Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2018-06-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2018-06-14
Wortprotokoll
Die Entstehungsgeschichte dieser Vorlage allein ist schon ziemlich komplex. Diese Vorlage beinhaltet grosse Teile einer Vorlage, die vor zehn Jahren bereits einmal im Ständerat vollständig beraten und auch verabschiedet worden ist. Sie wurde dann durch die Annahme der Abzocker-Initiative sozusagen übersteuert. Als Folge davon haben dann Sie, geschätzte Damen und Herren des Nationalrates, wie auch der Ständerat den Bundesrat vor genau fünf Jahren beauftragt, die Umsetzung der Abzocker-Initiative in die Aktienrechtsvorlage aus dem Jahr 2007 einzubauen. Das ist Ihr Auftrag. Dass Sie das heute wieder auseinanderreissen wollen, ist Ihr Recht, aber es ist schon ein bisschen merkwürdig, nachdem Sie den Bundesrat nach intensiver Diskussion explizit beauftragt haben, Ihnen eine Vorlage vorzulegen, die diese frühere Aktienrechtsrevision und die Umsetzung der Abzocker-Initiative zusammenführt. Im November 2016 hat Ihnen dann der Bundesrat diese Vorlage unterbreitet, die auf Ihrem Auftrag basiert.
Nun, die Grundanliegen der Vorlage 2007 sind nicht entschwunden, sie sind nach wie vor bedeutend geblieben. Das klassische Aktienrecht bildet weiterhin den Schwerpunkt dieser Vorlage. Das Ziel des Bundesrates und das, was der Bundesrat hier umgesetzt hat, ist es, im Bereich Aktienrecht Rechtssicherheit zu schaffen. Das war das oberste Ziel. Ich kann Ihnen sagen: Diese Vorlage stärkt die Rechtssicherheit. Das werden wir hoffentlich auch in der Detailberatung noch sehen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und sie nicht zurückweisen, was ja eigentlich im Widerspruch stehen würde zum Auftrag, den Sie dem Bundesrat gegeben haben.
Mit dieser Vorlage muss keine einzige Aktiengesellschaft ihre Statuen ändern. Darauf hat der Bundesrat geachtet, weil er gewusst hat, dass die Unternehmen bereits mit der VegüV, der Verordnung zur Umsetzung der Abzocker-Initiative, Änderungen machen mussten, und wir wollten nicht, dass sie mit dieser Vorlage wieder Änderungen machen müssen. Ich sage es noch einmal: Mit dieser Aktienrechtsvorlage muss keine einzige Aktiengesellschaft ihre Statuten ändern.
Es sind dann drei neue Themen in diese Aktienrechtsvorlage hineingekommen, die zum Teil jetzt politisch im Vordergrund stehen: erstens die Transparenz über die Vertretung der Geschlechter in den Führungsgremien von grossen Publikumsgesellschaften; zweitens die Transparenz, die der Bundesrat für die Zahlungsflüsse im Rohstoffbereich fordert, die einzig und allein der Korruptionsbekämpfung, -verhinderung und -prävention dient; drittens, und das ist in Ihrer Kommission hineingekommen, der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative.
Ich bin mir bewusst, dass in der Öffentlichkeit diese drei Themen nun im Vordergrund stehen. Deshalb werde ich mich zu ihnen zuerst äussern.
Ich beginne mit der Vertretung der Geschlechter in den Führungsgremien grosser Publikumsgesellschaften. Ich bin allerdings nicht sicher, ob ich nach den poetischen Worten von Frau Nationalrätin Gmür-Schönenberger überhaupt noch Argumente anführen soll. Man könnte eigentlich einfach sagen: Trauen Sie den Frauen! Das wäre eigentlich auch schon ein gutes Argument. Ich möchte aber trotzdem noch die Überlegungen des Bundesrates zu diesen Geschlechterrichtwerten [PAGE 1065] darlegen, die ja auch von Ihrer Kommission unterstützt werden. Was schlägt Ihnen der Bundesrat vor? Er schlägt Ihnen vor, dass im obersten Kader von grossen, börsenkotierten Aktiengesellschaften - wir reden hier von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern - in Zukunft jedes Geschlecht - es geht hier also nicht nur um die Frauen - zu 30 Prozent im Verwaltungsrat und zu mindestens 20 Prozent in der Geschäftsleitung vertreten sein soll. Dies nach einer grosszügigen Übergangsfrist: Für die Verwaltungsräte hätten die Unternehmen fünf Jahre, für die Mitglieder in der Geschäftsleitung sogar zehn Jahre Zeit.
Ihre Kommission ist vom Entwurf des Bundesrates in zwei Punkten abgewichen. Sie möchte, dass es schneller vorwärtsgeht, und Ihre Kommission möchte eine Sunset-Klausel einbauen: Wenn dann die Sonne mit der besseren Vertretung beider Geschlechter in Verwaltungsräten und Geschäftsleitungen geschienen hat, soll die Sonne auch wieder untergehen, respektive man geht dann davon aus, dass die Sonne weiterhin strahlen wird.
