preparatory:AB 232240
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-13
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir vorab eine grundsätzliche Bemerkung zu den Anträgen, die wir behandeln. Wenn Sie Anträge annehmen, und zum Teil wird das ja dann der Fall sein, behalten wir uns vor, diese mit den Kantonen noch einmal zu besprechen, um vielleicht in der Formulierung noch etwas zu korrigieren, damit der Grundsatz der Harmonisierung beibehalten werden kann. Eine anschliessende Koordination mit den Kantonen gilt für die ganze Detailberatung.
Ich gehe jetzt im Einzelnen durch die Anträge des Blocks 1:
Wir sind bei Artikel 2, dem Zweckartikel, den wir beim Eintreten schon gestreift haben. Hier hat die Kommission vom Bundesrat abweichende Formulierungen gefunden. Wir stimmen der Kommission zu und übernehmen die Anträge, die Sie hier formuliert haben - mit dem kleinen Vorbehalt, dass wir mit den Kantonen noch überprüfen werden, ob das auch ihrem Sinn und Geist entspricht. Im Grundsatz sind wir aber bereit, in Artikel 2 die Anträge Ihrer Kommission zu übernehmen.
In Artikel 3 geht es um den neuen Buchstaben f "Erhaltung natürlicher Ressourcen und Umweltschutz", den die Minderheit Schelbert einbringen möchte. Wir bitten Sie, diese Minderheit abzulehnen, weil dieser Begriff im ganzen Gesetz sonst nicht vorkommt. Er ist aber in anderen Gesetzen enthalten, weshalb es nicht notwendig ist, dass wir den Passus in diesem Gesetz sozusagen losgelöst noch einführen. Die Bestimmungen in anderen Gesetzen sind grundsätzlich anzuwenden. Damit ist die Minderheit Schelbert abzulehnen.
Dann sind wir bei Artikel 4. Es geht um die Frage, ob bundeseigene Unternehmen ebenfalls dem BöB unterstellt werden sollen. Hier bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Pardini ebenfalls abzulehnen. Einmal würde das unsere Unternehmen benachteiligen, weil solche staatsnahen Unternehmen im Ausland nicht dem öffentlichen Beschaffungsgesetz unterstehen. Das heisst also, ausländische Unternehmen könnten sich in diesem Rahmen an Ausschreibungen beteiligen. Schweizer Unternehmen hätten umgekehrt kein Gegenrecht dazu. Das ist der eine Aspekt. Der andere Aspekt ist, dass diese Firmen, ich denke jetzt zum Beispiel an die Swisscom, benachteiligt würden, wenn sie in ein halt doch relativ langes WTO-Ausschreibungsverfahren einsteigen müssten. Die Firmen stehen in einem Wettbewerb, und ihre Wettbewerber haben diese Bestimmungen nicht. Es würde also auch unsere eigenen Unternehmen, die offerieren, benachteiligen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, hier bei Artikel 4 Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.
Eine weitere Differenz besteht bei Artikel 7, der sich auf Artikel 4 bezieht. Da gibt es die Minderheit Pardini, die den Absatz 1 streichen möchte. Noch einmal: Wenn Sie diesen Absatz 1 streichen, benachteiligen Sie eigentlich die einheimischen Unternehmen, die im Wettbewerb stehen. Er hängt also mit Artikel 4 zusammen, und damit ist die Minderheit Pardini bei Artikel 7 ebenfalls abzulehnen.
Eine weitere Differenz besteht bei Artikel 10. Hier geht es um die mehrmals aufgenommene Frage der Organisationen der Arbeitsintegration, die ausgenommen werden sollen. Hier sind wir der Meinung, dass das nicht auf die Stufe des Bundesgesetzes gehört. Wir sind aber durchaus der Meinung, dass sich die Kantone, die solche Organisationen ja oft mitbetreuen oder unterhalten, darauf einstellen können. Aber wir sehen nicht, dass dieser Artikel auf Stufe des Bundes ansetzt. Wir meinen, das sollte den Kantonen überlassen werden. Also bitte ich Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen. Das benachteiligt niemanden, sondern leitet das Problem an denjenigen Ort, wo man das auch entscheiden und überblicken kann.
