Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-06-13
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Wir kommen zur Berichterstattung zu Block 1, das sind Kapitel 1, "Gegenstand, Zweck und Begriffe", Kapitel 2, "Geltungsbereich", und Kapitel 3, "Allgemeine Grundsätze".
Zur Minderheit Schelbert bei Artikel 3 und zugleich bei Artikel 12a: Die Kommission hat den entsprechenden Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt mit der Begründung, dass es grundsätzlich ein eher deklaratorischer Artikel sei; es sei selbstverständlich, dass Umweltrecht eingehalten werden muss. Das ist die Meinung der Mehrheit. Zudem werde in Artikel 2 klar, dass ökologische Gesetzgebungen und die ökologische Frage in diesem Gesetz als roter Faden berücksichtigt werden sollen. Die Minderheit Schelbert argumentierte, dass das nicht ausreichend sei, dass es grundsätzlich wichtig sei, auch im Rahmen dieser neuen Ausrichtung der Nachhaltigkeit des Gesetzes hier explizit die Frage des Umweltschutzrechts zu erwähnen. Wie gesagt, empfiehlt Ihnen die Kommission mit einer Mehrheit von 12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, diesen Antrag abzulehnen.
Bei Artikel 4 Absatz 1 geht es um den subjektiven Geltungsbereich. Die Minderheit Pardini verlangt, dass Betriebe, die teilweise oder mehrheitlich im Besitz des Bundes sind, diesem Gesetz unterstellt werden. Eine Mehrheit - es waren 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen - ist gegenteiliger Meinung. Hier ist zu sagen, dass die Kommission diese Frage zweimal beraten hat. In einer ersten Beratung unterstützte die Mehrheit das Ansinnen, bundesnahe Betriebe und Bundesbetriebe dem Gesetz zu unterstellen. Ein Rückkommensantrag führte dann dazu, dass die Mehrheit anders entschieden hat. Für die Mehrheit gibt es zwei Aspekte: Zum einen sei die Unterstellung unter das Gesetz für die betroffenen Betriebe - die Swisscom wurde mehrheitlich genannt, andere aber auch - ein grosser Wettbewerbsnachteil. Zum anderen sei der Aufwand, dem Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nachzuleben, für die Betriebe mit erheblichen internen administrativen Kosten verbunden.
Eine Minderheit argumentierte, dass Betriebe, die ganz oder mehrheitlich in Bundesbesitz sind, sich, was die Aufträge anbelangt, eigentlich den gleichen Grundsätzen wie der Bund selber unterstellen müssten. Da es sich um Steuergelder handle, seien diese Betriebe angehalten, das öffentliche Beschaffungswesen analog dem Bund zu gewährleisten. Wie gesagt, in einer zweiten Auseinandersetzung mit dieser Frage hat eine Kommissionsmehrheit mit 18 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen die Minderheit Pardini abgelehnt.
Wir kommen zu Artikel 7 des Gesetzes. Dort geht es grundsätzlich um die Kompetenz der Wettbewerbskommission. Die Kommission hat mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen festgehalten, dass grundsätzlich die geltende Praxis weiterhin Bestand haben soll. Die Minderheit Pardini entstand infolge des Vernehmlassungsverfahrens, bei dem einige Kantone und auch Arbeitgeberverbände die Einmischung der Weko in den kommunalen beziehungsweise kantonalen Gebieten moniert hatten. Die Weko hat zum Teil kommunale oder kantonale Gesamtarbeitsverträge infrage gestellt, weil sie wettbewerbshemmend seien. Das war die Auseinandersetzung. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie gesagt, den Antrag der Minderheit abzulehnen und beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.
Wir kommen zu Artikel 10. Bei dieser Frage geht es um den objektiven Geltungsbereich. Da gibt es eine Minderheit Schelbert, die verlangt, dass Aufträge an Behinderteninstitutionen, Organisationen der Arbeitsintegration und Wohltätigkeitseinrichtungen grundsätzlich vom Geltungsbereich ausgenommen werden, dass also das BöB nicht angewendet wird. Da gab es eine sehr knappe Mehrheit in der Kommission: Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung war es der präsidiale Stichentscheid, der hier angewendet werden musste. Einerseits war die Argumentation, wie wir das seitens Bundesrat und Verwaltung gehört haben, dass es eher Aufgabe der Kantone sei, dies zu regeln, und nicht auf Bundesebene geregelt werden muss. Andererseits war die Minderheit gerade anderer Meinung, nämlich dass eben genau dieses Gesetz eine gewisse Harmonisierung herbeiführen und die Behinderteninstitutionen grundsätzlich ausnehmen sollte. Wie gesagt, hier entschied die Kommission mit Stichentscheid, diese Organisationen nicht auszunehmen.
Wir kommen zum Einzelantrag Ammann, der in der Kommission nicht diskutiert wurde. Sie haben die Äusserungen des Bundesrates gehört.
Wir kommen zu Artikel 12. Zu Artikel 12 ist Folgendes zu sagen: Die Minderheit Vogt verlangt, dass der Inländervorrang in diesem Gesetz festgeschrieben wird. Dort war die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen klar der Meinung, dass das zum einen sachfremd sei und diese Minderheit zum andern zu einem Wettbewerbsnachteil der schweizerischen Unternehmungen führe. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die Minderheit Vogt grundsätzlich abzulehnen.
Die Minderheit Flückiger Sylvia verlangt, dass die Gleichstellungsfrage aus diesem Gesetz gestrichen wird. Hier empfiehlt Ihnen die Kommission, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und die Gleichstellung nicht zu streichen.
Wir kommen bei Absatz 12 zum Einzelantrag Regazzi, nachdem der Minderheitsantrag Jans zurückgezogen wurde. Ich kann Ihnen sagen, dass sich der Einzelantrag Regazzi, obschon er nicht behandelt worden ist, im Geiste der Kommission einreiht in die Logik, die die Kommission als roten Faden bereits im Zweckartikel festgehalten hat. Grundsätzlich hat ja die Kommission in einer deutlichen Mehrheit immer wieder die Nachhaltigkeit, aber auch den Schutz der Arbeitsbedingungen usw. festgehalten. In diese Logik reiht sich eigentlich der Antrag Regazzi ein.
Wir haben dann die Minderheit I (Birrer-Heimo) vorliegen, die verlangt, dass die Subunternehmer vom Auftraggeber aus [PAGE 1009] kontrolliert werden. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen empfiehlt Ihnen die Kommission, den Antrag der Minderheit abzulehnen und beim Prinzip zu bleiben, dass eigentlich nicht der Auftraggeber die Kontrollverpflichtung hat oder die Verantwortung trägt, sondern vielmehr die Firma, die den Auftrag übernimmt und diesen an Subunternehmer weitergibt.
Wir kommen damit grundsätzlich zum Schluss. Als Kommissionssprecher kann ich Ihnen noch einmal empfehlen, bei der Mehrheit zu bleiben und die Minderheitsanträge wie argumentiert abzulehnen.