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preparatory:AB 232421

de Buman Dominique · Nationalrat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Art. 38 [GZ]

Antrag der Mehrheit [GZ]

Abs. 1, 2 [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Abs. 3 [GZ]

Geht ein Angebot ein, dessen Preis im Vergleich zum nach Artikel 15 geschätzten Auftragswert und zum Durchschnitt der eingegebenen Offerten ungewöhnlich niedrig erscheint, so muss die Auftraggeberin bei der Anbieterin zweckdienliche Erkundigungen darüber einholen, ob die Teilnahmebedingungen eingehalten sind und die weiteren Anforderungen der Ausschreibung verstanden wurden.

Abs. 4 [GZ]

Auf Verlangen der Vergabestelle kann der Anbieter dazu verpflichtet werden, die technische Lösung des Angebots und den Preis separat in zwei verschlossenen Couverts zu präsentieren. Die Vergabestelle erstellt aufgrund qualitativer Kriterien zunächst eine Rangliste entsprechend der Qualität des technischen Angebots. In einem zweiten Schritt öffnet sie die Couverts mit den Preisen. Mit diesen Angaben vervollständigt die Vergabestelle ihre Bewertung der Angebote. Diese Vorgehensweise ist in der Ausschreibung entsprechend anzukündigen.

[VS]

Antrag der Minderheit [GZ]

(Schneeberger, Aeschi Thomas, Brunner Toni, Gössi, Matter, Tuena)[GZ]

Abs. 3 [GZ]

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates, aber:[GZ]

... niedrig erscheint, so muss die Auftraggeberin ...

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