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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2018-06-13

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Billig ist langfristig nicht immer günstig. Wir sind gut beraten, wenn bei öffentlichen Beschaffungen neben dem Preis und der Qualität der Leistung in Zukunft auch die Kriterien der Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.

Die Grünliberalen befürworten darum die Stossrichtung der vorliegenden Gesetzesrevision. Das Beschaffungswesen mit seinem Regelwerk ist volkswirtschaftlich und für den wirksamen Wettbewerb sehr bedeutsam. Bund und Kantone tätigen jährlich Beschaffungen im Wert von 40 Milliarden Franken. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschafft pro Jahr Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5 bis 6 Milliarden Franken. Überall, wo viel Geld vom Staat fliesst, sind aber auch das Korruptionsrisiko und das Risiko für Wettbewerbsabsprachen entsprechend gross. Es ist also ein hochsensibler Bereich. Umso wichtiger ist es, dass wir transparente und wirksame Regeln festlegen, nach denen die Beschaffungen erfolgen sollen.

Das Beschaffungswesen spielt für den funktionierenden Wettbewerb eine wichtige Rolle. Ziele des öffentlichen Beschaffungswesens sind neben der Förderung des Wettbewerbs der wirtschaftliche, effiziente Einsatz öffentlicher Mittel, die Bekämpfung der Korruption, das Schaffen von Transparenz und die Einhaltung der Wettbewerbsneutralität. Das Beschaffungsrecht regelt dabei nicht, welche Produkte, Dienstleistungen oder Bauten beschafft werden sollen oder müssen, es regelt vielmehr, nach welchen Regeln diese Beschaffungen erfolgen sollen.

Im Vordergrund der Gesetzesrevision stehen die Anpassungen des Gesetzes an die geltenden Regeln der Welthandelsorganisation und die Harmonisierung des Beschaffungswesens zwischen den Kantonen. Die Harmonisierung ist wichtig, sind doch heute das kantonale Recht und das Beschaffungsrecht des Bundes komplett anders strukturiert. Eine Anpassung ist aber auch wegen der zunehmenden Komplexität erforderlich. Beschaffungen sind eine Querschnittmaterie, und sie betreffen alle Bereiche der Staatstätigkeit, Schulhäuser genauso wie Multifunktionsgeräte oder Beratungsdienstleistungen.

Die Komplexität der Staatsaufgaben hat zugenommen, was zu anspruchsvolleren Beschaffungsgegenständen führt. Früher wurden vielleicht Schreibmaschinen beschafft, heute sind es unter anderem Systemplattformen zur Erfassung von Biometriedaten. Das Beschaffungsrecht muss generell-abstrakte Regeln für all diese Vorhaben bereitstellen. Das ist anspruchsvoll.

Der Wunsch nach einer Modernisierung besteht aber auch darin, dass das Beschaffungsrecht nicht anderen übergeordneten Zielen des Bundes widersprechen soll, zum Beispiel der Nachhaltigkeit. Das ist eines der Kernelemente. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird der Wille zu mehr Nachhaltigkeit bekräftigt: Das neue Bundesgesetz soll auch dazu beitragen, dass die öffentliche Hand nachhaltiger einkauft. Wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte sollen gleichermassen berücksichtigt werden. Der Zuschlag soll künftig nicht einfach an den billigsten Anbieter gehen, weil billig eben langfristig nicht immer günstig ist.

Eine nachhaltigere Beschaffung im Sinne von Langlebigkeit und Lebenszyklus ist wichtig, aber auch im Sinne der übergeordneten Ziele wie der Strategie Nachhaltige Entwicklung. Es ist kein wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel, wenn wir sie so ausgeben, dass sie anderen übergeordneten Zielen entgegenwirken. Die grünliberale Fraktion wird darum Verbesserungsanträge unterstützen, die mehr Wettbewerb, gleich lange Spiesse, mehr Klarheit, Transparenz oder Rechtssicherheit schaffen. Es hat einige Punkte in der Vorlage, die uns noch Sorgen bereiten. Zum Beispiel fehlt eine griffige Ausstandsregelung, hier braucht es noch Verbesserungen, und dazu liegt auch ein Einzelantrag Flach vor.

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