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Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion unterstützt bei diesem Block 3 die Minderheit Schelbert zu Artikel 27 Absatz 2, die Minderheit Landolt zu Artikel 30 Absatz 4 und die Minderheit Feller zu Artikel 33 Absatz 1.

Noch kurz ein Wort zur Minderheit Aeschi Thomas zu Artikel 40 Absatz 2: Es ist tatsächlich so, wie Kollege Grunder vorhin ausgeführt hat: Wenn die Vergabestelle eine Einschränkung bei der Auswertung der Offerten machen will, dann steht hier das zweistufige Verfahren offen. Da gibt es ein Bewerbungsverfahren und nachher ein eigentliches Offertverfahren. Es spart der Wirtschaft sehr viel Geld, wenn nicht alle mitmachen, dreissig quasi herausfaulen und nur drei angeschaut werden. Das ist bestimmt nicht im Sinne des Erfinders und auch nicht im Sinne der Wirtschaft. Ich hoffe, die FDP-Liberale Fraktion schaut sich das nochmals an.

Ich möchte meine restliche Redezeit, die halt bei diesen Blöcken sehr kurz ist - es gibt da gute und weniger gute Ideen bei diesen Blöcken, wozu es einiges zu sagen gäbe -, dazu nutzen, auf die Minderheit Feller zu Artikel 33 Absatz 1 hinzuweisen. Hier geht es eigentlich um den Paradigmenwechsel, der beim Eintreten von so vielen erwähnt und hervorgehoben wurde - nämlich dass man die Innovation und auch den Wettbewerb in der Schweiz fördern wolle. Das soll man dann tatsächlich nicht nur als Lippenbekenntnis verstehen, sondern man soll dem auch Taten folgen lassen.

Herr Kollege Jans, Sie haben vorhin ausgeführt, Sie lehnten ab, dass sich die Vergabestelle - wie die Minderheit Feller vorschlägt - überlegen muss, ob sie einen Ausschluss von Varianten vornehmen will. Umgekehrt kann sie heute einfach sagen: "Ich will keine Varianten, ich verschanze mich hinter dem Durchschnittlichen, dem Mittelmass; das schreibe ich aus, dann bin ich auf der sicheren Seite, und es kann nichts passieren." Wenn irgendeiner mit einer Variante kommt, kann die Vergabestelle von vornherein sagen: "Ich schau das nicht an, dann habe ich kein Risiko." Nach dem Antrag der Minderheit Feller wäre es eben umgekehrt. Er würde von der Vergabestelle fordern, dass sie bei der Ausschreibung Überlegungen anstellt, nämlich ob es tatsächlich Gründe dafür gibt, hier auf Varianten von vornherein zu verzichten und die Unternehmen von vornherein darauf hinzuweisen, dass man nur eine standardisierte Ausschreibung macht.

Es liegt also dann in den Händen der Verwaltung, der ausschreibenden Stelle, sich diese Gedanken zu machen. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Das ist der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungsrecht: dieser Wandel auch in der Vergabekultur. Es reicht nicht, wenn wir nur in das Gesetz schreiben, dass Qualität und Gesamtwirtschaftlichkeit Kriterien für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Bestellungen sein sollen, sondern das muss am Schluss auch in den Amtsstuben landen.

Denn schon nach dem bisherigen Gesetz wäre es durchaus möglich gewesen, beispielsweise nicht den Preis als höchstes und wichtigstes Kriterium, sondern die Qualität als oberstes Kriterium oder auch die Innovationsfähigkeit eines Angebots in einer höheren Stufe zu gewichten. Das wurde nicht gemacht und wird nicht gemacht, weil die Vergabestellen natürlich Angst haben, mit einer Vergabe vielleicht ein gewisses Risiko einzugehen, wenn sie halt dann eben doch Innovation fördern. Da sind wir als Gesetzgeber gefragt, hier auch ein klares Zeichen zu setzen und, wenn wir schon Innovation fördern wollen, von der Verwaltung auch Innovation zu fordern und ihnen zu sagen: "Ihr müsst euch in Zukunft überlegen, gibt es tatsächlich Gründe dafür, hier von vornherein Varianten auszuschliessen? Wenn das so ist, dann tut es; wenn [PAGE 1029] aber nicht, dann lasst Varianten zu, lasst Innovation zu, lasst Wettbewerb der Ideen zu."

Darum bitte ich Sie ganz dringend, hier dieser Minderheit Feller zuzustimmen.