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Flach Beat · Nationalrat · 2018-06-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche für die Grünliberalen noch zum Block 4. Die Grünliberalen werden im Block 4 überall [PAGE 1043] der Mehrheit folgen, mit Ausnahme von Artikel 41 Absatz 2 und Artikel 44 Absatz 2 Buchstabe h, wo wir der Minderheit I (Landolt) bzw. der Minderheit Rytz Regula folgen.

Lassen Sie mich ganz kurz noch zur gerade eben angesprochenen Minderheit Flückiger zu Artikel 29 Absatz 1bis etwas sagen. Die Idee, etwas Heimatschutz zu betreiben und quasi die Herstellungs- oder Gestehungskosten oder das Preisniveau oder halt die Billiglohnsituation in einem Herstellerland zu berücksichtigen, die ist interessant. Sie ist immer wieder aufgekommen. Sie ist aber mit den Handelsverträgen, die wir haben, einfach nicht einvernehmlich lösbar. Als exportorientiertes Land ist es für uns wahnsinnig wichtig, dass uns die Exportmärkte offenstehen, und einseitige Restriktionen dieser Art und Weise - Heimatschutz -, die funktionieren einfach nicht.

Bei der Diskussion darüber, was man denn für einen Index nehmen könnte, weil man ja etwas machen müsste, was willkürfrei wäre, bin ich darauf gekommen, dass man ja den Big-Mac-Index nehmen könnte, den gibt es in allen industrialisierten Ländern. Dann hätte man wenigstens ein Kriterium. - Nein, aber im Ernst: Bitte lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab! Er ist gut gemeint, aber er ist nicht vereinbar mit unseren übergeordneten Verträgen, und mit der Exportindustrie der Schweiz schon gar nicht.

Lassen Sie mich noch kurz zu Artikel 41 Absatz 1 und Absatz 2 sprechen. Zu Absatz 1 liegt ein Antrag der Minderheit Walti Beat vor, die zum bundesrätlichen Entwurf zurück will in der Frage, was denn eigentlich das Hauptkriterium sein soll, um den Zuschlag für einen Auftrag oder eine Lieferung zu erteilen. Wir kämpfen eigentlich schon seit Jahren damit, dass wir in der Politik - in der Exekutive wie in der Legislative - sagen, die Nachhaltigkeit habe ein grosses Gewicht. Es kommt nicht in ersten Linie darauf an, welchen Kaufpreis Sie bezahlen; die Kosten eines Produktes oder einer Dienstleistung über die gesamte Dauer des Vertrages sind eigentlich massgebend. Bei einem Gebäude beispielsweise ist es so, dass Sie Handgelenk mal Pi damit rechnen können, dass die Gestehungskosten etwa ein Drittel der Gesamtkosten über die gesamte Lebensdauer dieses Gebäudes hinweg betragen. Damit ist bloss ein Drittel der Gesamtkosten dann eben tatsächlich das, was Sie als Kaufpreis im Gesetz haben.

Wenn Leo Müller zu seiner Minderheit II sagt, es könne Situationen geben, in denen der Preis der Leistung als Zuschlagskriterium gar nicht beachtet werden soll, dann verstehe ich es so, dass es der Preis ist, den man am Anfang bezahlt, dass man aber selbstverständlich die gesamten Life-Cycle-Kosten halt eben mit einrechnet, mit allen internen und externen Kosten, die der öffentlichen Hand entstehen. Dann steht das auch keineswegs im Widerspruch zu unseren grundsätzlichen Regelungen im Finanzhaushaltgesetz und ähnlichem; es ist dann nach wie vor der haushälterische Umgang mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Dann macht es eben Sinn, wenn man unter Umständen darauf verzichtet, nur den Kaufpreis, diesen ersten Preis, zu nennen, sondern sagt, es gehe bei einer intelligenten oder langdauernden Leistung eben um die Life-Cycle-Kosten. Darum kann es eben durchaus sein, dass man diese Kriterien so setzt.

Bei Infrastrukturbauten beispielsweise kann es sein, dass die Erstellungskosten nur gerade zehn Prozent dessen ausmachen, was der Staat über Steuergelder oder Gebühren usw. bis ans Ende der Lebensdauer dafür bezahlt. Bei der EDV kann das Verhältnis noch einmal anders sein, bei langdauernden Leistungsverträgen ebenfalls.

Es ist auch so, dass ich der Überzeugung bin, dass die Vergabestellen eigentlich dieser Nachhaltigkeit bei der Vergabe sehr wohl nachleben wollen. Es braucht aber auch ein Zeichen der Politik, von uns, dass wir ihnen dabei den Rücken stärken und sagen: "Ja, wir wollen das tatsächlich, Nachhaltigkeit soll ein Kriterium sein." Wenn wir hier jetzt wieder zurückbuchstabieren und wieder sagen, es sei eigentlich nur der Preis ausschlaggebend, oder mindestens zur Hauptsache, dann vernichten wir alle diese Anstrengungen, die wir gemacht haben, um in Zukunft die Gesamtkosten im Auge zu behalten und der Nachhaltigkeit Vorrang zu geben.