Vor 37 Jahren war in Deutschland Helmut Schmidt Bundeskanzler und in den USA Ronald Reagan Präsident; dies liegt ziemlich weit zurück. Vor 37 Jahren haben Volk und Stände den Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung angenommen. Ich sage das auch zuhanden all jener, die an einer Umsetzung der Bundesverfassung und des Volkswillens festhalten wollen. Damals haben Volk und Stände den Auftrag gegeben, für die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau in sämtlichen Lebensbereichen zu sorgen. Wenn wir heute die Realität in den Führungsgremien von grossen Unternehmen anschauen, sehen wir, dass bei den 100 grössten Unternehmen der Schweiz in den Verwaltungsräten 81 Prozent Männer sind. In den Geschäftsleitungen sind 93 Prozent Männer. Ein Drittel der Verwaltungsräte der 150 grössten Schweizer Unternehmen besteht ausschliesslich aus Männern.
Das ist nicht wirklich überraschend. Männer wählen Männer. Das ist eine Tatsache, das ist menschlich oder männlich. Männer wählen Männer. Daran hat sich auch nichts wirklich geändert. Wenn Sie die Zahlen vom letzten Jahr bei den neu gewählten Mitgliedern in die Geschäftsleitungen anschauen, sehen Sie, dass der Anteil an Frauen zurückgegangen ist. Man kann in diesem Sinne auch nicht sagen, es werde jetzt langsam besser oder es komme schon gut. Wir haben im letzten Jahr einen Rückgang des Frauenanteils in den Geschäftsleitungen der grossen Unternehmen verzeichnet.
Kein einziges Unternehmen muss aufgrund dieser Geschlechterrichtwerte eine Frau wählen. Keine Frau muss Angst haben, dass sie wegen dieser Geschlechterrichtwerte als Quotenfrau gewählt wird. Es ist keine Quotenregelung. Es ist eine Geschlechterrichtwerte-Regelung, die kein Unternehmen zwingt, eine Frau zu wählen. Das Einzige, was der Bundesrat und Ihre Kommission verlangen, ist, dass Transparenz hergestellt wird. Ich weiss nicht, ob Sie das Thema interessiert. Ich glaube aber, viele Frauen in diesem Land interessiert das Thema sehr. Es geht darum, dass wir mit dem Vergütungsbericht der grossen Unternehmen Transparenz herstellen.
Um Transparenz geht es dem Bundesrat auch im Rohstoffbereich. Sie wissen, dass die meisten Rohstoffe in Ländern abgebaut werden, die ungenügende rechtsstaatliche Strukturen aufweisen. Deshalb gibt es ein grosses Risiko, dass die Zahlungen an staatliche Stellen angesichts von Misswirtschaft und Korruption versickern, aus dem Land abfliessen oder sogar für die Konfliktfinanzierung missbraucht werden. 70 Prozent der Menschen, die von extremster Armut betroffen sind, leben in rohstoffreichen Staaten. Das ist der sogenannte Rohstofffluch, und dagegen will der Bundesrat etwas tun, indem er verlangt, dass die Rohstoffförderunternehmen ihre Zahlungen an staatliche Stellen offenlegen - so viel und nicht mehr. Es geht hier ausschliesslich um Transparenz. Diese Transparenz dient der Bekämpfung und Verhinderung von Korruption. Das will der Bundesrat. Es ist übrigens eine Regelung, die in der internationalen Rechtsentwicklung bereits angekommen ist. Das ist mit der europäischen Gesetzgebung kompatibel. Es ist eine Regelung, die übrigens auch vom grössten Branchenverband unterstützt wird.
Der Bundesrat hat entschieden, dass er der Konzernverantwortungs-Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Die Konzernverantwortungs-Initiative ist zurzeit in Beratung im Ständerat. Ich werde mich deshalb zur Konzernverantwortungs-Initiative aus Sicht des Bundesrates im Ständerat äussern.
Wir haben jetzt über diese wie gesagt auch politisch diskutierten, umstrittenen Themen gesprochen. Ich bitte Sie aber, nicht zu vergessen, dass das Schwergewicht der Vorlage weiterhin beim klassischen Aktienrecht liegt. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, und deshalb legt er Ihnen diese Vorlage vor, für den Schweizer Standort ein modernes, zeitgemässes Aktienrecht zu erhalten, ein Aktienrecht, das die Digitalisierung für die Aktiengesellschaften aufnimmt, sodass sich die Aktiengesellschaften auch der Digitalisierung bedienen können. Es ist auch eine Revision, die für die Aktiengesellschaften Flexibilität schafft.
