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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2018-06-13

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

In Artikel 12 geht es um die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen und der Lohngleichheit. Das ist dort geregelt.

Gemäss Absatz 4 kann die Auftraggeberin die Einhaltung der Anforderungen gemäss den Absätzen 1 und 2 - da sind sie definiert - selber kontrollieren oder die Kontrolle Dritten übertragen, soweit diese Aufgabe nicht einer spezialgesetzlichen Behörde oder einer anderen geeigneten Instanz, insbesondere einem paritätischen Kontrollorgan, übertragen wurde. Mit dieser Bestimmung werden die Anbieterinnen der Leistung von dieser Kontrollmöglichkeit erfasst. In Absatz 3 wird ergänzend festgehalten, dass auch die Subunternehmerinnen die Anforderungen einzuhalten haben.

Mit meiner Minderheit zu Absatz 4 bezieht sich die Möglichkeit der Kontrolle neu auch auf Absatz 3, was der inhaltlichen Logik des Leistungsortsprinzips folgt, das heisst, dass die Arbeitsbedingungen dort gelten und kontrolliert werden, wo die eigentliche Leistung erbracht wird. Es geht also darum, dass auch bei Subunternehmen kontrolliert wird, ob sie die Anforderungen über die Einhaltung der [PAGE 1003] Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen und der Lohngleichheit nach den Absätzen 1 und 2 einhalten.

Allein mit der Aufnahme dieser Pflichten in den Vereinbarungen zwischen Anbieterinnen und Subunternehmerinnen ist es nicht getan. Der Gesetzgeber soll dem Auftraggeber auch eine Kontrollmöglichkeit bei den Vereinbarungen mit den Subunternehmen zugestehen. Diese Kontrollen sind wichtig und haben sich in den letzten Jahren bewährt, denn schlussendlich sind Massnahmen nur wirksam, wenn sie kontrolliert werden können und man bei Nichteinhaltung auch sanktionieren kann. Das ist eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung des Arbeitnehmerschutzes und der Arbeits- und Lohnbedingungen. Es ist aber auch eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb, für gleich lange Spiesse für die Unternehmen, vor allem für diejenigen, die sich korrekt verhalten und die dann nicht einen Nachteil haben, wenn andere eben die Bedingungen nicht einhalten.

Daher ist es auch völlig kontraproduktiv, die Absätze 4 und 5 zu streichen, wie dies die Minderheit II (Aeschi Thomas) verlangt.

Ich bitte Sie, diese Verschlechterung, die diejenigen Unternehmen treffen wird, die sich korrekt im Markt verhalten, abzulehnen und meine Minderheit bei Artikel 12 zu unterstützen.