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Pardini Corrado · Nationalrat · 2018-06-13

Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-13

Wortprotokoll

Wir kommen zum Block 4. Im Block 4 werden die Vergabeanforderungen, Zuschlagskriterien sowie der Ablauf des Vergabeverfahrens, die Fristen und die Veröffentlichungen, der Rechtsschutz, das Einsichtsrecht und dann die Schlussbestimmungen behandelt.

Ich komme zu den Anträgen der Minderheiten. In Artikel 29 Absatz 1 will eine Minderheit Müller Leo die zwingende Formulierung der Mehrheit bei der Berücksichtigung der Zuschlagskriterien durch eine Kann-Formulierung ersetzen. Die Mehrheit verlangt dort zwingend, dass neben dem Preis und [PAGE 1047] der Qualität fortfolgend weitere Kriterien berücksichtigt werden. Der Minderheitsantrag würde dazu führen, dass Preis und Qualität, die in der Fassung der Mehrheit zwingend sind, relativ würden und nicht zwingend bei der Beurteilung angeschaut werden müssten. Die Kommission hat den Antrag Müller Leo mit 19 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, weil die Kommission fand, dass Qualität und Preis bei der Beurteilung einer Offerte in jedem Fall zwingend berücksichtigt werden müssen.

Dann haben wir bei Artikel 29 Absatz 1bis eine Minderheit Flückiger Sylvia, die verlangt, dass der Preis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, beurteilt wird. Die Kommission hat den Antrag Flückiger Sylvia mit 15 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen abgelehnt, und dies aus drei Überlegungen. Erstens hält die Mehrheit fest, dass dieser Antrag, der nur rudimentär vorliegt, auf jeden Fall auch in seinen heutigen Eckwerten diametral jeglicher WTO-Richtlinie und jeglichen WTO-Grundsätzen widerspricht. Somit würde eigentlich der gesamte Prozess, den wir seit über acht Stunden debattieren, obsolet. Die Schweiz müsste mit einer Klage rechnen, die sie nach Aussagen der Verwaltung und des Bundesrates auf jeden Fall verlieren würde. Das ist das erste Argument.

Das zweite Argument ist: Es ist nicht klar, was für eine Preisliste dann angewendet werden soll. Es wurde viel diskutiert und lobbyiert. Da wurden Lohnstückkosten, da wurden Mietzinskalkulationen ins Feld geführt, da wurden irgendwelche Kalkulationen von Krankenkassenbeiträgen debattiert. Also, es ist unklar, was man damit will. Es gibt auch kein Präjudiz, auf das man zurückgreifen könnte. Die Kommission hat auch aus diesem Grund die Ablehnung das Antrages empfohlen.

Zu guter Letzt war ein ökonomisches, ein volkswirtschaftliches Argument für die Kommission wichtig, nämlich dass jeder zweite Franken in diesem Land im Ausland verdient wird und unser Wohlstand, unsere soziale und ökonomische Prosperität davon abhängig sind, dass wir zum Ausland ein gutes Verhältnis haben und Freihandel betreiben können. Führen wir in der Schweiz protektionistische Ansätze ein, müssen wir natürlich damit rechnen, dass auch das Ausland mit einem gewissen Protektionismus reagieren wird. Das wäre für unsere Wirtschaft, für unsere Arbeitsplätze nachteilig. Das war das dritte Argument.

Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, diesen Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen.

Wir kommen dann zum Artikel 29 Absatz 2. Dort verlangt eine Minderheit Pardini, dass bei den Zuschlagskriterien nebst den Ausbildungsplätzen für Junge neu auch Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmer berücksichtigt werden müssen. Die Mehrheit der Kommission möchte das nicht. Sie findet, nur schon die Definition der älteren Arbeitnehmer sei schwierig. Die Kommission war mit 15 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen der Meinung, dass man kein zusätzliches Kriterium für den Zuschlag im Sinne von Arbeitsplätzen für ältere Arbeitnehmer hier im Gesetz festschreiben sollte.

Dann will bei Artikel 29 Absatz 3 eine Minderheit Flückiger Sylvia einen Teil des Absatzes streichen. Sie möchte grundsätzlich den Teil, der wie folgt lautet, streichen: "Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden." Die Minderheit Flückiger Sylvia möchte, dass auf jeden Fall zwingend immer die Gewichtung deklariert wird, und möchte diese Ausnahme streichen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben, weil sich die Praxis, wie das in der Kommission dargelegt wurde, bewährt hat.

