Aeschi Thomas · Nationalrat · 2018-06-13
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2018-06-13
Wortprotokoll
Wir befinden uns auf Seite 41 der Fahne, "Bewertung der Angebote". Sie sehen, dass meine Minderheit hier dem Bundesrat folgen möchte. Ich beantrage Ihnen also, dass wir hier gemäss Bundesrat vorgehen. Die Mehrheit der Kommission möchte Absatz 2 von Artikel 40 entsprechend streichen. Absatz 2 lautet wie folgt: "Erfordert die umfassende Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand und hat die Auftraggeberin dies in der Ausschreibung angekündigt, so kann sie alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung unterziehen und rangieren. Auf dieser Grundlage wählt sie nach Möglichkeit die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht sie einer umfassenden Prüfung und Bewertung."
Wir bitten Sie, diesen Absatz so im Gesetz zu belassen und nicht zu streichen. Sie müssen sich auch überlegen, was denn die Konsequenzen wären, wenn wir hier alle Angebote prüfen müssten. Der Aufwand würde schlicht zu gross, und wir sprechen hier von Ausschreibungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Am Schluss sind das Steuergelder, die aufgewendet werden, um eine solche Beschaffung vorzunehmen. Wir sollten bei der Behandlung dieses Gesetzes ganz grundsätzlich immer abwägen, ob sich der Aufwand lohnt, den wir auf Verwaltungsseite betreiben, um eben das beste Angebot zu ermitteln. Natürlich gibt es von unterlegenen Firmen teilweise Klagen, dass sie nicht gerecht behandelt worden seien. Aus eigener Erfahrung habe ich auch Kenntnis von Submissionen beim Bund, bei welchen man davon ausgehen kann, dass jemand vielleicht schon ein gewisses Vorwissen hatte. Trotzdem muss man immer auch daran denken, was denn die Konsequenzen wären, wenn eben entsprechend alle Angebote einer ersten Prüfung unterzogen werden müssten - das können zwanzig, dreissig, vierzig oder noch mehr Angebote sein.
Wir sind der Meinung, dass die Einschränkung auf drei Angebote, wie es der Bundesrat hier vorschlägt, massvoll ist und damit auch den Interessen des Steuerzahlers Rechnung getragen würde, der mit seinen Steuerfranken für die Prüfung natürlich entsprechend auch aufkommt. Wir bitten Sie hier, meiner Minderheit - gemäss Bundesrat - zu folgen.