Hurter Thomas · Nationalrat · 2018-06-12
Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-12
Wortprotokoll
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit, das BWIS, mit einer Bestimmung zu ergänzen, die es ermöglicht, Ausreisesperren für potenzielle Gewaltextremisten zu erlassen. Es geht also bei dieser Motion darum, die Sicherheit in unserem Land weiterzuentwickeln, weiter auszubauen, was auch ein wesentlicher Standortfaktor ist. Der Bundesrat soll sich dabei an Artikel 24c BWIS, der bereits eine Ausreisebeschränkung für Hooligans regelt, orientieren.
Wie ist diese Motion entstanden? Sie ist im Nachgang zum G-20-Gipfel in Hamburg entstanden. Sie mögen sich erinnern: Damals sind Personen aus der Schweiz mit der Absicht dorthin gereist, Sachschäden anzurichten. Es geht jetzt mit dieser Motion darum, dass Personen, welche sich an Gewalttätigkeiten beteiligt haben, daran gehindert werden, in ein entsprechendes Land auszureisen.
Der Ständerat hat die Motion am 13. Dezember 2017 beraten und mit 29 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat sich ebenfalls damit auseinandergesetzt. Es gab zuerst einen Sistierungsantrag, der jetzt zurückgezogen wurde; der Präsident hat es erwähnt. Dieser Sistierungsantrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Das Thema hat an Bedeutung gewonnen. Sie sehen das auch, weil wir eine gleichlautende Motion Glanzmann 17.3830 haben. Diese Motion wurde noch nicht behandelt. In der Kommission hat man das moniert, aber leider war das aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Zur Kommissionssitzung: Grundsätzlich, muss man sagen, begrüsst der Bundesrat das Anliegen. Das sagt er zumindest so in seinen Ausführungen. Trotzdem lehnt er aber die Motion ab, und zwar mit dem Hinweis, dass die Grundrechte der Meinungs- und der Demonstrationsfreiheit geschützt seien und die Motion darüber hinausgehe. Ebenfalls erwähnt er dabei, dass er eine Vorlage bezüglich Ausreisesperren für terroristische Gefährder im Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus ausarbeite. Ebenfalls erwähnt er, dass das neue Nachrichtendienstgesetz respektive die kantonalen Polizeigesetze genügten.
In der Kommission wurde ganz heftig diskutiert, Sie können sich das vorstellen, es gab riesige Emotionen. Die Frage war eigentlich immer wieder die gleiche: Wie stark darf die persönliche Freiheit eingeschränkt werden, damit eine andere Person oder eben unsere Gesellschaft nicht gefährdet wird? Hier war die Kommissionsmehrheit ganz klar der Meinung, dass etwas geschehen muss. Man war sich einig, dass gewalttätige Menschen in diesem Land in die Schranken gewiesen werden müssen und dass die freiheitliche Gesellschaft mit dieser Massnahme nicht gefährdet wird.
Die Antworten der Verwaltung, so leid es mir tut, überzeugten wenig. Man spürte auch in der Kommission einen, ich sage jetzt einmal, etwas fehlenden Willen, hier konkret voranzugehen, wahrscheinlich auch, weil eben die erwähnte Vorlage beim Bundesrat in Ausarbeitung ist.
In der Kommission wurde noch darüber gesprochen, wie das mit diesen Hooligans überhaupt geht, wie man damit umgeht. Man hat hier gesagt, dass es eine Hooligan-Datenbank gibt, in der schweizweit Hooligans erfasst werden. Wenn solche Personen ins Ausland reisen möchten, dann wird eine Ausreisesperre verfügt, ohne dass der Pass entzogen wird. Gleichzeitig geht diese Information in die polizeilichen Informationssysteme. Damit hat man für die Hooligans eben die entsprechenden Massnahmen. Bei den Gewaltextremisten ist das nicht möglich.
Gemäss der Kommissionsmehrheit wäre es aber ein völlig falsches Zeichen, wenn wir diese Motion hier ablehnen würden. Es darf nicht sein, dass die eigene Freiheit so weit geht, dass eben unsere Gesellschaft schlussendlich bedroht wird und sogar eine Straftat im Raum steht.
Ich komme zur Minderheit: Die Minderheit war der Meinung, dass keine genügende Rechtsgrundlage vorhanden ist, und die Minderheit Seiler Graf, deren Antrag zurückgezogen worden ist, wollte die ganze Beratung aussetzen, bis die erwähnte Vorlage des Bundesrates dann im Herbst kommt.
Ich komme zum Schluss: Die Kommission hat den Sistierungsantrag abgelehnt; er steht heute nicht mehr zur Diskussion. Aber was heute zur Diskussion steht, ist diese Motion. Mit 16 zu 8 Stimmen hat die Kommission entschieden, dass Gewaltextremismus keine Bagatelle ist und dringend etwas gemacht werden muss. Egal, ob es Hooligans sind, Linksextreme, Rechtsextreme oder was auch immer, in unserem Land wollen wir keine solchen Gewalttaten mehr dulden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, diese Motion anzunehmen.