Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2018-06-13
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2018-06-13
Wortprotokoll
Zur Minderheit Müller Leo zu Artikel 29 Absatz 1: Die einseitige Konzentration auf den Preis hat bei Bauprojekten zu schädlichen Preisspekulationen durch die Anbieter geführt. Dieser Artikel ermöglicht, neben dem Preis nun vermehrt auch Qualität und Nachhaltigkeit als Beurteilungskriterien mit einzubeziehen und stärker zu bewerten. Der Mehrheitsantrag ist für uns in der FDP-Liberalen Fraktion sinnvoller, da die Bedeutung des Preis-Leistungs-Verhältnisses stärker hervorgehoben wird. Wir unterstützen deshalb die Kommissionsmehrheit.
Zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 29 Absatz 1bis: Die Verwendung von sach- und leistungsfremden Kriterien, wie zum Beispiel unterschiedliche Preisniveaus der Länder, würde sowohl das Government Procurement Agreement als auch das bilaterale Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens mit der EU und die Freihandelsabkommen mit Drittstaaten verletzen. Es ist wichtig für die Schweiz, dass man die internationalen Verpflichtungen einhalten kann, damit auch die Schweizer Unternehmen keine Nachteile beim Zugang zu den ausländischen Beschaffungsmärkten haben. Ausserdem schätzen wir die Umsetzung dieses Minderheitsantrages als eher schwierig und mit entsprechendem Mehraufwand ein. Eine Mehrheit unserer Fraktion folgt aus diesem Grund der Kommissionsmehrheit.
Zur Minderheit Pardini zu Artikel 29 Absatz 2: Mit der Kann-Formulierung des Bundesrates erhalten die Unternehmen mehr Spielraum. Ich denke da besonders auch an KMU oder gar neugegründete Firmen, auf die sich die Einhaltung solch zwingender Kriterien nachteilig auswirken könnte. Hier stimmen wir der Kommissionsmehrheit zu.
Zur Minderheit Flückiger Sylvia zu Artikel 29 Absätze 3 und 4: Diese Anträge sind unseres Erachtens mit Artikel 29 Absatz 1 abgedeckt. Es geht ja immer um die optimale Erfüllung aller Zuschlagskriterien. Eine Ergänzung ist hier nicht erforderlich. Hier folgen wir der Kommissionsmehrheit.
Zur Minderheit Walti Beat zu Artikel 41 Absatz 1: Eine Mehrheit unserer Fraktion folgt dort nicht unserem Fraktionskollegen Beat Walti. Das WTO-Abkommen zum öffentlichen Beschaffungswesen fordert, den Zuschlag dem "most advantageous tender" zu geben, also dem vorteilhaftesten Angebot. In der französischen und der italienischen Fassung wurde diese Formulierung übernommen, in der deutschen spricht man nun vom "wirtschaftlich günstigsten Angebot". Damit wird dem Preis eine vorrangige Bedeutung vor dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis eingeräumt. Eine Gleichbehandlung des Preises und der Qualitätskriterien führt zu besseren Projekten und zu vernünftigen Preisen. Ausserdem ist diese Formulierung ein grosses Anliegen der Wirtschaft beziehungsweise der Praxis. Wie gesagt folgt die Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion der Mehrheit.
Zu den Minderheiten I (Landolt) und II (Müller Leo) zu Artikel 41 Absatz 2: Der Auftraggeber muss einzelfallbezogen prüfen und entscheiden, welche Gewichtung den jeweiligen Zuschlagskriterien zukommen soll. Ein gänzlicher Verzicht auf den Preis als Zuschlagskriterium würde den Vorgaben des Finanzhaushaltgesetzes entgegenstehen. Dieses hält die Verwaltungseinheiten zu einer wirksamen, wirtschaftlichen und sparsamen Verwendung der öffentlichen Mittel an. Die FDP-Liberale Fraktion erachtet deshalb den Entwurf des Bundesrates als ausreichend und einfach verständlich und stimmt der Mehrheit zu.
Bei Artikel 42 Absatz 1 und 2, der Minderheit Birrer-Heimo, folgen wir der Mehrheit.
Zur Minderheit Rytz Regula zu Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe h: Diese Formulierung enthält einen nicht abschliessenden Katalog von Tatbeständen. Würde man hier die Umweltvorschriften explizit nennen, würde das andere Anspruchsgruppen ebenfalls auf den Plan rufen und eine Aufnahme von anderen gesetzlichen Verhaltensnormen verlangen. Ein Verzicht der Nennung rechtfertigt sich aus diesen Gründen. Wir folgen hier der Mehrheit.