Wir kommen zu einem weiteren Punkt, zu Artikel 29 Absatz 4. Dort gibt es eine Minderheit Flückiger Sylvia, die die Gewichtung der Zuschlagskriterien verändern möchte. Sie möchte den Preis in Abhängigkeit der Komplexität festlegen; dies mit Ausnahme der standardisierten Güter. Die Mehrheit der Kommission möchte diesem Antrag nicht folgen. Sie möchte beim Entwurf des Bundesrates bleiben, sie möchte diese neue Gewichtung und dieses neue Zuschlagskriterium nicht. Sie empfiehlt Ihnen, den Antrag Flückiger Sylvia abzulehnen.

Wir kommen zu Artikel 41, zur Minderheit Walti Beat. Die Minderheit Walti Beat möchte, wie Herr Walti das auch ausgeführt hat, die Lösung der Kommission mit dem "vorteilhaftesten Angebot", was mehr Spielraum in der Vergabe gibt, durch die Formulierung "wirtschaftlich günstigstes Angebot" ersetzen. Die Mehrheit der Kommission ist anderer Meinung und möchte am neuen Terminus "vorteilhaftestes Angebot" festhalten. Das schliesst auch die Nachhaltigkeit ein und stellt nicht den Preis in den Vordergrund.

Wir kommen zu Artikel 41 Absatz 2. Der Minderheitsantrag I (Landolt) möchte den Preis als einziges Kriterium bei standardisierter Leistung neu mit der Gewährleistung der Nachhaltigkeit verbinden. Er kombiniert das. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass das bereits im Gesetz verankert sei, dass das eine Redundanz wäre. Sie empfiehlt dem Rat, den Minderheitsantrag abzulehnen, weil die Nachhaltigkeit bereits als roter Faden im Gesetz in anderen Artikeln festgelegt werde und hier nicht nochmals wiederholt werden müsse.

Dann gibt es eine Minderheit II (Müller Leo) zu Artikel 41 Absatz 2. Sie möchte grundsätzlich die Differenzierung des Kriteriums Preis je nach Komplexität und Innovationscharakter der Leistung in diesen Konnex stellen. Die Mehrheit der Kommission lehnt auch dieses Vorhaben ab und empfiehlt Ihnen, auch diese Minderheit abzulehnen.

Dann kommen wir zur vorletzten Minderheit Birrer-Heimo, sie betrifft Artikel 42 Absätze 1 bis 3, Artikel 52 Absatz 2 sowie Artikel 54 Absatz 2. Frau Birrer-Heimo schlägt ein neues Konzept vor, nämlich dass man beim Rechtsschutz nicht mehr zwischen Staatsvertragsbereich und Nichtstaatsvertragsbereich unterscheidet, sondern neu den Rechtsschutz einzig allein nach den Kriterien "oberhalb des Schwellenwertes" und "unterhalb des Schwellenwertes" definiert. Damit wird diese Betrachtungsweise des Staatsvertragsbereichs ausgeblendet. Das würde aus Sicht der Minderheit zu einer Ausdehnung und zu einer Verbesserung des Rechtsschutzes führen. Die Mehrheit der Kommission empfiehlt, bei der Variante zu bleiben, die eben diesen Staatsvertragsbereich für den Rechtsschutz als Kriterium festhält. Sie möchte damit eigentlich am eingeschränkten Rechtsschutz, wie es ihn heute gibt, festhalten.

Ich komme zum letzten Punkt, zum Antrag der Minderheit Rytz Regula. Diese Minderheit möchte, dass es neu zum Ausschluss vom Verfahren und zum Widerruf des Zuschlags kommen kann, wenn die Bestimmungen zum Schutz von Umwelt und natürlichen Ressourcen nicht eingehalten werden. Die Mehrheit der Kommission findet, dass das nicht der Fall sein sollte, weil sie davon ausgeht, dass ansonsten mehrere Anspruchsgruppen diese Liste erweitern würden. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die bisherigen Kriterien, die zum Ausschluss vom Verfahren bzw. zum Widerruf des Zuschlags führen, genügend seien.

Wir haben nach über achtstündiger Debatte den Schlusspunkt erreicht. Ich möchte mich meinem Vorredner anschliessen und einerseits dem Vertreter des Bundesrates und andererseits auch der Verwaltung für die Begleitung in diesem komplizierten Geschäft danken. Die Arbeit war stets sehr professionell, und wir wurden mit genügend Unterlagen bestückt, sodass wir in der Kommission über sämtliche Informationen verfügten, die notwendig waren, um uns ein Bild der Situation zu machen. In diesem Sinne: Vielen Dank an alle Beteiligten. Ich danke auch Ihnen - für die Geduld und die Aufmerksamkeit.