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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-06-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-12

Wortprotokoll

Auch wenn es eine Differenz ist, ist das, denke ich, kein Grund, einfach nachzugeben im Sinne von "dann haben wir alle Differenzen weg". Wir müssen das seriös anschauen.

Der Bundesrat hat mit seiner Botschaft diese Lex Raiffeisen - so sage ich jetzt mal, denn es ist ja nichts anderes, es geht um eine Genossenschaftsbank, die Raiffeisen, die systemrelevant ist - eingeführt. Er hat aber keine Vernehmlassung dazu gemacht. Er hat auf den Seiten zu den einzelnen Artikeln ein paar Ausführungen gemacht, aber er hat keine Analyse gemacht, was das für das Genossenschaftsrecht für Folgen haben könnte und welches die Implikationen im weiteren Sinne sind.

Das Bundesamt für Justiz hat uns dann, auf Verlangen von uns, eine Aktennotiz, eine Zusammenstellung gemacht. Es sagt, dass in gewissen Bereichen keine Unterschiede bestehen zwischen Partizipationskapital bei Aktiengesellschaften und dem nun vorgesehenen Beteiligungskapital bei Genossenschaftsbanken. Es sagt aber auch klar, dass es Differenzen gibt. Es gibt zum Beispiel eine Benachteiligung bezüglich der Stimmrechte, die nicht vorhanden sind, wenn man Beteiligungskapital bei Genossenschaftsbanken erwirbt. Es gibt Differenzen beim Bezugsrecht. Insgesamt sind die Rechte von jenen, die Beteiligungskapital erwerben, nicht gleich wie die Rechte von jenen, die Partizipationskapital erwerben.

In den "Schlussfolgerungen" ist zu lesen - es ist so, es gibt keinen grundlegenden Widerstand -: "Es handelt sich also um eine rechtspolitische Frage, wie stark die Inhaber von stimmrechtslosen Beteiligungsscheinen geschützt werden sollen bzw. wie tief in die Grundstruktur der Genossenschaft eingegriffen werden soll. Mit dem Beteiligungskapital würde ein kapitalbezogenes Rechtsinstitut in die personenbezogene Genossenschaft implementiert."

Wir sagen nicht, dass wir das nicht anschauen wollen. Wir haben von Anfang an signalisiert, dass man die Frage prüfen soll. Aber das geschieht jetzt, ohne dass man eine Vernehmlassung macht! Entschuldigen Sie: Bei einer Mail-Umfrage, die dann von den zuständigen Institutionen zum Teil mit zwei, drei Sätzen beantwortet wurde, kann man wahrscheinlich nicht unbedingt von einer repräsentativen Meinungsbildung sprechen, zumal die Mobiliar und die Vaudoise beide gesagt haben: "Wir sind zwar nicht dagegen, wir widersetzen uns dem nicht, aber wenn ein solches Instrument geschaffen würde, müsste man das für die anderen auch prüfen." Damit tun wir ja den Bogen auf. Es wäre besser, man hätte das im Genossenschaftsrecht seriös angeschaut.

Deshalb bitte ich Sie, hier jetzt nicht auf diesem schnellen Weg zu legiferieren, sondern das in einer separaten Vorlage anzuschauen.

Dann ist es noch so, dass die Raiffeisen - und es geht ja eben nur um die Raiffeisen - auch andere Möglichkeiten zur Eigenkapitalbeschaffung hat, die sie gemäss der "Too big to fail"-Vorlage jetzt erfüllen muss. Es ist nicht so, dass es nur über diesen Weg des Beteiligungskapitals geht. Deshalb bitte ich Sie, das hier abzulehnen. Das ist keine Absage, diese Frage anzuschauen, keine Absage an eine seriöse Prüfung, aber ein Nein zu einer schnellen Gesetzesregelung, ohne Vernehmlassung, ohne Auslegeordnung im Genossenschaftsrecht.[GZ]

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Müller Leo abzulehnen.