AB 232284
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2018-06-13
Wortprotokoll
Damit Sie um 12.45 Uhr abstimmen können, mache ich es kurz. Artikel 12a, der Antrag der Minderheit Schelbert, ist, in der Formulierung, wie er hier vorliegt, in der Praxis nicht umzusetzen. Selbstverständlich zählen die Elemente, die Herr Schelbert will, aber diese Formulierung überfordert sowohl die Verwaltung wie die entsprechenden Unternehmer.
Beim Artikel 13 haben Sie drei Minderheitsanträge zum Ausstand. Hier würde ich Ihnen vorschlagen, den Antrag der Minderheit I (Bertschy), die Kann-Formulierung, anzunehmen und die beiden anderen Minderheitsanträge abzulehnen. Beide gehen etwas zu weit. Wir haben natürlich unter anderem sehr enge Märkte. Ich denke zum Beispiel an die Informatik. Wenn dort wichtige Personen relativ kurzfristig wechseln, und das kommt in diesem Bereich vor, beginnt man mit einer engen Formulierung möglicherweise wieder von vorne. Uns wäre, wenn schon, die Formulierung von Frau Bertschy sympathisch, die im Ausschreibungsverfahren eine Kann-Formulierung vorsieht. Mit dem könnten wir leben.
Beim Artikel 14 haben Sie den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, die die Marktabklärung eigentlich nicht im Gesetz haben will. Wir betrachten die Möglichkeit einer Marktabklärung, bevor man an eine Marktausschreibung geht, als sinnvoll, denn sie ermöglicht eine bessere Übersicht. Die Formulierung der Kommission, die den Entwurf des Bundesrates ergänzt, ist unserer Meinung nach sinnvoll und nimmt das auf. Den gleichen Text finden Sie grundsätzlich auch in unserer Botschaft. Wir sind mit der Ergänzung Ihrer Kommission einverstanden und bitten Sie, den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer abzulehnen.
Wir kommen bei Artikel 20 Absatz 3 noch zu einer weiteren Differenz. Hier bitte ich Sie, obwohl Ihre Kommission einstimmig ist, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Es geht hier wieder um das Binnenmarktgesetz. Mit der Formulierung der Kommission würden wir die Kantone in eine dumme Ausgangssituation, in eine dumme Lage bringen. Wenn schon möchte ich dann wissen, wie Sie zu den Kantonen stehen. Das würde wohl heissen, dass wir mit ihnen über das Binnenmarktgesetz sprechen wollten. Letztes Mal hatte ich gerade [PAGE 1019] einmal zwei Sympathiepunkte; vielleicht sind es dieses Mal etwas mehr.
Bei Artikel 21, beim freihändigen Verfahren, gibt es einmal die Minderheit Aeschi Thomas bei der Landesverteidigung. Mit dieser Formulierung könnten wir eigentlich grundsätzlich leben, weil wir die Umsetzung ohnehin so machen. Es ist aber nicht zwingend nötig, diese Formulierung ins Gesetz aufzunehmen. Aber wenn schon könnten wir damit leben. Der Antrag macht grundsätzlich auch Sinn, weil das auch so gelebt wird.
Zu den Anträgen der Minderheit Vogt, zum ersten Antrag mit der Vergabe im freihändigen Verfahren: Freihändig kann nur vergeben werden, wenn kein Wettbewerb besteht. Sobald Wettbewerb besteht, ist grundsätzlich keine freihändige Vergabe möglich. Damit ist der erste Antrag der Minderheit Vogt eigentlich nicht notwendig, weil er etwas festhält, was selbstverständlich ist.
