Luginbühl Werner · Ständerat · 2018-06-13
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2018-06-13
Wortprotokoll
Am 18.[NB]April 2016 reichten der Kanton Graubünden und am 2.[NB]Juni 2016 der Kanton Wallis zwei gleichlautende Standesinitiativen ein. Diese verlangten, dass sämtliche nicht mehr benötigten landwirtschaftlichen Bauten unter gewissen Voraussetzungen zu Wohnzwecken umgenutzt werden können. Die Kommission war angesichts dessen, dass es gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Raumentwicklung in der Schweiz ungefähr 200[NB]000 solche Bauten gibt, der Meinung, eine solche Öffnung laufe dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet zuwider und würde die Anstrengungen der schweizerischen Raumplanung der letzten vierzig Jahre unterlaufen. Sie beantragte daher, den beiden Standesinitiativen keine Folge zu geben. Der Rat folgte diesem Antrag. [PAGE 550]
Weil die Kommission aber anerkannte, dass es sich bei gewissen Stadeln und Scheunen um wertvolles Kulturgut handelt, das zu verschwinden droht, reichte sie im Mai 2017 eine Motion ein. Diese verlangte, dass erhaltenswerte Bauten umgenutzt werden können, sofern sie in einem im kantonalen Richtplan festgelegten Perimeter liegen und diese Umnutzung insgesamt keine grösseren, intensiveren oder störenden Bodennutzungen zur Folge hat; dies in der Absicht, mit dieser gemässigteren Regelung schweizweit eine gewisse Einheitlichkeit sicherzustellen und den Kantonen gleichzeitig einen grösseren Handlungsspielraum einzuräumen. Diese Motion wurde von diesem Rat angenommen.
Der Nationalrat gab den beiden Standesinitiativen ebenfalls keine Folge, hat jedoch in die ständerätliche Motion in der Frühjahrssession 2018 die Anforderungen eingefügt, dass die neue Regelung zusätzlich auf einer regionalen Planung beruhen und zu einer Verbesserung der Gesamtsituation bezüglich Natur, Kultur, Landschaft und Landwirtschaft führen muss.
Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass diese Änderung das Motionsanliegen zu stark einschränkt respektive dieses gar aushöhlt. Nicht alle Kantone kennen das Instrument der regionalen Planung. Für die Kommission ist es schwer vorstellbar, wie eine umgenutzte Baute die Gesamtsituation insbesondere bezüglich Natur und Landwirtschaft soll verbessern können. Ausserdem ist sie der Auffassung, dass mit diesem Zusatz unklare und nichtmessbare Begriffe in den Motionstext aufgenommen werden, die schwer umsetzbar sind.
Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat im kommenden Herbst seine Vorlage zur Revision der Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes zum Bauen ausserhalb der Bauzone (RPG 2) vorlegen wird und sich das Parlament damit in jedem Fall mit dieser Thematik befassen kann, ist die Kommission der Meinung, dass keine weitere Energie in die Differenzbereinigung gesteckt werden soll, und beantragt, die abgeänderte Motion abzulehnen. Der Entscheid fiel mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung.