Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-06-13
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Damit wird das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen in nationales Recht umgesetzt, um so Schweizer Unternehmen im Ausland einen erweiterten Marktzutritt zu ermöglichen. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Grundlagen von Bund und Kantonen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens im Interesse der Schweizer Wirtschaft harmonisiert.
Das öffentliche Beschaffungswesen hat eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung: Bund, Kantone und Gemeinden beschaffen jährlich für rund 41 Milliarden Franken Güter und Dienstleistungen. Dabei sind die Anteile der Kantone und Gemeinden bei gut 80 Prozent, und der Anteil des Bundes ist bei rund 20 Prozent. Damit werden über 300[NB]000 Arbeitsplätze gesichert.
Dass mit der Revision die bisherigen Ziele des Beschaffungswesens - wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen, Förderung des Wettbewerbs sowie Transparenz der Verfahren - beibehalten werden, ist für die SP-Fraktion selbstredend. Die vorliegende Revision muss das Beschaffungswesen jedoch klar auf eine nachhaltige Beschaffung ausrichten und dies gesetzlich verankern. Die Grundlagen dazu sind vorhanden.
Der Bund hat seinen Willen zu mehr Nachhaltigkeit bereits mehrfach bekundet: In Artikel 2 der Bundesverfassung wird Nachhaltigkeit als Staatsziel definiert. In der aktuellen Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 bekennt sich der Bund explizit zu seiner Vorbildfunktion als Grosskonsument und verpflichtet sich zur Beschaffung von Gütern und [PAGE 998] Dienstleistungen, die möglichst sozial verantwortungsvoll produziert werden. Ein weiteres Bekenntnis zur nachhaltigen Beschaffung findet sich in der Agenda 2030, die die Schweiz massgeblich mitgestaltet hat und in der sie sich zu einem öffentlichen Beschaffungswesen verpflichtet, das möglichst nachhaltig ausgestaltet ist. Das gilt für Textilien für die Armee oder Polizei, für IT-Produkte für die Verwaltung, für Steine für Strassen und Plätze, für Nahrungsmittel für Kantinen, für Tunnelbauten und für Kampfflugzeuge, die beschafft werden müssen. Der Staat als grosser Einkäufer, Auftraggeber hat eine Marktmacht, die er verantwortungsvoll ausüben muss.
Die vorliegende Revision des Beschaffungsgesetzes geht in die richtige Richtung, hat aber noch Verbesserungspotenzial. Die SP-Fraktion begrüsst, dass der Zweckartikel neu eine Nachhaltigkeitsbestimmung enthält. Diese bekommt jedoch erst Leben, wenn die Eignungs- und Zuschlagskriterien entsprechend definiert und gewichtet werden. Artikel 29 mit den Zuschlagskriterien ist entscheidend. Er ist sozusagen das Filetstück. Mit dem Antrag der Mehrheit der WAK-NR, bei den Zuschlagskriterien die Qualität stärker zu gewichten und den Zuschlag dem vorteilhaftesten Angebot zu geben, kann eine neue Vergabekultur entstehen: weg vom reinen Preiswettbewerb, hin zu Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation. Was noch fehlt, ist eine stärkere Fokussierung auf die Perspektive der sozialen Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes; das muss verbindlicher verankert werden. Die SP-Fraktion hat dazu entsprechende Minderheitsanträge eingereicht.
Wir werden auf das Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen eintreten, begrüssen verschiedene Verbesserungen der WAK-NR, zum Beispiel die Verankerung des Leistungsortsprinzips anstelle des vom Bundesrat vorgeschlagenen Herkunftsortsprinzips oder die Wahrung des Öffentlichkeitsprinzips. Für weitere Anpassungen, so zur Begrenzung der Subunternehmerkette oder für einen besseren Rechtsschutz, werden wir uns in der Debatte einsetzen.
Ich bitte Sie, ebenfalls darauf einzutreten und die Anträge für ein nachhaltigeres Gesetz zu unterstützen.