Janiak Claude · Ständerat · 2018-06-14
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2018-06-14
Wortprotokoll
Ich habe ein bisschen ein Déjà-vu-Erlebnis. Sie erinnern sich: Am Tag nach der Billag-Abstimmung haben wir die Interpellation Vonlanthen 17.4207 mit etwa dem gleichen Inhalt behandelt. Damals wurden Sie, nett gesagt, kritisiert, weil es ja seltsam war, die Debatte über diesen Vorstoss am Tag nach der Abstimmung zu führen. Jetzt bringen Sie eine Motion, die eigentlich genau die gleichen Forderungen und Stossrichtungen beinhaltet.
In der Motion wird unter anderem gefordert, dass die Expansion der SRG im Werbemarkt gestoppt werden soll. Es werden mögliche Werbeeinschränkungen gefordert. Ich möchte darauf hinweisen - das haben wir während dieses Abstimmungskampfes schon mehrfach gehört -, dass die Werbeeinnahmen der SRG in den vergangenen Jahren eingebrochen sind. Man hat damals von 50,4 Millionen Franken gesprochen. Da der SRG Online-Werbung untersagt ist, kann sie auch nicht vom Trend hin zu digitaler Werbung profitieren, wodurch sie die Verluste auf dem herkömmlichen Markt entsprechend kompensieren könnte. Von einer Expansion im Werbemarkt kann also keinesfalls die Rede sein, zumal - das ist ja auch bereits erwähnt worden - die SRG angekündigt hat, dass sie auf die Unterbrecherwerbung verzichten will. Damit kommt sie vor allem dem Publikum wie auch den Verlegern entgegen - sie verliert aber natürlich auch Geld für ein wertvolles und qualitativ hochstehendes Programm.
Des Weiteren ist für mich nicht ersichtlich, wie eine Einschränkung der SRG-Online-Aktivitäten plötzlich zum verstärkten Kauf von Zeitungsabonnements führen sollte. Ich kann mir das nicht vorstellen. Vielleicht sollte sich zum Beispiel die Tamedia zumindest überlegen, ob sie auf die Gratiszeitungen verzichten oder sie etwas kosten lassen könnte. Dass Information nichts wert sein soll, war sicher einer der gröbsten Fehler, der damals gemacht worden ist. Nochmals: Die SRG darf keine Online-Zeitung machen, weil ihre Online-Texte auf höchstens 1000 Zeichen beschränkt sind, und es ist ihr, wie erwähnt, eben auch die Online-Werbung untersagt.
Es ist auch gesagt worden: Das Resultat der Abstimmung war ja klar, darauf muss ich nicht zurückkommen. Ich finde es nicht gut, wenn wir jetzt hyperaktiv werden. Wir sollten zuerst einmal den Entwurf zum neuen Mediengesetz abwarten. Wie gesagt, das neue Mediengesetz ist auch angekündigt worden, die Vernehmlassung wird bald eröffnet werden.
Persönlich bin ich der Meinung, dass wir diese Motion ablehnen sollten, zumal drei der vier Forderungen nach meinem Dafürhalten ohnehin schon erfüllt sind: Die Plafonierung und Erhöhung des Gebührenanteils der Privaten wird ohne weiteren regulatorischen Handlungsbedarf sowieso umgesetzt, Werbeeinschränkungen hat die SRG selbstregulatorisch angekündigt, und das Online-Angebot der SRG ist bereits heute stark reguliert.
Gut, jetzt haben wir die Debatte über die indirekte Presseförderung gehört. Ich weiss nicht, Herr Kollege, ob Sie am Montag auch am Treffen mit den Verlegern dabei waren. Ich habe im Verlaufe dieser Session einmal mit Herrn Bühler von den "Freiburger Nachrichten" über das Thema diskutiert, das Sie nun auch aufgeworfen haben. Am Montag sass ich dann neben Herrn Gujer von der "NZZ", und da tönte es dann anders. Die Verleger sind in dieser Frage alles andere als einer Meinung.
Ein letztes Wort zum "Leutschenbach-Anzeiger": Das ist ja eine ziemlich polemische Angelegenheit, wenn Sie mich fragen. Die vom Verband angegebene Anzahl Zeichen stimmt schon nicht, die Zahlen sind zu hoch. Die korrekte Berechnung sieht anders aus. Sie hält sich überall an das Maximum von 1000 Anschlägen. Titel und Lead im "Leutschenbach-Anzeiger" wurden redaktionell verändert und entsprechen nicht den Originaltexten von Fernsehen SRF. Wie gesagt: Zugegeben, es ist gut gemacht, aber an der Grenze des Ehrlichen und wirklich Zutreffenden.[GZ]
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.