für Justiz zur Frage: Kann der Bund hier überhaupt ohne verfassungsrechtliche Änderung aktiv werden?

Wir bitten den Bundesrat jetzt immer, er solle es doch nochmals versuchen. Wir versuchen seit 2002, diese Geschichte zu lösen. Inhaltlich habe ich mit den Voten, die geäussert wurden, keine Probleme. Es ist alles richtig, was gesagt wurde. Die Frage ist einfach: Wie gehen wir mit dieser Geschichte um? Man kann sagen: Okay, einzelne Kantone haben das nicht so ernst genommen. Wonach wollen wir uns richten?

Ich zitiere einzelne kantonale Stellungnahmen aus der Antwort der KdK. Auf die Frage "Sind Sie der Meinung, dass in der Schweiz eine obligatorische Erdbebenversicherung realisiert werden sollte?" antwortete der Kanton Bern: "Es ist unbestritten, dass in der Schweiz ein Erdbebenrisiko besteht. Insbesondere die Regionen Basel, Zug und Wallis können von einem stärkeren Erdbeben betroffen sein, mit Ausläufern bis ins Mittelland, Region Bern und Umgebung. Die privaten Versicherungen haben dieses Risiko erkannt und reagiert. Sie bieten heute den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern bedürfnisorientierte Erdbebenversicherungen an."

A la question "Etes-vous convaincus de la nécessité de mettre en place une assurance obligatoire contre les séismes en Suisse?", le canton de Neuchâtel répond non. Il est difficile d'arriver à une conclusion sur les positions des cantons. Je peux aussi citer le canton des Grisons.

Er antwortete auf die gleiche Frage: "Wir erachten den heutigen Erdbebenpool für den Kanton Graubünden als ausreichenden Erdbebenversicherungsschutz. Die Schaffung einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung ist entsprechend aus unserer Sicht weder vordringlich noch notwendig."

Das sind die Stellungnahmen unserer Kantone. Jetzt wollen wir auf der gleichen Basis, die uns Kollege Fournier gelegt hat, weiterwursteln - Entschuldigung, ich kann es nicht anders sagen. Die Probleme liegen auf dem Tisch. Ich glaube nicht, dass es etwas nützt, wenn wir hier weiter sistieren, denn die Ausgangslage ist immer noch die gleiche. Ich finde Erdbeben auch nicht lustig, die ungedeckten Schäden auch nicht und den Druck auf die Bevölkerung ebenso wenig. Aber nach meinem Dafürhalten, und ich glaube, ich spreche da für eine kleine Mehrheit der Kommission, sollten wir diesen Vorstoss abschreiben.

Das Einzige, was ich sehe, ist: Alle diejenigen, die glauben, man müsse hier weiterarbeiten, sollen sich zusammensetzen und sich aufgrund der Materialien, aufgrund auch der heutigen Debatte, überlegen, welche klare Stossrichtung man einem neuen Vorstoss geben sollte.

Mit dem bestehenden Auftrag haben wir über zehn Jahre lang alle Varianten ausgelaugt und getestet. Wir waren dreimal bei den Kantonen. Ein viertes Mal mit der gleichen Fragestellung vorzutraben - ich glaube, das wäre nicht zielführend. Ich bitte Sie deshalb, hier einen Akt der Vernunft zu vollziehen und diese Motion abzuschreiben. Gleichzeitig ist dann zu überlegen, in welcher präziseren Form der Bundesrat beauftragt werden soll, beispielsweise eine verfassungsmässige Grundlage zu schaffen oder einen anderen Weg zu gehen, wie ihn Kollege Kuprecht erwähnt hat, nämlich über die private Assekuranz einen Vorstoss zu entwickeln, der dieses Problem einer Lösung näher bringt. Aber an der bestehenden Motion festzuhalten wird uns nicht weiterhelfen, davon bin ich [PAGE 515] überzeugt - bei aller Sachlichkeit und Nüchternheit: Das wird uns nicht weiterhelfen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion tatsächlich abzuschreiben, bei aller Wertschätzung für meinen Kollegen Jean-René Fournier.