Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-06-12
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12
Wortprotokoll
Es geht noch einmal um diese leidige Geschichte mit dem Widerrufsrecht und darum, dass Ihre nationalrätliche Kommission in einer - man kann es schon sagen - Nacht-und-Nebel-Aktion das OR verändert hat und für Finanzdienstleistungsverträge ein wichtiges Konsumentenrecht, das Recht des Widerrufs, herausstreichen will. Inzwischen hat dieser Artikel, ich sage es mal etwas salopp, ein Gebastel zwischen den beiden Kommissionen erlebt. Man hat keine Vernehmlassung durchgeführt, man hat es nicht seriös mit allen juristischen Implikationen prüfen können. Jetzt ist die letzte Fassung diejenige des Ständerates, der sagt, dass die Bestimmungen des Widerrufsrechts nicht gelten für Versicherungsverträge - das ist ja bestehend - und für Rechtsgeschäfte, die im Rahmen von bestehenden Finanzdienstleistungsverträgen gemäss Fidleg durch Finanzinstitute und Banken abgeschlossen werden.
Welche Rechtsgeschäfte in dieser Frage alle mitgemeint sind, wird dann noch zu analysieren sein. Ich wurde auf Artikel 3 im Fidleg hingewiesen. Artikel 3 nennt ein paar Finanzdienstleistungen. Da heisst es zum Beispiel, unter diese Finanzdienstleistungen gehöre auch "die Gewährung von Krediten für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten". Das heisst also, dass, wenn man einen solchen Vertrag abschliesst und dann im Rahmen dieses Vertrages einen Telefonanruf erhält mit der Mitteilung, dass sich etwas [PAGE 989] in diese oder jene Richtung verändert habe und man das doch jetzt abschliessen solle, damit unter Umständen auch Kreditgewährungen verbunden sein können. Ob es genau so ist oder nicht, wissen wir nicht, weil wir das nicht abgeklärt haben bzw. weil wir dazu keine Analyse haben. So kann man einfach nicht legiferieren!
Es gibt einen weiteren Widerspruch: Eigentlich ist das Widerrufsrecht da für neue Verpflichtungen, die man eingeht. Jetzt haben wir aber hier einen Artikel zu bestehenden Finanzdienstleistungsverträgen, zu Rechtsgeschäften im Rahmen dieser Verpflichtung. Ob das jetzt als neu gilt oder nicht, ob das greift oder nicht, kann wahrscheinlich hier niemand richtig beantworten. Ich habe versucht, mich kurzfristig bei den entsprechenden Widerrufsspezialisten schlauzumachen, habe aber keine abschliessende fundierte Antwort erhalten. Aber wenn Sie das Widerrufsrecht hier streichen, dann streichen Sie ein wichtiges Instrument für Leute, die mit irgendwelchen Geschäften überrumpelt werden, das ist offenbar auch noch mit dieser Version möglich. Ich bitte Sie, das nicht zu tun.
Ich möchte hier zum Schluss ein Fazit ziehen; ich werde nachher noch kurz etwas zum Minderheitsantrag Müller Leo sagen.
Dieses Finanzdienstleistungsgesetz, das wir jetzt verabschieden werden, hilft vor allem der Finanzbranche. Was ursprünglich gemeint war - nach 2008, nach all den Opfern des Konkurses von Lehman Brothers, nach all den anderen Geschädigten -, ist mehr oder weniger ausgehöhlt worden. Ein paar kleine Brosamen sind noch vorhanden. Es gibt zwei, drei Verbesserungen, es gibt Verschlechterungen, und es gibt vieles, was man damals versprochen hat, weil man Handlungsbedarf hatte, was weg ist: Beweislastumkehr, Prozesskostenfonds, Gruppenvergleichsverfahren, leichterer Zugang zum Recht, Retrozessionen, Versicherungen, die immer noch nicht eingeschlossen sind und, und, und. Ich könnte Ihnen eine ganze Liste vorlesen, was Sie beziehungsweise der Ständerat alles ausgehöhlt haben. Das kann man nicht mehr als Konsumenten- oder Anlegerschutz bezeichnen! Das ist ein Schutz der Finanzbranche. Das haben Sie in dieser Legiferierung fertiggebracht - ernüchternd nach 2008.[GZ]
Die SP-Fraktion wird das Gesetz am Schluss ablehnen.