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Rytz Regula · Nationalrat · 2018-06-13

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir zuerst eine Vorbemerkung: Leider kann ich als Nachfolgerin von Louis Schelbert in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates seine Anträge hier nicht vertreten. Es ist offenbar eine ungeschriebene Regel, dass man nur Minderheiten vertreten kann, die man selber unterschrieben hat. Ich finde diesen ungeschriebenen Paragrafen nicht besonders sinnvoll, vor allem für kleinere Fraktionen nicht, aber er scheint unumstösslich zu sein. Ich werde deshalb die Erklärungszeiten der Fraktion auch nutzen müssen, um noch etwas zu unseren eigenen Anträgen zu sagen - dies in Ergänzung zu Beat Jans und meinen Kolleginnen und Kollegen, die heute verdienstvollerweise in die parlamentsbürokratische Bresche springen.

Zum Inhalt: In Block 1 stehen für die grüne Fraktion selbstverständlich die Minderheitsanträge Schelbert im Vordergrund. Es geht hier ganz klar um die Stärkung des Umweltschutzes im öffentlichen Beschaffungsrecht. Anders als die ebenfalls sehr wichtigen Arbeitsschutzbestimmungen fristeten der Erhalt der natürlichen Ressourcen und der Umweltschutz im Gesetz eher ein Mauerblümchendasein; weder in der Begriffserklärung noch in den allgemeinen Grundsätzen wird das Umweltrecht überhaupt erwähnt. Diese Lücke will Louis Schelbert mit seinen Anträgen zu Artikel 3 Buchstabe f und Artikel 12a schliessen. Er fordert, dass die im Inland zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben werden können, die die geltenden Bestimmungen zum Umweltschutz einhalten, und für die ins Ausland vergebenen Aufträge die Bestimmungen am Leistungsort gelten sollen. Interessanterweise sollte genau dieses Ziel im Vorentwurf zum Gesetz, das wir heute diskutieren, 2008 noch aufgenommen werden. Dann wurde es aber herausgekippt. Wir bedauern das, denn wenn wir uns für gleich lange Spiesse zwischen einheimischen Dienstleistern und ausländischen Konkurrenten einsetzen, dann müssen wir vor allem auch sicherstellen, dass bei im Ausland erbrachten Leistungen zumindest die lokalen sowie die international gültigen Umweltstandards eingehalten werden. Es soll also für Umweltstandards die gleiche Logik wie für die arbeitsrechtlichen Standards gelten. Es gibt neben den ILO-Normen auch ein Umweltvölkerrecht und verschiedene internationale Umweltabkommen, die es einzuhalten gilt. Das ist auch eine Chance für alle Betriebe, die sich eben der Nachhaltigkeit verpflichtet fühlen.

Ein weiteres wichtiges Anliegen in Block 1 ist der Antrag der Minderheit Schelbert zu Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe e. Hier geht es um die Ausschreibungen von Massnahmen der Arbeitsintegration. Diese wichtigen privaten und öffentlichen Institutionen unterstützen Stellensuchende und insbesondere auch Langzeitarbeitslose beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt.

Heute unterstehen diese Organisationen der Arbeitsintegration dem Subventionsgesetz, das heisst, sie dürfen keine Gewinne erwirtschaften und sind im Prinzip als gemeinnützig eingestuft. Das ändert sich jetzt mit der Beschaffungsgesetzgebung, die hier nicht mehr so differenziert. Wenn eine Unterstellung erfolgen würde, würde das nicht nur sehr hohe Kosten verursachen und Ressourcen binden, nein, in vielen Fällen müsste dann auch Mehrwertsteuer bezahlt werden. Das würde bedeuten, dass in Zukunft 7,7 Prozent der gesprochenen Arbeitsintegrationsgelder in die Bundeskasse fliessen. Das kann ja nicht im Sinne der Beschaffungsgesetzgebung sein.

Viele Kantone haben sich deshalb explizit und heftig gegen die Unterstellung der Arbeitsintegration unter das Beschaffungsrecht ausgesprochen. Ich denke, es ist sehr sinnvoll, wenn wir das hier jetzt klären und regeln.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag Schelbert zu Artikel 10 zu unterstützen.

Weiter möchte ich bekanntgeben, dass die grüne Fraktion den Einzelantrag Regazzi und die Anträge der Minderheiten Pardini und Birrer-Heimo unterstützt.

In Sachen Lohngleichstellung erlaube ich mir noch eine Bemerkung: Ich bin ja in diesem Geschäft in vielen Fragen mit Sylvia Flückiger einverstanden. Aber das Herausstreichen der Einhaltung der Lohngleichheit aus diesem Gesetz würde uns doch in dieser Frage ins finstere Mittelalter zurückführen. Das wollen wir nicht. Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.