Ich möchte Sie eindringlich darauf hinweisen: Wenn Sie nicht auf die Vorlage eintreten respektive wenn Sie die Vorlage zurückweisen mit dem Auftrag, ausschliesslich die VegüV umzusetzen, verpassen Sie die Chance, Start-ups zu fördern. Diese Revision bringt Erleichterungen für Start-ups bei der Gründung und bei Kapitalerhöhungen. Herr Nationalrat Schwander sagte, wir hätten ja heute keine Probleme bei der Gründung von Aktiengesellschaften, alles funktioniere gut. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Im internationalen Vergleich bildet die Schweiz gerade bei den Möglichkeiten bei der Gründung, bei der Flexibilität, bei Vereinfachungen eines der Schlusslichter. Jetzt können Sie sagen, dass Sie das gut finden. Ich muss Ihnen sagen: Ich bin wirklich erstaunt, dass man hier allenfalls bereit ist, darauf zu verzichten, dass die Schweiz beim Aktienrecht jetzt endlich auch international einen Standard aufweist, der Start-ups eben gerade diese Möglichkeiten bietet. Viele von Ihnen möchten ja Start-ups fördern, dann sollten Sie ihnen auch die entsprechenden Grundlagen geben.
Wenn Sie auf diese Revision verzichten oder sie zurückschicken, dann verzichten Sie darauf, dass die Gesellschaften für aktienrechtliche Streitigkeiten neu Schiedsgerichte einsetzen können. Sie verzichten mit einem Nichteintreten, mit der Rückweisung darauf, dass Aktiengesellschaften elektronische Mittel im Entscheidungsprozess von Verwaltungsrat und Generalversammlung einsetzen können und dass dieser Einsatz juristisch geklärt wird. Das ist Rechtssicherheit; da klären Sie etwas, was heute ungeklärt oder umstritten ist. Gesellschaften können diese Prozesse neu digital abwickeln, und sie wissen dank dieser Vorlage dann auch, was genau zu tun ist.
Wenn Sie auf diese Vorlage verzichten, dann verzichten Sie auf eine Flexibilisierung der Eigenkapitalfinanzierung. Mit dem neuen Kapitalband beispielsweise, das Ihnen der Bundesrat vorschlägt, kann die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen.
Ein letzter Punkt - ich könnte noch weitere aufzählen, aber ich denke, das sind die wichtigsten -: Das Aktienkapital kann mit dieser Vorlage neu auf eine ausländische Währung lauten und in dieser Währung ins Handelsregister eingetragen werden. Das ist zum Beispiel für eine Aktiengesellschaft interessant, die schwergewichtig in einem anderen Land tätig ist. Das ist diese Modernisierung des Aktienrechts, die mit der Vorlage ebenfalls angestrebt wird.
Ich komme zum Schluss. Ich möchte aber nicht darauf verzichten, auf Argumente einzugehen, die Ihnen der Gewerbeverband in den letzten Tagen noch einmal zugeschickt hat. Der Gewerbeverband empfiehlt Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten respektive diese zurückzuweisen. Ich möchte Ihnen deshalb noch kurz sagen, was wirklich in der Vorlage steht:
1.[NB]KMU-Aktionärinnen und -Aktionäre können mit dieser Vorlage weiterhin an der Generalversammlung Anträge stellen. Sie können sich auch weiterhin gegenseitig an der Generalversammlung vertreten. Die Vorlage schränkt weder das geltende Antragsrecht noch die Vertretungsmöglichkeit von KMU-Aktionärinnen und -Aktionären ein. [PAGE 1066]
2.[NB]Keine KMU-Aktiengesellschaft muss die privaten Verbindungen des Verwaltungsrates oder der Geschäftsleitung veröffentlichen. Eine Offenlegung ist nur bei börsenkotierten Gesellschaften ein Thema.
3.[NB]Keine KMU-Aktiengesellschaft wird nach der Aktienrechtsrevision eine komplizierte Finanz- oder Liquiditätsplanung mit Kennzahlen machen müssen; eine minimale Finanzplanung ist ja schon heute für alle Arten von Unternehmen Pflicht, und sie ist üblich und auch sinnvoll.
4.[NB]Eine letzte Befürchtung des Gewerbeverbandes ist unbegründet: Patronale Vorsorgewerke werden den Pensionskassen nicht gleichgestellt. Es werden also keine neuen Stimm-[NB]und Offenlegungspflichten für patronale Vorsorgewerke vorgesehen.
Sie sehen, der Bundesrat und Ihre Kommission für Rechtsfragen haben eine KMU-taugliche Vorlage ausgearbeitet. Ich sage es noch einmal: Keine einzige Gesellschaft muss wegen dieser Vorlage ihre Statuten ändern.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen. Selbstverständlich haben Sie in der Detailberatung dann die Möglichkeit, verschiedene Punkte zu diskutieren und zu beschliessen. Es ist eine Vorlage, die Sie explizit gewünscht und dem Bundesrat in Auftrag gegeben haben. Es ist eine Vorlage, die die Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärkt - das wurde auch von der Wirtschaft in der Vernehmlassung und jetzt auch in Ihrer Kommission so unterstützt. Ein führender Aktienrechtler hat zur Vorlage gesagt, sie sei eine erfolgreiche Modernisierung, Entschlackung und Flexibilisierung des Aktienrechtes.
Ich bitte Sie, zusammen mit der Mehrheit Ihrer Kommission auf diese Vorlage einzutreten.