Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-06-12
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Artikel 6 des Finanzdienstleistungsgesetzes beschreibt die Pflicht zur Aus- und Weiterbildung. Wir haben einen Absatz 1, der sagt, dass Kundenberaterinnen und Kundenberater "über hinreichende Kenntnisse über die Verhaltensregeln nach diesem Gesetz sowie das für ihre Tätigkeit notwendige Fachwissen verfügen" müssen. Der Bundesrat hat in seiner Vorlage noch zwei weitere Absätze bei diesem Artikel: In Absatz 2 steht, dass die Finanzdienstleister für diese Aus- und Weiterbildung "branchenspezifische Mindeststandards" bestimmen, also etwas, das ganz klar überall gang und gäbe und überhaupt kein Novum ist. In Absatz 3 steht, dass der Bundesrat die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung festlegen kann, wenn "keine angemessenen Mindeststandards bestehen". Also wird hier eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die wir aus allen anderen Branchen auch kennen, für die Finanzdienstleister im Gesetz stipuliert.
Der Nationalrat und der Ständerat haben dann bei diesen Absätzen 2 und 3 etwas herumgebastelt. Der Ständerat hat alles gestrichen, die nationalrätliche WAK hat Anpassungen vorgenommen, und jetzt am Schluss ist die Mehrheit der Kommission auf die gänzliche Streichung eingeschwenkt. Ich bitte Sie aber, bei der Bundesratsvariante zu bleiben. In der Botschaft steht klar geschrieben - und das ist auch ein Fakt in der Realität des Alltags -, dass die Anforderungen an eine angemessene Aus- und Weiterbildung von Kundenberaterinnen und -beratern nur dann wirksam sind, wenn sie sich an einem Mindeststandard ausrichten. Das will Absatz 2, also einen Mindeststandard, und wenn es den nicht gibt, dann soll der Bundesrat intervenieren können.
Ich bitte Sie wirklich um etwas, das völlig klar sein müsste, dass nämlich die Leute, die Finanzanlagen verkaufen, die Vermögen verwalten, die Beratungen machen, einfach auch aus- und weiterbildungsmässig auf einem guten Level sein müssen und dass dieser Level auch definiert wird. Ich bitte Sie, dem zuzustimmen. Deshalb bitte ich Sie, zur Bundesratsvariante zurückzukommen. Wenn Sie das nicht tun, werden Sie einmal mehr in diesem Gesetz den Anlegerschutz schwächen. Sie haben es schon x-mal getan, es ist ja praktisch nichts mehr vorhanden.
Also, sprechen Sie sich wenigstens noch für eine etwas fundierte Aus- und Weiterbildung aus.