Wir kommen dann zu Artikel 11. Hier gibt es den Einzelantrag Ammann mit den Schutzbestimmungen. Das hat ja jetzt politisch Furore gemacht. Wenn Sie den Antrag annehmen, haben wir ein gewisses Verständnis, weil diese Frage wohl auf der politischen Traktandenliste ist. Die Formulierung, die Herr Ammann vorschlägt, würden wir aber so nicht akzeptieren. Das heisst, es wäre für uns ein Auftrag, dieses Problem dann in der ständerätlichen Kommission noch einmal zu diskutieren. Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass eine Schutzzahlung nicht in jedem Fall etwas Schlechtes ist, sondern es muss im Einzelfall abgewogen werden. Aber wenn Sie den Antrag annehmen, wäre das Thema mindestens auf der Traktandenliste, und der Ständerat könnte dann weiter prüfen, ob es einen Gesetzesartikel braucht oder es zu den Materialien gehört. Wir wehren uns also nicht dagegen, aber die Formulierung, die hier vorliegt, würden wir dann nicht eins zu eins übernehmen, und wir würden dem Ständerat empfehlen, sich etwas intensiver damit auseinanderzusetzen.
Damit sind wir dann bei den Differenzen bei Artikel 12. Hier hat der Bundesrat bei Absatz 1 eine abweichende Haltung zum Beschluss Ihrer Kommission. Hier geht es um die Frage des Leistungsortes, die Sie auch diskutiert haben. Wenn Sie die Formulierung Ihrer Kommission übernehmen, haben wir nachher eine Differenz mit den Kantonen, die im Bereich des Binnenmarktgesetzes andere Vorschriften des Bundes haben. Da bitte ich Sie um eine Abstimmung. Wir sind der Meinung, dass unsere Formulierung in Übereinstimmung mit dem Binnenmarktgesetz und damit mit den Kantonen ist. Wenn Sie hier eine Differenz schaffen, dann schaffen Sie für die Kantone eigentlich eine unmögliche Situation. Ich bitte Sie also, hier Ihrer Kommission nicht zu folgen und die Fassung des Bundesrates zu übernehmen.
Wir kommen dann zu den Differenzen der Minderheiten Vogt und Flückiger Sylvia. Hier geht es um die Frage der inländischen Unternehmen im Zusammenhang mit der Einwanderungs-Initiative. Wenn Sie die Formulierung so übernehmen, dann schaffen Sie zwar in Bezug auf die Initiative eine mögliche Klarheit, aber gleichzeitig schaffen Sie einen Wettbewerbsnachteil für Schweizer Unternehmen im internationalen Wettbewerb, weil ausländische Unternehmen solche Auflagen nicht haben. Also haben Sie hier eine Güterabwägung vorzunehmen. Aus unserer Sicht wäre die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen in den Vordergrund zu stellen, damit sie im Wettbewerb gleich lange Spiesse wie ausländische Mitbewerber haben.
Ich bitte Sie also, die Anträge der Minderheiten Vogt und Flückiger Sylvia bei Artikel 12 abzulehnen.
Wir kommen zu Absatz 2bis. Hier gibt es den zurückgezogenen Antrag der Minderheit Jans und den Einzelantrag Regazzi. Aus unserer Sicht ist dieser Einzelantrag nicht notwendig, weil es im Gesetz verschiedene Hinweise und Möglichkeiten gibt, solche Ausnahmen oder solche Bestimmungen einzufügen. Es wäre wohl eine - aus Tessiner Sicht noch verständliche - Duplizierung dieses Bereichs. Unserer Meinung nach[NB]hat es im Gesetz die entsprechenden Möglichkeiten. Ich würde auch hier sagen: Wenn Sie den Antrag [PAGE 1008] annehmen, müssten wir im Ständerat noch einmal gut anschauen, ob dieser Punkt hierhergehört und welche Formulierung wir dazu wählen müssten. Das zu diesem Bereich.
Bei Absatz 4 gibt es die Minderheiten I (Birrer-Heimo) und II (Aeschi Thomas), die sich dann weiterziehen. Da geht es um Subunternehmer. Wir sind der Meinung, dass die Kontrolle des Subunternehmers nicht Aufgabe des Auftraggebers ist, sondern des Auftragnehmers, der einen Subunternehmer anstellt. Die Minderheit I (Birrer-Heimo) ist aus unserer Sicht abzulehnen. Das Gleiche trifft in Bezug auf die Minderheit II (Aeschi Thomas) zu; diese will ein wichtiges Kontrollinstrument ausschalten. Es gibt hier also beide Extreme: auf der einen Seite mehr Kontrolle, auf der anderen Seite weniger. Damit ist der Antrag des Bundesrates und Ihrer Kommissionsmehrheit eigentlich der vernünftige Mittelweg, der auch entsprechend praktikabel ist.
Ich bitte Sie also, überall die Minderheitsanträge abzulehnen, und, mit Ausnahme von Artikel 12 Absatz 1, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.