Gössi Petra · Nationalrat · 2018-06-13
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Im Folgenden gehe ich auf die für die FDP-Liberale Fraktion wichtigsten Punkte bei Block 3 ein. Wir folgen jeweils der Mehrheit, allerdings mit Ausnahme der Artikel 38 Absatz 3 und Artikel 40 Absatz 2, wo wir mehrheitlich den Minderheiten Schneeberger und Aeschi Thomas folgen.
Artikel 38 Absatz 3 betrifft die Prüfung der Angebote. Es stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn ein ungewöhnlich tiefes Angebot eingereicht wurde. Der Bundesrat schlägt hier eine Kann-Formulierung vor: Falls der Preis im Vergleich zu anderen Angeboten ungewöhnlich niedrig erscheint, kann die Auftraggeberin beim Anbieter Erkundigungen einholen. Die Minderheit Schneeberger will die Prüfung gemäss Bundesrat zwar beibehalten, will aber eine Muss-Formulierung daraus machen: Bei ungewöhnlich tiefen Angeboten sollen zwingend [PAGE 1028] Erkundigungen eingeholt werden, damit die Plausibilität des Angebots geprüft werden kann. Die Mehrheit will hingegen als Referenzwert nicht den durch den Markt vorgegebenen Wert, sondern unter anderem einen Referenzwert, der durch die Verwaltung vorgegeben wird, da sie sich auf Artikel 15 bezieht. Da die Verwaltung aber nicht dieselbe Marktkenntnis haben kann, wie sie der Markt selber hat, scheint uns der Antrag der Mehrheit zu ungenau und zu aufwendig. Daher unterstützen wir mehrheitlich die Minderheit Schneeberger.
In Artikel 40 Absatz 2 folgen wir ebenfalls mehrheitlich der Minderheit. Die Minderheit Aeschi Thomas will gemäss Bundesrat, dass die Angebote bei aufwendigen Bewertungen zuerst eine Rangierung erfahren. Danach kann die umfassende Prüfung der Angebote auf die besten drei beschränkt werden. Eine umfassende Prüfung aller Angebote kann übermässig viel Zeit und Ressourcen in Anspruch nehmen, sowohl aufseiten der Verwaltung wie auch aufseiten der Unternehmen. Deshalb ist eine Vorselektion angebracht. Die Kriterien müssen - das ist auch wichtig - von Anfang an klar kommuniziert werden, damit die Vorauswahl nicht willkürlich geschieht.
In Artikel 27 Absatz 2 unterstützen wir die Mehrheit. Die im Artikel erwähnten Kriterien sind nicht abschliessend und beziehen sich auf die Eignung des Anbieters und nicht des Beschaffungsgegenstandes. Sie sollen sicherstellen, dass der Anbieter wirtschaftlich, finanziell und technisch überhaupt in der Lage ist, den Auftrag durchzuführen. Für eine konkrete Beschaffung müssen die Kriterien deshalb überprüfbar und objektiv erforderlich sein. Soziale Kriterien, die der Anbieter erfüllen muss, wie das die Minderheit Schelbert fordert, haben aber in der Regel keinen genügenden Bezug zum Beschaffungsgegenstand. Der Antrag der Kommissionsmehrheit verhindert zudem nicht, dass im Einzelfall ökologische und soziale Kriterien auch ohne explizite Erwähnung im Gesetz angewendet werden. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn eine spezielle Kompetenz der Anbieterin in Umweltfragen relevant sein sollte.
Dieselbe Logik spielt bei Artikel 30 Absatz 4. Die dort definierten technischen Spezifikationen, die sich aber auf den Beschaffungsgegenstand beziehen, müssen einen sachlichen Bezug zu ebendiesem Gegenstand aufweisen. Damit kann die Auftraggeberin den Schutz der natürlichen Ressourcen und der Umwelt verlangen, was wir befürworten. Zusätzliche soziale Anliegen, wie sie die Minderheit Landolt fordert, weisen hingegen kaum einen genügenden Bezug zum Beschaffungsgegenstand auf. Deshalb unterstützen wir bei Artikel 30 Absatz 4 den Antrag der Kommissionsmehrheit.
Bei Artikel 31 Absatz 1 will die Minderheit Pardini die Subunternehmerkette auf eine Ebene beschränken. Mit Blick auf Subunternehmen gibt es in der Praxis tatsächlich Probleme. Deshalb hat auch der Bundesrat in Artikel 31 Absatz 3 festgehalten, dass die charakteristische Leistung grundsätzlich von der Anbieterin - und eben nicht von einem Subunternehmer - zu erbringen ist. Der Antrag der Minderheit Pardini schwächt hingegen unseres Erachtens den Wettbewerb und würde in der Praxis einen Anreiz schaffen, die Einschränkung zu umgehen, indem Subsubunternehmer versteckt beigezogen würden.