Janiak Claude · Ständerat · 2018-06-13
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Mit der Motion wird beantragt, Artikel 36 Absatz 5 der Verkehrsregelnverordnung so anzupassen, dass das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen generell zugelassen ist. Das Verbot des Rechtsüberholens soll hingegen beibehalten werden.
Wie Sie dem Abstimmungsergebnis entnehmen können, war die Motion in der Kommission umstritten. Wie gesagt, sie verlangt eine Änderung einer Verordnung, und das hat bereits zur Diskussion darüber geführt, weshalb nicht der Bundesrat die Verordnung ändert, wenn er schon an sich die Annahme empfiehlt. Er hat ja die Kompetenz hierzu. Weshalb ändert er nicht die Verordnung von sich aus? Warum nimmt er die Präzisierungen nicht von sich aus vor? Sie erinnern sich an die Diskussion zu 5G, da ging es auch darum, dass wir plötzlich über eine Verordnungsänderung diskutiert haben. Eigentlich ist das nicht gut, und das hat bereits einzelne Mitglieder der Kommission veranlasst, die Motion abzulehnen. Es wurde auch nicht wirklich ersichtlich, weshalb der Bundesrat seine Haltung geändert hat. Bislang hat der Bundesrat Vorstösse, die das Rechtsvorbeifahren erlauben wollten, abgelehnt.
Ich möchte jetzt noch versuchen, Ihnen zu erklären, was der Unterschied zwischen Rechtsvorbeifahren und Rechtsüberholen ist. Das ist ja gar nicht so einfach, und Entscheide des Bundesgerichtes sind bei dieser Frage offensichtlich auch nicht eindeutig. Rechtsvorbeifahren ist auf Einspurstrecken, auf denen unterschiedliche Fahrziele signalisiert sind, heute schon erlaubt. Erlaubt wäre es auch auf Beschleunigungsstreifen oder beim Kolonnenfahren, wobei man darüber streiten kann, wann es Kolonnenfahren ist und wann nicht. Rechtsüberholen heisst: Sie fahren rechts vorbei und schwenken gerade wieder auf die linke Seite, also auf den ursprünglichen Fahrstreifen. Das soll gemäss Motion auch in Zukunft verboten bleiben.
Was die Motion will, ist, dass man rechts vorbeifahren kann, während einer längeren Zeitspanne, und wenn niemand auf der anderen Spur oder nur weit hinten ist, kann man dann wieder nach links einschwenken. Man sagt, dass eine grössere Distanz zwischen den Fahrzeugen liegen müsse.
In unserer Kommission sind Sicherheitsbedenken geäussert worden - das war das Hauptargument der Mitglieder, die die Motion abgelehnt haben -, und diese konnten eigentlich auch nicht ausgeräumt werden. Es hat uns die Erklärung gefehlt, weshalb man früher dagegen war und sich jetzt plötzlich etwas in der Position geändert haben sollte. Sie haben gesehen, dass die Minderheit der Kommission - das wird nachher von Herrn Wicki auch noch ausgeführt werden - beantragt, dass man das Rechtsvorbeifahren zulassen soll. Sie glaubt, dass man damit die zugegebenermassen bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen könnte.
Die Kommission hat deshalb mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen - der Transparenz halber erkläre ich, dass ich mich der Stimme enthalten habe - die Motion abgelehnt.