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Leuthard Doris · Bundesrat · 2018-06-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2018-06-13

Wortprotokoll

Als ich gehört habe, dass die Kommission die Motion ablehnt, habe ich gedacht: Okay, es war wahrscheinlich spätabends, als Sie entschieden haben, oder dann haben Sie irgendwelche Zweifel gestreut bekommen, die wir jetzt zu zerstreuen haben.

Zuerst folgender Hinweis: Es ist ja Verordnungskompetenz des Bundesrates, das höre ich ab und zu, und trotzdem sind es halt politische Fragen, und diese sollen diskutiert werden. Es ist dann immer ein bisschen schwierig zu entscheiden. Auch vorhin bei der Suisa war es eine Verordnung, da wollten Sie diskutieren, Frau Savary, und Sie haben ja auch obsiegt. Hier ist es auch eine Verordnung, aber Sie wollen nicht diskutieren. Ich erinnere mich daran, dass Sie sogar eine Motion für ein generelles Verordnungsveto verabschiedet haben. Sie wollen also mitreden, und wir haben grundsätzlich nichts dagegen, dass politische Diskussionen stattfinden sollen, egal wie man sie dann später umsetzt.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Walti Beat 16.3524 eigentlich schon klargestellt, dass das Rechtsüberholen verboten bleiben soll. Die Aufhebung dieses Verbots wäre aus Gründen der Verkehrssicherheit wirklich nicht zumutbar. Das Rechtsvorbeifahren macht dagegen Sinn, das haben wir in unserer Stellungnahme schon angekündigt, und das Astra hat entsprechende Expertisen eingeholt.

Hand aufs Herz: Wir alle haben einmal gelernt, Rechtsvorbeifahren sei wie Rechtsüberholen verboten, aber hätten Sie gewusst, welche Ausnahmen es beim Rechtsvorbeifahren gibt? Also ich habe das nicht gewusst, ich gebe es gleich zu, und so ergeht es wirklich vielen. Entsprechend ist es eben ein Ärgernis, es ist eine Rechtsunsicherheit da, und es ist eigentlich nie gut, wenn man Rechtsunsicherheit hat, namentlich im Strassenverkehr.

Es wird das Problem der Staus nicht lösen. Da hat Herr Français Recht. Aber ehrlich gesagt haben wir mittlerweile so viele Staustunden, dass wir alles daransetzen, nach Möglichkeiten zu suchen, die helfen, die Verkehrsflüsse zu verbessern und Staus zu reduzieren, seien es die Pannenstreifen, seien es Geschwindigkeitsvorgaben oder sei es, dass das Recht, rechts vorbeizufahren, eingeführt wird. Zur Beruhigung von Herrn Ständerat Föhn kann ich noch sagen: Wir haben im Strassenverkehrsgesetz das Rechtsfahrgebot. Das ist ein Gebot, das heute schon im Gesetz steht und das nicht angetastet würde. Rechtsfahren ist hier - ich sage nicht überall, aber hier! - das Richtige. (Heiterkeit) Das wird so bleiben.

Wir haben bei diesen Expertisen effektiv die Rückmeldung erhalten, dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist, dass - Herr Ständerat Wicki hat es gesagt - dieses harmonischere Nebeneinanderfahren, die geringeren Geschwindigkeitsunterschiede sogar zu begrüssen sind. Es reduziert die Fahrstreifenwechsel, und es ermöglicht dann halt tatsächlich auch den heute nicht gegebenen Verkehrsfluss. Wenn Sie parallel [PAGE 556] fahren, sind Sie in der Regel schon in einer Phase von Verkehrsüberlastung.

Insofern würde ich mich freuen - nicht, dass ich den Willen des Ständerates schon wieder irgendwo brechen muss, denn dann habe ich nur immer die Ausrede, dass der Nationalrat klar dafür war -, wenn ich sagen könnte: Beide Räte waren dafür, und wir legiferieren mit Rückendeckung des Parlamentes hinsichtlich einer Lockerung beim Rechtsvorbeifahren, nicht aber beim Rechtsüberholen.