Zum zweiten Antrag der Minderheit Vogt, Herr Vogt hat ihn ausführlich begründet: Tatsächlich besteht natürlich eine gewisse Gefahr, dass man gerne mit jemandem zusammenarbeitet, den man schon kennt. Dann gibt es diese freihändigen Folgevergaben. Das muss aber auch nicht in jedem Fall schlecht sein, das muss man schon sagen. Es kann um einen Auftrag zu einer Ergänzung gehen, oder man sucht jemanden, der ein Problem schon kennt. Dass man nicht ausschreibt, muss nicht in jedem Fall schlecht sein. Aber die Gefahr, die Herr Vogt geschildert hat, besteht natürlich. Wir haben in der Kommission signalisiert, dass wir dieses Problem eher in der Verordnung lösen möchten, weil wir in der Verordnung dann diese Spezifizierung vornehmen könnten.
Ich beantrage Ihnen deshalb, auch diese zweite Minderheit Vogt abzulehnen und uns die Kompetenz zu geben, dieses Problem in der Verordnung zu regeln und dort eine Lösung zu finden, die beiden Teilen dient. Das würde sowohl der Verwaltung wie auch allenfalls den Unternehmen dienen. Damit wäre schlussendlich eine effiziente Lösung möglich.
Zu den Differenzen bei Artikel 25 "Rahmenverträge": Hier haben Sie die Minderheiten Pardini vorliegen. Beim Antrag zu Absatz 4 haben wir eine mögliche Formulierung gemacht, die wir aber grundsätzlich als schlechter ansehen als die Formulierung der Verwaltung. Ich bitte Sie also, diesen Antrag der Minderheit Pardini abzulehnen. Beim zweiten Antrag der Minderheit Pardini geht es um eine weitere Formulierung. Mit dieser könnten wir noch leben, würden dann aber beantragen, dass man in der Redaktionsfassung statt von "Einzelaufträgen" von "Einzelverträgen" spricht. Dann wäre es grundsätzlich möglich, es zu übernehmen.
Bei Artikel 26 haben wir die Minderheit Landolt vorliegen. Sie ist aus unserer Sicht nicht vollziehbar. Herr Landolt möchte statt "achtet darauf" schreiben "stellt sicher". Bei all diesen Vergaben sicherzustellen, dass die Anbieterin die Subunternehmen usw. prüft, das ist so, in dieser Formulierung, nicht möglich. In diesem Detaillierungsgrad überfordert dies die Verwaltung. Wir haben doch eigentlich das Ziel gesetzt, die Bürokratie ab- und nicht aufzubauen. Das ist so kaum möglich, und das kann ja auch nicht in Ihrem Sinn sein.
Dann kommen wir zum Antrag Flückiger Sylvia. Auch dieser Antrag ist in dieser Formulierung und in diesem Detaillierungsgrad wohl kaum umsetzbar. Wenn Sie das in jedem Fall abzuklären haben, auch im Ausland, überfordert uns das. Ich glaube, wir und auch die Kantone und Gemeinden kennen ja die Pappenheimer, jene, bei denen man besonders achtgeben muss. Diese Formulierung, dass das überall zu prüfen ist, in Bezug auf Finanzhilfen usw., ist wohl schwierig. Ich verstehe aber durchaus, dass Sie dann natürlich möglicherweise den Wettbewerb ein Stück weit nicht mehr spielen sehen.
Dann haben wir noch die letzte Minderheit, das ist die Minderheit Bertschy bei Absatz 2. Frau Bertschy möchte auf die Selbstdeklaration verzichten, mindestens ist das aus ihrem Antrag so herauszulesen. Wir erachten die Selbstdeklaration eines Unternehmens als sinnvolle Massnahme, um etwas nachzuweisen. Nachzuweisen, wie es hier steht, heisst, Papiere einzureichen, von Dritten bestätigen zu lassen, und wir würden eigentlich die Möglichkeit schätzen, dass man auch auf die Selbstdeklaration setzt, weil wir den Unternehmen ja trauen und nicht in jedem Fall einen Nachweis bis zum letzten Detail wollen. Das zu den Anträgen.
Insgesamt bitte ich Sie also, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.