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Müller Leo · Nationalrat · 2018-06-13

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

In Artikel 29 Absatz 1 ist sowohl im Mehrheits- als auch im Minderheitsantrag Müller Leo die Nachhaltigkeit erwähnt. Aus Sicht der CVP-Fraktion erwähne ich das hier speziell, weil über diesen Begriff in der Kommission grosse Diskussionen geführt wurden und zuerst die Absicht bestand, diesen Begriff herauszustreichen. Die Nachhaltigkeit ist als mögliches Zuschlagskriterium bereits seit 2010 in der heutigen Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen erwähnt. Die Kantone haben diesen Begriff seit 2011 in ihren Vergaberichtlinien ebenfalls aufgeführt. Deshalb ist es ganz wichtig, dass der Nachhaltigkeitsbegriff weiterhin im Gesetz verankert ist. Die Meinung der CVP hat sich hier durchgesetzt.

Wie andere Zuschlagskriterien wird Nachhaltigkeit in der Praxis im Einzelfall bei Bedarf konkretisiert. Es wird immer ein sachlicher Bezug zum Beschaffungsgegenstand hergestellt. Anbieter mit Sitz in der Schweiz erfüllen nachhaltigkeitsrelevante Anforderungen in der Regel problemlos. Daher erhöhen sich ihre Chancen bei öffentlichen Auftragsvergaben, wenn das Kriterium der Nachhaltigkeit eben einfliessen kann. Die ersatzlose Streichung der Nachhaltigkeit würde somit die Chance von Schweizer Anbietern mindern. Das wollen wir nicht, das wäre ein Rückschritt.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, den beiden Minderheitsanträgen, der Minderheit Müller Leo zu Artikel 29 Absatz 1 und der Minderheit II zu Artikel 41 Absatz 2, zuzustimmen. Die Begründung habe ich vorhin bereits bei den Begründungen meiner Minderheitsanträge geliefert. [PAGE 1040]

Weiter liegt bei Artikel 29 eine Minderheit Flückiger Sylvia für einen neuen Absatz 1bis vor. Mit diesem Antrag soll ins Gesetz geschrieben werden, dass bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums des Preises die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, berücksichtigt wird. Die CVP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag im Wissen, dass die Formulierung wahrscheinlich noch nicht die beste sein dürfte. Aber wir sind der Meinung, dass diese Problematik eingehender diskutiert werden soll. Deshalb soll diesem Minderheitsantrag zugestimmt werden. Später kann diese Formulierung dann allenfalls noch etwas optimiert werden.

Ich komme noch zu Artikel 41. Dort wird gemäss Mehrheit vorgeschlagen, dass der Begriff "wirtschaftlich günstigstes Angebot" durch den Begriff "vorteilhaftestes Angebot" ersetzt wird. Wir unterstützen diesen Mehrheitsantrag, er entspricht der Meinung der CVP-Fraktion.

Ich komme noch zu den vier vorliegenden Einzelanträgen. Zuerst zum Einzelantrag Guhl "Konzept zu den Artikeln 42, 52 und 54": Diesen Einzelantrag lehnen wir ab. Er ist ähnlich formuliert wie der Antrag der Minderheit, der auch vorliegt, aber wir sind der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrates eine gute Lösung ist. Es ist ein Zwischending bei den ausserstaatsvertraglichen Vergaben, dass geklagt werden kann, dass Unrecht festgestellt wird und dann Schadenersatz verlangt werden kann, die ganze Vergabepraxis aber nicht blockiert wird, sondern fortgesetzt werden kann, aber zumindest Schadenersatz verlangt werden kann.

Dann unterstützen wir den Einzelantrag Regazzi zu Artikel 44. Die Begründung haben Sie gelesen. Das ist vor allem ein Problem im Tessin, das gelöst werden muss.

Den Einzelantrag Guhl zu Artikel 54 lehnen wir ab, weil bei der aufschiebenden Wirkung wirklich nur ein kurzer Rechtsschriftenwechsel stattfinden soll. Der Bundesrat sagt absolut, nur ein Rechtsschriftenwechsel, beim Antrag Guhl steht "in der Regel". Das wollen wir nicht.

Ich komme bald zum Schluss, zum letzten Einzelantrag, dem Antrag Grunder: Da sind wir der Meinung, dass dieser unterstützt werden soll. Es wird - und das ist etwas mutig - auf die heutige Verordnung verwiesen. Dort ist aber nur das Einsichtsrecht geregelt, nicht aber die Rückforderung. Das ist der eine Grund, weshalb wir diesen Antrag unterstützen. Der zweite Grund ist, dass einseitig eine Rückforderung möglich ist, dass aber - wenn eine Beschaffung teurer ist - keine Nachzahlung erfolgen kann. Das ist in der Botschaft explizit so ausgeführt, da sind Chance und Gefahr nicht gleich gewichtet, weshalb wir diesen Einzelantrag unterstützen.