Lexipedia

Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-06-13

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Dem öffentlichen Beschaffungswesen kommt eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Es geht dabei um ein jährliches Einkaufsvolumen von über 40 Milliarden Schweizerfranken, ein beachtlicher Teil davon im Ausland. Öffentliche Beschaffungen entsprechen einem Anteil am Bruttoinlandprodukt von knapp 8 Prozent. Von der Beschaffung von Bund, Kantonen und Gemeinden hängen allein in der Schweiz etwa 300[NB]000 Arbeitsplätze ab. Bund, Kantone und Gemeinden haben im Bereich der Beschaffung demzufolge eine Marktmacht, welche die Verhältnisse auf dem Schweizer Arbeitsmarkt wesentlich beeinflussen kann. Das Beschaffungswesen des Bundes darf deshalb nicht so ausgestaltet werden, dass Löhne, Arbeitsbedingungen, sozialpartnerschaftliche Regelungen und Grundsätze der Nachhaltigkeit, seien es soziale oder ökologische, destabilisiert werden. Beim Einkauf im Ausland geht es in erster Linie um das Thema der Nachhaltigkeit. Im Vordergrund der Totalrevision stehen die Anpassung des Gesetzes an die geltenden Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) und die Harmonisierung des Beschaffungswesens zwischen den Kantonen.

Im vorliegenden Gesetzentwurf bekräftigt die Kommission ihren Willen zu mehr Nachhaltigkeit. Das neue Bundesgesetz soll auch dazu beitragen, dass die öffentliche Hand nachhaltiger einkauft. Wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte sollen gleichermassen berücksichtigt werden. Der Zuschlag soll künftig nicht mehr einfach an den billigsten Anbieter gehen. Damit folgt die Kommission dem Trend, beim Einkauf verstärkt auf Umweltaspekte zu achten. Im neuen Beschaffungsgesetz soll die Möglichkeit für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung verankert werden, welche diesen Namen verdient. Der Bund soll nicht mehr nur von fairem Einkauf sprechen, sondern ihn auch praktizieren.

In diesem Gesetz werden die Grundlagen dazu gelegt. Es würde nicht nur eine kohärente Politik garantieren, sondern auch zahlreichen innovativen, sozial verantwortungsvollen Schweizer Unternehmen zugutekommen. Gleichzeitig würde der Bund damit auch verhindern, dass er seine eigene internationale Entwicklungszusammenarbeit, mit der er weltweit bessere Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige Wertschöpfung fördert, untergräbt. Weiter soll das Gesetz die Unterstellung unter das Recht klären. Zusätzlich sollen zukünftige Herausforderungen bewältigt werden, beispielsweise die elektronische Vergabe von Aufträgen.

Die Kommission hat in zahlreichen Hearings vor allem auch die Stimme der Schweizer Wirtschaft sowie die Stimmen der Umweltverbände und der Sozialpartner einfliessen lassen. Dabei herrschte unisono die Meinung, dass die schweizerischen Unternehmen, vor allem auch die KMU, nicht bestraft werden sollen. Sie sollen in einem fairen Wettbewerb eine reale Chance erhalten - in einem Wettbewerb, in dem eben nicht nur der Preis entscheidend ist. Die Vergaben der Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene sollen umfassend nachhaltig gestaltet, der Spielraum soll ausgeschöpft und das einheimische Gewerbe nicht bestraft werden. Dem einheimischen Gewerbe soll in einer fairen Konkurrenz eine echte Chance gegeben werden. Das war in der Kommission der rote Faden, der sich durch sämtliche Beratungen gezogen hat; so viel zur Einleitung.