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Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich lege zuerst meine Interessenbindungen offen. Ich bin seit über zehn Jahren Mitarbeiter des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereines, der seit 1877 Regeln für Architekturwettbewerbe veröffentlicht.

Als Vertreter dieser Zunft der Architekten und des Bauens kann ich sagen, dass die Revision gelungen ist. Viele, viele Anliegen, die die Branchen schon lange vor sich hergetragen haben, wurden aufgenommen. Es ist wichtig, dass wir für die öffentliche Beschaffung neben der Forderung nach haushälterischem Umgang mit den Bundes- und Kantonsmitteln auch klare Regeln schaffen, die auf allen Ebenen des [PAGE 994] föderalen Staates angewendet werden können. Diese Regeln sollen dafür sorgen, dass im Bereich der immer komplexer werdenden Beschaffungen des Hochbaus, des Tiefbaus, des Infrastrukturbaus, der normalen, traditionellen Dienstleistungen, aber insbesondere auch der zunehmend intellektuellen Dienstleistungen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Mittel des Staates möglichst effizient, das heisst nachhaltig, mit hoher Qualität, einzusetzen. Den Ausschreibenden, denjenigen, die die Vergaben machen, müssen Mittel und Instrumente in die Hände gelegt werden, die sie anwenden können, die zur Klarheit beitragen und vor allen Dingen von vornherein auch Missverständnisse ausräumen.

Es wird neben der Umsetzung dieser Ziele, die jetzt hier im Gesetz sind, noch mehr brauchen. Es wird einen Wandel im Vergabewesen selber brauchen, das heisst, das auf den Amtsstellen, auf der Verwaltung, in den Gemeinden dann auch zu leben. Die Idee, dass für die Vergabe einer Leistung nicht allein der Preis, sondern auch die Qualität massgebend sein soll oder dass die Qualität vielleicht zuoberst stehen sollte, ist nämlich nicht neu. Sie ist eigentlich alt, sie ist aber leider nie gelebt worden.

Ein weiterer Punkt, den wir mit dieser Gesetzesanpassung angehen, ist die Harmonisierung zwischen den Kantonen und dem Bund. Es ist wichtig, dass wir nicht 26 verschiedene Regelwerke haben, wie sich ein Unternehmen bewerben kann, welche Kriterien gelten und welche nicht gelten und welche Schwellenwerte gelten. Es ist wichtig, dass wir einen einheitlichen Markt haben, der transparent ist und der den Ideenwettbewerb dann auch tatsächlich zulässt.

Es ist zudem wichtig, dass wir Regeln schaffen, die es ermöglichen, im Streitfalle auf ein einfaches Verfahren zurückzugreifen, damit ein Auftrag allenfalls eben trotz einem Fehler im Vergabeverfahren ausgeführt werden kann. Dieser Punkt ist insofern wichtig, als er genau dorthin zielt, wo das ganze Gesetz hinzielt, nämlich nicht auf die Erbringer der Leistung, sondern auf diejenigen, die die Ausschreibungen machen. Dort soll für eine einheitliche Praxis gesorgt werden, damit die Vergabeverfahren fair und entsprechend den Zielen dieses Gesetzes festgelegt werden.

Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion einzutreten. Wir werden dann in den einzelnen Blöcken noch verschiedene Verbesserungsvorschläge einbringen und entsprechend argumentieren.