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Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen Minderheiten zu Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe f auf den Seiten 12 und 45 der Fahne.

Es geht um die Einhaltung der Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf Lohngleichheit. Mein Antrag bezüglich der Bestimmung über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf Lohngleichheit in Artikel 12 Absatz 1 wurde leider von der Kommissionsmehrheit verworfen. Grundsätzlich finde ich es nicht richtig, dass eine allgemeine Bestimmung auf Stufe Verfassung - die haben wir ja - in einem Gesetz nochmals explizit erwähnt werden muss. Und dies, obwohl oder gerade weil die Verwaltung uns Recht geben musste, dass es doch sehr zufällig ist, nach welchen Kriterien gewisse Aspekte, die schon in der Bundesverfassung geregelt sind, in ein Gesetz aufgenommen werden und andere wieder nicht. In diesem Sinne ist das explizite Erwähnen der Lohngleichheit weniger einer gesetzlichen Notwendigkeit geschuldet, sondern birgt vielmehr politischen Zündstoff.

Um den Punkt nochmals zu betonen: Ich bin selbstverständlich dafür, dass Frauen und Männer für gleiche Leistungen gleiche Löhne erhalten. Das sage ich Ihnen als Unternehmerin und weil ich weiss, dass das richtig und wichtig ist. Es gibt selbstverständlich Unterschiede, das wissen wir auch. Einige lassen sich erklären, andere nicht. Aber ich denke, wir sind doch hier wirklich auf gutem Weg. Darum ist der Begriff "Lohngleichheit" in diesem Zusammenhang nicht präzise genug gefasst worden. Die Revision des Gleichstellungsgesetzes, deren Stossrichtung beispielsweise auch vom Schweizerischen Gewerbeverband bekämpft wird, geht ja in eine ähnliche Richtung, wie Ihnen sicher bekannt ist. Eine Vorgehensweise im Bereich Lohngleichheit in Zusammenhang mit dem Beschaffungswesen wurde im Kanton Basel-Stadt anhand eines Pilotprojektes erprobt. 2017 wurden zehn Unternehmen mit mehr als fünfzig Angestellten ausgelost. Sie müssen sich einer umfassenden Lohnkontrolle unterziehen und all ihre Löhne offenlegen. Noch in diesem Jahr sollte eine fixe Lohnkontrollstelle eingeführt werden. Das Ganze steht im Kanton Basel-Stadt rechtlich auf dünnem Eis. Falls das Beispiel Basel Schule machen wird, können wir davon ausgehen, dass wir bald schweizweit ein Aufblähen der Verwaltung und bürokratische Lohnpolizisten haben werden. Sie wissen, dass wir uns schon immer dagegen gewehrt haben. Ob es dann wirklich etwas bringt, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

Gegen diese Art von staatlicher Einmischung wehre ich mich. Des Weiteren stellt sich für mich die Frage, inwiefern die Lohngleichheit dann auch für ausländische Anbieter gelten soll. Wie und wo sollen deren Lohnbücher kontrolliert werden, mit welchem Aufwand? Es ist sicher ein fast unmögliches oder ein wirklich unmögliches Unterfangen.

In Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe f wurde die Lohngleichheit ja bereits eingefügt; das es ist nicht wirtschaftsfreundlich und behindert vor allem unsere KMU. Es ist ein klarer Schritt hin zu einer Benachteiligung unserer Unternehmen gegenüber ausländischen Mitbewerbern. Wir wollen ja immer gleich lange Spiesse. Mit der expliziten Erwähnung und der entsprechenden Einführung von Lohnpolizisten schaffen wir einen Wettbewerbsvorteil direkt wieder ab, denn irgendjemand muss ja dann diese Bürokratie, diesen Aufwand bezahlen. Und wo gehen diese Kosten hin? Natürlich belasten sie die Offerten der Schweizer Unternehmen.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, meiner Minderheit zu folgen.

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