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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2000-03-15

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Bis jetzt haben wir bezüglich Lothar eigentlich nur finanzpolitisch entschieden. Die Minderheit der Kommission schlägt Ihnen vor, dass wir auch ökologisch entscheiden. Wir beantragen, Entschädigungen, die für gewisse Lothar-Schäden zu bezahlen sind, an ökologische Auflagen zu knüpfen.

Zu unserem Antrag zu Artikel 2 Absatz 3: Mit dem Antrag Binder, dem Sie zugestimmt haben, hat der Antrag der Kommissionsminderheit zwar etwas an Bedeutung verloren. Vorhin wurde aber gesagt, die Konsequenzen des Antrages Binder würden noch nicht voll erkannt. Ich glaube deshalb, dass der Antrag der Minderheit immer noch eine Berechtigung hat - auch wenn die Flächen, die geräumt werden müssen, sicher nicht mehr im selben Ausmass anfallen wie nach dem Entwurf des Bundesrates.

[PAGE 246] Die Kommissionsminderheit beantragt Ihnen, nur das Räumen von Flächen zu finanzieren, die aufgrund der Kriterien der Buwal-"Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald" (2000) als zu räumende Flächen ausgeschieden wurden. Diese "Entscheidungshilfe" wurde nach Vivian erstellt. Sie berücksichtigt die Erfahrungen nach Vivian; aus der Sicht der Kommissionsminderheit muss sie bei Lothar mit berücksichtigt werden.

Dafür gibt es zwei Begründungen; auch hier zunächst eine finanzpolitische: Auch beim Lothar-Kredit muss das Geld haushälterisch eingesetzt werden. Die Kommissionsminderheit verlangt, dass nach mehr oder weniger objektiven Kriterien darüber entschieden werden soll, welche Flächen zu räumen sind und welche nicht. Die Buwal-"Entscheidungshilfe" (2000), die nach den Sturmschäden von Vivian erarbeitet wurde, ist die einzige Grundlage, die uns eine einigermassen objektive Beurteilung ermöglicht. Der Vertreter der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft sagte uns im Hearing der UREK, mit den Lothar-Geldern käme ein gutes Produkt heraus, wenn die "Entscheidungshilfe bei Sturmschäden im Wald" angewendet würde. Beim Räumen von Sturmflächen wollen wir ein gutes Produkt. Deshalb beantragen wir Ihnen, diese "Entscheidungshilfe" im Beschluss zu verankern.

Die zweite Begründung für diesen Antrag der Kommissionsminderheit ist naturschützerischer Art: Für den Naturschutz und die Biodiversität ist Lothar eine Chance, denn vor allem im Mittelland gibt es viel zu viele "gepützelte" Wälder. Windwurfflächen bieten vielen Pflanzen und Tieren neue Lebensräume. Am grössten ist die Biodiversität in einem Wald mit geräumten und ungeräumten Flächen. Im Bereich des Naturschutzes hat die Schweiz im internationalen Vergleich ein Defizit zu verzeichnen; der OECD-Bericht des letzten Jahres hat dies gut aufgezeigt. Lothar kann mithelfen, dieses Defizit auszugleichen.

Zum Antrag der Kommissionsminderheit zu Artikel 2 Absatz 4: Die Kommissionsminderheit will, dass die Beiträge für Waldpflege - um mit Herrn Binder zu sprechen, die "violetten" Beiträge - nur an Waldbesitzerinnen und -besitzer ausbezahlt werden, die "sich verpflichten, die betroffenen Waldflächen naturnah zu bewirtschaften". Damit können wir verhindern, dass im Mittelland standortfremde Fichten gepflanzt werden. Dies hätte auch den Vorteil, dass wir beim nächsten Sturm nicht wieder so viel Geld in die Borkenkäferbekämpfung stecken müssten. Herr Bundesrat Leuenberger wird jetzt dasselbe antworten, was er bereits in der Kommission gesagt hat, nämlich, dass die naturnahe Bewirtschaftung bereits als Bedingung in Artikel 20 des Waldgesetzes formuliert sei. In verschiedenen Forstzeitschriften konnte ich in der letzten Zeit lesen, man gehe davon aus, dass viele Privatwaldbesitzer Neupflanzungen vornehmen würden; es werde geschätzt, dass dort wieder zu mindestens 50 Prozent Fichten gepflanzt würden.

Wir haben die Privatwaldbewirtschafter mit dem Antrag Binder noch zusätzlich bevorzugt behandelt. Ich denke aber, wir müssen gleichwohl dafür sorgen, dass nicht wieder vermehrt Fichten im Mittelland Einzug halten, denn Wälder mit einem Fichtenbestand von über 50 Prozent sind auch durch den Borkenkäfer viel stärker gefährdet als Wälder mit einem erhöhten Anteil von Laubholz.

Mit diesen Anträgen der Kommissionsminderheit würden Sie gleich zwei Fliegen auf einen Streich schlagen: Wir hätten mehr naturnahe Waldflächen und eine echte Prävention gegen den Borkenkäfer.

Deshalb beantrage ich im Namen der Minderheit der Kommission, diesen beiden Anträgen zuzustimmen.