Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-13
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-13
Wortprotokoll
Es ist eine Motion der APK, und ich kann verstehen, dass sich die APK selbstverständlich für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer einsetzt.
Ich bin sehr froh um die kritischen Voten. Es hätte aber, wenn Sie diese Motion annehmen, wie schon gesagt, noch zusätzliche Implikationen, die nicht im Interesse des Landes und die nicht im Interesse von Postfinance sind.
Wir kennen diese Problematik seit 2008 im Rahmen der amerikanischen Retorsionen. Wir wissen, wie viele Banken involviert waren und nachher offenlegen und bei allen Kunden prüfen mussten, ob alles Geld versteuert ist usw. Auch Postfinance war ja damals verwickelt. Und genau da war die Forderung aus der Politik, möglichst keine Risiken einzugehen, sich zurückzuziehen, und das haben alle Banken gemacht - nicht überall, aber in Regionen, wo die Reputationsrisiken schlichtweg zu gross sind. Hier ist das erste Problem: Wenn eine private Bank, eine Kantonalbank, eine Raiffeisenbank zum Schluss kommt: "In diesem Land ist es ein Reputationsrisiko, ein Rechtsrisiko, wenn wir als Bank eine Lizenz lösen", dann können Sie wohl nicht von Postfinance verlangen, dass sie dann in die Bresche springt und diese Risiken auf sich nimmt. Es wurde richtig gesagt: Das möchte der Bundesrat vermeiden.
Nochmals: Die Post hat ein freiwilliges Angebot in denjenigen Ländern, wo sie dieses Risiko als gering einschätzt. Dort macht sie Angebote für Schweizerinnen und Schweizer mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs. Das ist dann halt auch limitiert, das ist ein Teil der Risikoabschätzung. Wir haben aber sogar auf Ebene Bundesrat für die aktuelle Zielperiode bis 2020 explizit als Forderung an Postfinance aufgenommen, dass sie dieses Angebot auf freiwilliger Basis aufrechterhält. Wir haben im Rahmen des Postulates Graber Konrad 14.3752 auch aufgezeigt, welche Angebote es gibt, und wir meinen, dass es auch richtig ist, wenn hier Postfinance diese freiwilligen Angebote weiterhin aufrechterhält.
Es wurde von Herrn Ständerat Ettlin richtig gesagt: Massgebend ist eben immer die einschlägige finanzmarktrechtliche Vorgabe des jeweiligen Wohnsitzlandes. Heute verfügt Postfinance über eine Schweizer Banklizenz. Sie hat eine Banklizenz, aber für die Schweiz. Wenn sie jetzt in Costa Rica und wo weiss ich Auslandschweizern ihre Dienste anbieten will, muss sie in aller Regel über eine Banklizenz der entsprechenden Länder verfügen. Viel Glück! Das wird dann teuer, [PAGE 553] und das wird ein Risiko, das Sie als Miteigner von Postfinance mittragen müssten. Das ist einfach ein Problem.
Auf Kreditkarten, ich muss es immer wieder wiederholen, haben auch in der Schweiz wohnhafte Personen nicht per se einen Anspruch. Das gehört nicht zur Grundversorgung. Eine Kreditkarte wird dann ausgestellt, wenn die finanzielle und berufliche Situation des Antragstellenden das zulassen. Kein Anspruch, nicht Bestandteil der Grundversorgung: Deshalb ist dieser Teil der Motion eben auch falsch.
Zum Schluss: Ich glaube, auch aufgrund des Gebots der Wettbewerbsgleichheit können wir Postfinance, die im Hypotheken- und Kreditgeschäft schon sehr eingeschränkt ist, jetzt nicht auch noch in diesem Geschäft ein Zusatzrisiko eingehen lassen. Ich habe langsam Mühe, wenn wir sagen, Postfinance solle Geld verdienen, das Geld sicher anlegen, besseren Service bieten, günstigere Zinsen als die ganze Konkurrenz anbieten und hier noch Auslandengagements auf sich nehmen. Sie sind ja sonst bei Auslandengagements zu Recht vorsichtig. Wir sehen das jetzt auch wieder bei Postauto: Dort gehen Sie wahrscheinlich in die andere Richtung, wenn wir das dann diskutieren.
Aus all diesen Gründen hält der Bundesrat wie schon in all den Jahren fest: Ja zu freiwilligen Angeboten nach einer Risiko- und Rechtsüberprüfung durch Postfinance, aber nicht zu einem Auftrag, die Postverordnung für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zu öffnen. Deshalb lehnen wir die Motion ab.